- 27.04.2005, 11:05:57
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ÖAMTC: Die richtige Absicherung einer Pannen- oder Unfallstelle
Es gibt keine fixen Entfernungsangaben für das Aufstellen von Pannendreiecken
Wien (ÖAMTC-Presse) - Ab Anfang Mai ist der erste Griff nach einer
Panne der zur Warnweste. "Das Gesetz verpflichtet zwar nur den
Fahrer, zum Aussteigen eine Warnweste anzuziehen", klärt ÖAMTC-Jurist
Martin Hoffer auf. Der Club rät aber dringend, aus Sicherheitsgründen
für alle Insassen eine Warnweste mitzuführen. "Jeder, der sich auf
oder in der Nähe der Fahrbahn aufhält, ist mit der Weste sicherer",
so der Appell des ÖAMTC-Experten. Der zweite Schritt ist das
Aufstellen einer geeigneten Warneinrichtung, die der Lenker eines
mehrspurigen Kfz nach dem Kraftfahrgesetz mitzuführen hat. Wann und
wo es aber vorgeschrieben ist, ein Pannendreieck aufzustellen, ist
vielen Autofahrern unklar.
Auf Freilandstraßen und Autobahnen besteht keine prinzipielle
Pannendreieck-Pflicht. Die Warneinrichtung muss nämlich nur dann
aufgestellt werden, wenn das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen
Straßenstelle, bei witterungsbedingt schlechter Sicht, Dämmerung,
Dunkelheit oder in einem schlecht beleuchteten Tunnel zum Stillstand
kommt. Dann ist der Autofahrer verpflichtet, dieses Hindernis anderen
Lenkern anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn das Fahrzeug ganz oder
zumindest teilweise in einen Fahrstreifen ragt. Kommt man auf dem
Pannenstreifen oder der Pannenbucht einer Autobahn zum Stillstand,
braucht man hingegen kein Pannendreieck aufzustellen. Ist das
liegengebliebene Fahrzeug auf weite Entfernung, z.B. auf die
Entfernung des Anhalteweges, erkennbar, muss ebenfalls nicht
abgesichert werden.
"Ein Pannendreieck hat aber eine wichtige Schutzfunktion für alle
Beteiligten. Deshalb empfehlen wir es auch in jenen Fällen zu
verwenden, in denen es nicht zwingend vorgeschrieben ist. Das
Aufstellen sollte aber in relativ überschaubarer Distanz zum Fahrzeug
erfolgen", rät der ÖAMTC-Jurist. "Die oft kolportierten 250 Meter
Abstand sind ein absurder Wert. Er bedeutet für Aufstellen und
Einholen des Dreiecks insgesamt eine Viertelstunde Fußmarsch und eine
Gefährdung der Verkehrssicherheit", warnt Hoffer. "Jeder Meter bzw.
jede Sekunde, die sich eine Person auf oder neben der Fahrbahn
bewegt, bedeutet höchste Gefahr." Eine fixe Entfernungsangabe für das
Aufstellen eines Pannendreiecks kann es laut ÖAMTC-Juristen deshalb
nicht geben. Es muss so aufgestellt werden, dass ab dem Erkennen des
Dreiecks (und nicht erst ab dem Vorbeifahren) genug Zeit und Platz
zum Ausweichen oder gegebenenfalls zum Anhalten bleibt. Das Dreieck
muss nahe des Fahrbahnrandes auf der Fahrbahnseite stehen, auf der
das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist. Steht das Fahrzeug auf dem
linken Fahrbahnrand, ist das Pannendreieck "vor" dem Fahrzeug
aufzustellen.
Kein oder falsches Absichern einer Pannen- oder Unfallstelle kann
zu Schadenersatzpflichten gegenüber einem Geschädigten und zur
Minderung eigener Ansprüche führen. "Kommt dadurch jemand zu Schaden,
ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung denkbar. Die
Verwaltungsstrafe beträgt bis zu 726 Euro", warnt der ÖAMTC-Jurist.
Wer das Anlegen der Warnweste "vergisst" und deshalb bei einem Unfall
verletzt wird, muss ebenfalls damit rechnen, dass seine Ansprüche
ganz oder teilweise verloren gehen. Außerdem kann die Exekutive -
auch ohne dass ein Verkehrsunfall passiert ist - eine Bestrafung
aussprechen. Hier ist ein Organmandat von 14 Euro vorgesehen. Wer
sich weigert, das Organmandat zu zahlen, muss mit einer Anzeige
rechnen. Der Strafrahmen reicht derzeit bis 2.180 Euro. Er wird aber
vermutlich bald auf 5.000 Euro erhöht werden. In den ersten drei
Monaten wird aber nur eine Abmahnung erfolgen.
Die gelben Warnwesten des ÖAMTC sind für Mitglieder wie
Nichtmitglieder um 2,90 Euro an allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlich.
Die Kinder-Mini-Sicherheitswesten gibt es in zwei Größen für
Kindergartenkinder bis sechs Jahre und Schulkinder bis 15 Jahre. Zu
jeder Warnweste gibt es beim Club die Sicherheits-Card mit Tipps bei
Panne und Unfall. Sie ist auch im Download auf der Homepage des Clubs
unter http://www.oeamtc.at/nothilfe/ verfügbar.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Claudia Kesche
OTS0123 2005-04-27/11:05
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