- 29.04.2005, 13:38:57
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FP-Wagner: SPÖ-Antrag für Wegweiserecht greift viel zu kurz
Strafen für Wiederholungstäter bis zu 700 Euro gefordert
Wien (OTS) - Wien, 29.04.05 (fpd) - Die FPÖ-Wien lehnt den
SPÖ-Antrag auf Änderung des Wiener Landessicherheitsgesetzes ab, weil
dieser eine reine Anlassgesetzgebung darstellt. Der SPÖ-Entwurf für
die Verankerung des Wegweiserechts im Wiener Landessicherheitsgesetz
greift viel zu kurz, weil er sich nur mit einer Klarstellung
bezüglich Abtreibungsgegner beschäftigt. Die FPÖ fordert daher, dass
die Polizei bei groben Belästigungen im Wiederholungsfall
Verwaltungsstrafen bis zu 700 Euro verhängen kann. Damit soll der
Polizei bei allen Arten von groben Belästigungen im öffentlichen Raum
ein wirksames Instrument in die Hand gegeben werden, fordert
FPÖ-Gemeinderat Josef Wagner.
Das Wegweiserecht an sich hat ja die Polizei derzeit bereits. Mit der
Novelle wird also weder ein neuer Tatbestand der Wegweisung noch ein
neuer Verwaltungsstraftatbestand eingeführt. Die Folge: "Grobe
Belästiger" wie etwa militante Abtreibungsgegner werden weggewiesen
und kommen zehn Minuten später wieder, worauf die Amtshandlung von
vorne beginnen muss.
Das schafft lediglich eine "Täglich grüßt das Murmeltier"-Situation
und hilft niemanden. Der Abänderungsantrag der FPÖ zu dem SPÖ-Antrag
lautet daher:
"Wer den Handlungen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
gemäß Abs. 1 und 3 wiederholt zuwiderhandelt, begeht eine
Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 700 Euro,
im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis
zu einer Woche zu bestrafen."
Damit würden tatsächlich wirksame Schutzmaßnahmen gegen grobe
Belästigungen erreicht werden, schloss Wagner. (Schluss)am
OTS0248 2005-04-29/13:38
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