• 29.04.2005, 17:06:01
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  • OTS0319 OTW0319

Wiener Landtag (7)

Änderung der Gemeindewahlordnung

Wien (OTS) - LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) verurteilte die
Aussagen des Bundesrates Gudenus und verlangte dessen Rücktritt. Man
habe zwar formal keine Handhabe, er solle sich aber im Klaren sein,
welchen Schaden er durch sein Verbleiben der Republik Österreich
zufüge.

LAbg. Heinz-Christian Strache (FPÖ) distanzierte sich vom
Verhalten des Bundesrates Gudenus und wies darauf hin, unmittelbar
nach den zur Diskussion stehenden Aussagen von Gudenus sowohl dessen
Rücktritt als Bundesrat verlangt zu haben und ihn auch aufgefordert
zu haben aus der FPÖ auszutreten.

LAbg. Günther Barnet (BZW) stellte fest, das Verhalten von
Gudenus nicht zu akzeptieren. Er vermute, dass Gudenus möglicherweise
gar nicht wisse, was er gesagt habe. Die Entscheidung des früheren
Bundesrates Kampl wegen dessen umstrittener Äußerungen begrüßte er
sehr, so Barnet. Die Auflösung des Bundesrates, um damit Bundesrat
Gudenus zum Rücktritt zu zwingen, halte er für falsch.

Für LAbg. David Ellensohn (Grüne) erschien es absurd, wenn im
Landtag ein Konsens aller Parteien konstruiert werde, der nicht
existiere. Es gebe z.B. keinen Konsens in der Bewertung des
Holocaust. Sowohl die Aussage des ehemaligen Bundesrates Kampl, als
auch die des noch amtierenden Bundesrates Gudenus seien keine neuen
Aussagen. Schon vor etwa zehn Jahren hätte Gudenus die Existenz von
Gaskammern in Frage gestellt, schloss er.

StR. Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) vertrat die Meinung, Politiker
müssten sehr wohl eine historische Debatte führen. Sie wundere sich
über das Verhalten der FPÖ, die Bundesrat Gudenus jetzt zwar
verurteile, dabei aber ganz außer Acht lasse, dass der gleiche
Politiker bereits 1995 die Existenz von Gaskammern in Frage gestellt
habe. Es scheine, als habe Gudenus mit keiner Partei etwas zu tun,
ergänzte sie.

Abstimmung: Einstimmig angenommen. Der Antrag, der den Rücktritt
von Bundesrat Gudenus zum Inhalt hatte, wurde einstimmig angenommen.
Der Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP, Stellungnahmen zu
Gesetzesentwürfen auf die Homepage der Stadt Wien zu stellen, wurde
ebenfalls einstimmig angenommen.

Bericht der Kinder- und JugendanwältInnen

Vbgm. Grete Laska (SPÖ) bedankte sich bei den beiden AnwältInnen
für deren Einsatz und Elan und für ihre ausgezeichneten Leistungen.
Es sei ihnen gelungen, Möglichkeiten für einen Interessensausgleich
bei allen Problemen und Schwierigkeiten zu finden. Sie würden nicht
nur im Sinne der von der Stadt Wien immer wieder geforderten und
geförderten Partizipation arbeiten, sondern diese auch leben. Mit
Stolz verwies sie auf das gemeinsam mit den Bundesländern
Niederösterreich und Burgenland erarbeitete Jugendschutzgesetz, das
auch für alle anderen Bundesländer eine sehr gute Signalwirkung
gezeigt habe. Sie wünschte sich ein für ganz Österreich gültiges
Jugendschutzgesetz, das sich das derzeitige für Ostösterreich
geltende Gesetz zum Vorbild nehmen solle.

LAbg. Heike Trammer (BZW) lobte den Bericht beider AnwältInnen,
kritisierte zugleich aber die Kinderspielplatzsituation in Wien. Sie
betonte, in etlichen Wohngegenden gebe es viel zu kleine Spielplätze.
Wörtlich sprach sie von Kleinstzellen als Spielplätze, die für die
Kinder unzumutbar seien. Auch gebe es für die Kleinsten kaum
Möglichkeiten, herum zu tollen, ergänzte sie.

LAbg. Claudia Sommer-Smolik (Grüne) sprach von einem
hervorragenden Bericht der beiden AnwältInnen. Als kritikwürdig
empfand sie die Haltung der Stadt Wien zum Thema Kinderarmut. In
diesem Zusammenhang vermisste sie genaue Angaben über das
tatsächliche Ausmaß der Kinderarmut in Wien. In einem Beschluss- und
Resolutionsantrag verlangte sie eine Novelle der Bauordnung, die ein
jugendgerechteres Planen und Bauen möglich mache. Schließlich
beschwerte sie sich über den Beschluss eines
Landessicherheitsgesetzes, das auch gegen lärmende Kinder
Disziplinarmaßnahmen vorsieht. (Forts.) hl/vo

OTS0319    2005-04-29/17:06

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

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