- 10.05.2005, 14:05:39
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Städtebund begrüßt Ratifizierung der EU-Verfassung
Städtebund fordert Einbindung in Subsidiaritätsprüfung des Parlaments
Wien (OTS) - Der Österreichische Städtebund spricht sich eindeutig
für die Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrages aus.
"Bislang kannte das Europa-Recht Gemeinden und Städte de facto nicht.
Regelungen wurden oft ohne Rücksicht auf konkrete Auswirkungen vor
Ort getroffen. Die EU-Verfassung macht dem ein Ende", betonte heute
Städtebund-Generalsekretär Erich Pramböck. "Das Subsidiaritäsprinzip
des Maastrichter Vertrages hat sich als schöne Formulierung, aber
letztlich zu schwach herausgestellt." Nunmehr sei die kommunale und
lokale Ebene eindeutig auf EU-Ebene anerkannt worden. Besonders
erfreulich sei es, dass gerade die österreichische Gemeindeautonomie
Vorbild für die europaweiten Regelungen gewesen ist.
Für die Gemeinden sind vor allem folgende Bestimmungen von
größter Bedeutung:
o Erstmals wird die lokale und regionale Selbstverwaltung
ausdrücklich erwähnt (Artikel I-5);
o Definition des Subsidiaritäts-Prinzips, wonach die Europäische
Union nur tätig werden kann, wenn die in Betracht genommenen
Ziele weder auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene
verwirklicht werden können, sondern besser auf der Unionsebene
zu verwirklichen sind (Artikel I-11);
o Darüber hinaus werden Konsultationsverpflichtungen in der Form
festgelegt, dass "die Organe einen offenen, transparenten und
regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der
Zivilgesellschaft pflegen" (Artikel I-47). Zu den
repräsentativen Verbänden zählt in Österreich
selbstverständlich auch der Österreichische Städtebund bzw.
aufgrund seiner gesamteuropäischen Präsenz der Rat der Gemeinden
und Regionen Europas (RGRE), dessen Mitglied der Österreichische
Städtebund ist. Österreich stellt mit Städtebund-Präsident Bgm.
Dr. Michael Häupl derzeit auch den Präsidenten des RGRE;
o Ausführliche Begründungspflicht bei Entwürfen zu europäischen
Gesetzgebungsakten hinsichtlich der Grundsätze der Subsidiarität
und der Verhältnismäßigkeit mit einer Abschätzung der
finanziellen Auswirkungen (Artikel 5 des
Subsidiaritätsprotokolls);
o Der Ausschuss der Regionen (AdR) wird ein Klagerecht wegen
Subsidiaritätsverletzung erhalten (Artikel 8 des
Subsidiaritätsprotokolls);
o Letztlich soll für die Leistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse (Daseinsvorsorge, wie z.B. Wasser,
Abwasser) eine neue rechtliche Grundlage geschaffen werden.
Derzeit sind diese Leistungen - obwohl sie für die Bürger von
essentiellem Interesse sind - praktisch ausschließlich dem
Wettbewerbsrecht ausgesetzt. Dies ist jedoch im Hinblick auf die
erforderliche Nachhaltigkeit und Qualität der
Leistungserbringung sowie die Bürgernähe nicht akzeptabel.
Der Österreichische Städtebund erwartet sich von Bund und
Ländern, dass die Städte und Gemeinden zum Parlament im Rahmen der
"Subsidiaritätsprüfung" gehört und ihre Anliegen berücksichtigt
werden. Die Subsidiatritätsprüfung obliegt den jeweiligen nationalen
Parlamenten. Der Städtebund erwartet sich eine adäquate Einbindung in
die Beratungen.
Dank an österreichische Konvents-Mitglieder
Der Städtebund dankt allen Mitgliedern des EU-Konvents, die sich
für die partnerschaftliche Einbindung der Städte und Gemeinden
eingesetzt haben. Insbesondere gilt der Dank den Konventsmitgliedern
Dr. Maria Berger, Dr. Caspar Einem und Univ.-Prof. Dr. Reinhard Rack
sowie MdEP Dr. Otmar Karas.
Appell an europäische Gemeinden
Das Führungsgremium des Rates der Gemeinden und Regionen Europas
(RGRE) appellierte in seiner Sitzung am 9. Mai 2005 an alle
Bürgermeister, die Beschlussfassung der Europäischen Verfassung zu
unterstützen. (Schluss) stä
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Dkfm. Dr. Erich Pramböck Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes Tel.: +43(0)1/4000-89981 http://www.staedtebund.at/
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