• 12.05.2005, 09:43:48
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  • OTS0081 OTW0081

AK Erfolge: Nachträglicher Kerosinzuschlag bei Pauschalreisen unzulässig

AK bekam Recht in Klagen gegen Bentours und Bahntours

Wien (OTS) - Nachträglich verrechnete Kerosinzuschläge von
Reiseveranstaltern sind unzulässig und gesetzwidrig, wenn nicht in
den Preisanpassungsklauseln festgelegt ist, wie der neue Preis
berechnet wird. Die AK bekam jetzt in zwei Klagen gegen Bentours und
Bahntours Recht, wobei das Urteil gegen Bentours noch nicht
rechtskräftig ist.

"Die beiden Entscheidungen sind von allgemeiner Bedeutung, da die
von den Reiseveranstaltern verwendeten Preisanpassungsklauseln nicht
die gesetzlich geforderten genauen Angaben zur Berechnung des neuen
Preises enthalten", bekräftigt AK Konsumentenschützerin Margit
Handschmann.

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte im März die AK in einer
Klage gegen den Türkeispezialisten Bentours. "Die nachträglich
verrechneten Kerosinzuschläge verstoßen gegen die Bestimmungen des
Konsumentenschutzgesetzes und waren daher unzulässig", bekräftigt
Handschmann. Bentours stützte die nachträgliche Preiserhöhung auf
eine Preisanpassungsklausel, die - obwohl gesetzlich vorgeschrieben -
keine genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthielt. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nun wird der Oberste Gerichtshof
(OGH) damit befasst.

Im zweiten Verfahren, das die AK gegen den Reiseveranstalter
Bahntours geführt hat, bestätigte das Handelsgericht Wien im März
ebenfalls die Rechtsmeinung der AK: Nach der Buchung durchgeführte
Preiserhöhungen - wie beispielsweise Kerosinzuschläge - sind
unzulässig. Im Gegensatz zu Bentours gab Bahntours in seinen
Katalogen die Preise ohne eventuell bei Flugreisen anfallende
Gebühren an, und die zusätzlich anfallenden Gebühren wurden als
vorläufige Preise angeführt. "Der tatsächliche Preis sollte erst bei
der Ticketausstellung zwei Wochen vor der Reise festgesetzt werden",
erklärt Handschmann. Auch in diesem Fall ging das Gericht von einer
nachträglich unzulässigen Preiserhöhung aus. Denn die
Preisanpassungsklausel enthielt einerseits keine genauen Angaben zur
Berechnung des neuen Preises und sah auch eine Preiserhöhung zwei
Wochen vor Reiseantritt vor. "Das widerspricht dem
Konsumentenschutzgesetz, da ab dem 20. Tag vor Reiseantritt generell
keine Preiserhöhungen mehr erlaubt sind", betont Handschmann. Das
Verfahren ist schon beendet. Bahntours zeigte sich einsichtig und
wird für diese Saison auf nachträgliche Preiserhöhungen verzichten.

Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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