• 26.04.2005, 09:21:03
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  • OTS0035 OTW0035

Rechtsanwälte fordern universelle Juristenausbildung

Wien (OTS) - Im Rahmen des Präsidentenrates und der
Delegiertenversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
wurde eine Resolution zur Ausbildung von Juristen beschlossen.

Am 22. April 2005 fand in Wien der Präsidentenrat und die
Delegiertenversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
statt. Im Vordergrund dieser Gespräche standen Aus- und
Fortbildungsfragen der Juristen. Die österreichische
Rechtsanwaltschaft fordert in diesem Zusammenhang geschlossen eine
universelle Juristenausbildung, die aber auch das notwendige
wirtschaftswissenschaftliche Wissen vermittelt. Dazu wurde Folgendes
beschlossen:

Resolution

In der Erwägung,

- dass es zu den Grundrechten der rechtsuchenden Bevölkerung gehört,
im Bedarfsfalle qualitativ hochwertigen Rechtsrat bzw
Rechtsvertretung zu erhalten,

- dass aber die Qualität derartiger Leistungen nicht oder nur schwer
überprüfbar ist,

ist es unabdingbar notwendig, dass Rechtsdienstleistungen nur von
umfassend ausgebildeten Rechtsanwälten erbracht werden, die sich
ständiger Fortbildung unterziehen.

- Diese Ausbildung hat in einer umfassenden wissenschaftlichen
sowohl juristischen als auch wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung
(Berufsvorbildung) an einer Universität zu bestehen, wobei nur die
Graduierung zum Mag. iuris eine ausreichende wissenschaftliche und
fachliche Grundlage sicherstellt, und daher Berufsvoraussetzung zu
sein hat.

- Daran hat sich eine ausreichende praktische Berufsausbildung unter
praktischer Verwendung im Rechtsanwaltsberuf anzuschließen. Diese
praktische Verwendung ist von einer theoretischen Fachausbildung mit
Praxisbezug zu begleiten und durch eine Rechtsanwaltsprüfung
abzuschließen.

- Der so mit umfassenden Kenntnissen in allen wesentlichen
Rechtsgebieten für den Rechtsanwaltsberuf ausgestattete Rechtsanwalt
unterliegt der Rechtsanwaltsordnung immanenten Berufspflicht sich auf
der Höhe der Rechtsentwicklung in den von ihm geübten Rechtsgebieten
zu halten.

Um dies sicherzustellen, darf der Beruf des Rechtsanwaltes nur
aufgrund eines juristischen Vollstudiums ausgeübt werden, das

- eine umfassende juristische und wirtschaftswissenschaftliche
Ausbildung an einer Universität bietet, mindestens 8 Semester dauert
und durch den Mag. iuris abschließt.

Verkürzte Studien, oder Studien mit anderen wissenschaftlichen
Schwerpunkten, die die umfassende Grundausbildung in den juristischen
Fächern nicht mehr voll vermitteln (Bakkalaureus, Rechts- und
wirtschaftswissenschaftliche Studien, die keine universelle
Juristenausbildung bieten) sind keine geeignete Grundlage zum Zugang
für den Beruf eines Rechtsanwaltes.

In Österreich gibt es 4700 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

DER ÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMERTAG
Dr. Gerhard Benn-Ibler - Präsident

OTS0035    2005-04-26/09:21

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