• 03.05.2005, 09:00:09
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Dolinschek beauftragt VKI mit Klagen gegen österreichische Lebensversicherer

Versicherungskunden müssen derzeit die gesamte Provision des Vermittlers vorweg bezahlen

Wien (BMSG/STS) - Lebensversicherungen sind in Österreich das
beliebteste Produkt für die private Altersvorsorge. Sie werden nicht
zuletzt auch aufgrund des Ausbaus der dritten Säule im Bereich der
Pensionssysteme steuerlich erheblich gefördert. "Umso gravierender
ist es, dass wir laufend mit vielen Beschwerden enttäuschter
Versicherungskunden befasst sind, denen ihren persönlichen
Bedürfnissen widersprechende Lebensversicherungen verkauft wurden und
die im Fall einer vorzeitigen Kündigung oder Prämienfreistellung des
Vertrages ihre bereits eingezahlten Prämien ganz oder zu einem großen
Teil verlieren. Wir werden daher gemeinsam mit unseren
Rechtsinstrumenten gegen diese Provisionsgestaltung auf Kosten der
Konsumenten vorgehen", kritisierte heute
Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek.****

Der Staatssekretär betonte hierbei auch, dass er sich nach Abschluss
der Klagen eine klärende und den Richtlinien des Konsumentenschutzes
angepasste Gesetzesinitiative vorstellen könnte. Der Hauptgrund für
diese Probleme ist das in Österreich von nahezu allen Versicherungen
praktizierte Provisionssystem, bei dem die Provision des Vermittlers
(Versicherungsmakler, Versicherungsagent oder Angestellter der
Versicherung) als Prozentsatz, der während der gesamten
jahrzehntelangen Vertragslaufzeit anfallenden Prämien berechnet wird.
Dadurch ergeben sich sehr hohe Provisionen, die der Vermittler bei
Vertragsabschluss sofort zur Gänze ausbezahlt erhält und die dem
Versicherungskunden kalkulatorisch sofort zur Gänze in Rechnung
gestellt werden. In der Folge werden die vom Kunden zu Beginn des
Vertrages bezahlten Prämien ausschließlich zur Abdeckung der
Vermittlerprovision und der sonstigen Abschlusskosten und nicht zur
Kapitalbildung für den Kunden verwendet. Der Versicherungskunde hat
zwar nach dem Gesetz das Recht, eine kapitalbildende
Lebensversicherung nach Ablauf eines Jahres jederzeit mit
dreimonatiger Kündigungsfrist auf den Monatsschluss zu kündigen (oder
prämienfrei zu stellen) und sich sein bereits angespartes Kapital
auszahlen zu lassen. Wegen der vorrangigen Abdeckung der
Vermittlerprovision ist jedoch in den ersten Jahren nach
Vertragabschluss noch kein oder nur ein sehr geringes Kapital
vorhanden, wodurch das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden
praktisch wertlos ist und er seine bereits geleisteten Zahlungen zur
Gänze oder zum Großteil verliert.

Dieses Provisionssystem hat naturgemäß sehr nachteilige Auswirkungen
auf die Beratungsqualität, da es für den Provisionsanspruch des
Vermittlers völlig egal ist, wie lange der Vertrag aufrecht bleibt.
Vielmehr geht die vorzeitige Stornierung einer Lebensversicherungen
immer ausschließlich zu Lasten des Kunden. Verträge, die sich der
Verbraucher finanziell nicht auf Dauer leisten kann oder die seinen
persönlichen Wünschen und Bedürfnissen widersprechen und die daher
bald wieder gekündigt werden müssen, sind die häufige Folge.

"Rechtlich ist diese Art der Abschlusskostenverrechnung - soweit die
Judikatur in Deutschland - jedenfalls nur dann zulässig, wenn sie mit
dem Kunden im Versicherungsvertrag vereinbart wird und der Kunde in
dieser Vereinbarung vollständig und verständlich über die damit für
ihn verbundenen gravierenden Nachteile aufgeklärt wird", sagte der
Staatssekretär. Eine nähere Untersuchung der an das
Konsumentenschutzressort herangetragenen Beschwerdefälle hat jedoch
ergeben, dass sich die österreichischen Versicherungsgesellschaften
in fast allen Fällen auf keine gültigen vertraglichen Regelungen zur
sofortigen Verrechnung der gesamten Abschlusskosten berufen können.
Die von den Versicherungen im Fall einer Kündigung oder
Prämienfreistellung vorgenommenen Abrechnungen sind daher rechtlich
nicht gedeckt. Dolinschek weiter: "Kunden, die ihre
Lebensversicherung vorzeitig auflösen, müssten somit eigentlich
wesentlich höhere Rückkaufswerte ausbezahlt erhalten, als das derzeit
der Fall ist. Da vermutet wird, dass bei vielen
Lebensversicherungsprodukten mehr als die Hälfte der Verträge
vorzeitig gekündigt oder prämienfrei gestellt wird, handelt es sich
um ein Problem von sehr großer wirtschaftlicher Tragweite".

Nachdem monatelange Verhandlungen mit dem Verband der
Versicherungsunternehmen Österreich über eine einvernehmliche Lösung
für die gesamte Branche erfolglos geblieben sind, hat Dolinschek den
Verein für Konsumenteninformation nunmehr beauftragt, mit Abmahnungen
und Verbandsklagen gegen die betroffenen Versicherungen vorzugehen.
Derzeit sind bereits die UNIQA Personenversicherung, die Wiener
Städtische, die Generali Versicherung, die Aspecta
Lebensversicherung, Skandia Leben, die Zürich Versicherung, die UNION
Versicherung, die Österreichische Beamtenversicherung (ÖBV), die
Nürnberger Versicherung, die Victoria Volksbanken Versicherung, die
Raiffeisen Versicherung (FinanceLife) und die Gothaer Versicherung
abgemahnt oder geklagt worden. Weitere Verbandsklagen und
Musterprozesse zugunsten geschädigter VerbraucherInnen werden
vorbereitet.

"Angesichts der zunehmenden Bedeutung der privaten Altervorsorge und
der staatlichen Förderungen muss gewährleistet sein, dass beim
Verkauf von Lebensversicherungen die Bedürfnisse der KonsumentInnen
im Vordergrund stehen", betont Dolinschek. "Es kann nicht sein, dass
hier in erster Linie die Verkaufs- und Provisionsinteressen der
Versicherungen und ihres Vertriebsapparates bedient werden und in
großem Umfang Geld, das VerbraucherInnen für ihre private Pension oft
mühsam zur Seite legen, sinnlos vernichtet wird. Wir werden daher
gemeinsam mit den VKI den Klagsweg beschreiten, den Konsumenten zu
ihrem Recht verhelfen, aber auch eine Änderung des Gesetzes prüfen",
so Dolinschek.

Es müssten daher, so der Staatssekretär weiter, bei der Verrechnung
der Vermittlerprovision auch die Interessen der Kunden ausreichend
berücksichtigt werden. Man wäre bereit gewesen, eine Lösung zu
akzeptieren, nach der die Vermittlerprovision dem Kunden über einen
Zeitraum von 5 Jahren verteilt verrechnet werde und der Vermittler
seine volle Provision daher erst dann erhalte, wenn der Vertrag
zumindest 5 Jahre aufrecht bliebe. Dadurch könnte man einerseits
einen Anreiz für den Vermittler setzen, den Kunden möglichst gut zu
beraten und es wäre gleichzeitig gewährleistet, dass der Kunde im
Fall einer vorzeitigen Kündigung einen fairen Rückkaufswert
ausbezahlt erhielte. "Leider konnte sich der Versicherungsverband
nicht zu dieser Lösung durchringen, obwohl wir den
Versicherungsgesellschaften damit ohnehin sehr weit entgegen gekommen
wären. Wir haben uns daher nunmehr zum Schutz der Verbraucher an die
Gerichte gewandt", so der Staatssekretär. (Schluß) bxf

OTS0028    2005-05-03/09:00

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