• 30.04.2005, 19:17:00
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Dr. André d’Aron erwirkt Urteilsveröffentlichung gem. § 8 Abs 6 MedienG

'Im Namen der Republik

Wien (OTS) - Durch die Veröffentlichung der Behauptungen, Dr.
André d’Aron sei ein skrupelloser Geschäftemacher, seine
Vorgehensweise sei zutiefst verabscheuenswürdig, er würde
AsylwerberInnen zu Dutzenden im fensterlosen Keller seines Hauses
unterbringen und dafür von ihnen für wenige Quadratmeter Liegefläche
teures Geld kassieren in der APA-OTS-Aussendung OTSO171 5 II 0170
GKR002 vom 20.03.2004 wurde Dr. André d’Aron der Ausbeutung in Not
befindlicher Menschen, somit eines unehrenhaften Verhaltens
bezichtigt. Für die dadurch von Dr. André d’Aron erlittene Kränkung
wurde der Club der Grünen Abgeordneten zum Wiener Landtag und
Gemeinderat als Medieninhaber der genannten APA-OTS-Aussendung gemäß
§ 6 Abs 1 MedienG zu einer Entschädigung von Euro 2.500,- an Dr.
André d’Aron sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien
am 19.10.2004'

OTS0040    2005-04-30/19:17

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | GKR

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