ARBÖ-Übersicht über Einfuhrbestimmungen mit Tankkanister
Wien (OTS) - Lieber auf dem Weg in den Urlaub noch günstiger
tanken als mit vollen Reservekanistern unterwegs sein, rät der ARBÖ
aus Sicherheitsgründen. Teure Autobahnstellen sollten möglichst
vermieden und - bei grenzüberschreitenden Fahrten - unbedingt die
unterschiedlichen Zoll-Vorschriften fürs Mitnehmen von
Reservekanistern beachtet werden, legt der ARBÖ den Autofahrern nahe
und informiert über die Zollrechtbestimmungen bei der Mitnahme von
Reservekanistern.
Das Mitnehmen von Reservekanistern ist in den einzelnen Ländern
unterschiedlich geregelt. So dürfen EU-Staatsbürger nach Deutschland
einen 20 Liter-Kanister mitführen, wobei der Treibstoff in einem
einzigen Kanister sein muss und nicht auf mehrere Kanister aufgeteilt
sein darf. Auf der Fahrt in die Slowakei dürfen es ebenfalls 20 Liter
sein und in die Schweiz und nach Liechtenstein können 25 Liter im Pkw
mitgenommen werden. Zollrechtlich verboten ist die Mitnahme von
Treibstoff dagegen nach Italien, Kroatien, Ungarn, Polen und
Slowenien. Wer sein Auto auf einer Fähre nach Dänemark, Finnland oder
Schweden transportiert, darf keinen Reserve-Treibstoff an Bord haben.
Für Urlauber, die nach Österreich einreisen, gilt eine Obergrenze von
10 Liter.
Hier die komplette Übersicht des ARBÖ:
Einfuhr in Reservekanister (Zollrecht):
Belgien 10 Liter erlaubt Bosnien nicht erlaubt Bulgarien nicht erlaubt Dänemark 10 Liter erlaubt *) Deutschland 20 Liter aus EG-Land, 10 Liter aus Drittland erlaubt Finnland 10 Liter erlaubt *) Frankreich 10 Liter erlaubt Griechenland nicht erlaubt Großbritannien nicht erlaubt Irland nicht erlaubt Italien nicht erlaubt Kroatien nicht erlaubt Luxemburg nicht erlaubt Liechtenstein 25 Liter erlaubt Mazedonien 20 Liter erlaubt Niederlande 10 Liter erlaubt Norwegen 10 Liter erlaubt Österreich 10 Liter erlaubt Polen nicht erlaubt Portugal 10 Liter erlaubt Rumänien nicht erlaubt Schweden 10 Liter erlaubt *) Schweiz 25 Liter erlaubt Serbien-Montenegro 5 Liter erlaubt Slowakei 20 Liter erlaubt Slowenien nicht erlaubt Spanien 10 Liter erlaubt Tschechien 10 Liter erlaubt Türkei 25 Liter erlaubt *) Ungarn nicht erlaubt
*) auf Fähre nicht erlaubt
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at
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