- 22.04.2005, 10:52:30
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Elektrorecycling-Verordnung unter Dach und Fach: Wesentliche Erleichterungen für KMU durchgesetzt
Wirtschaftskammer übernimmt Koordinierungsstelle - Informationsveranstaltungen für Betriebe der betroffenen Branchen in allen Bundesländern geplant
Wien (PWK286) - Die Elektro- und Elektronikaltgeräteverordnung
wurde jüngst zum Abschluss gebracht und von den beiden zuständigen
Ministerien, dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium,
unterfertigt. Wolfgang Krejcik, Obmann des Bundesgremiums des Radio-
und Elektrohandels der Wirtschaftskammer Österreich, zeigt sich
erleichtert: "Nach einer relativ langen Verhandlungsphase ist es uns
insbesondere in den letzten Tagen vor der Unterzeichnung noch
gelungen, wesentliche Erleichterungen zu Gunsten der Wirtschaft zu
erzielen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden von den
erreichten Verbesserungen profitieren. Dies wurde durch die
tatkräftige Unterstützung des Wirtschaftsministeriums ermöglicht."
Die wichtigsten Erfolge der Wirtschaft im Überblick:
* Die Infrastrukturkosten der Kommunen für Lagerplätze, Container und
die Kosten für Konsumenteninformation, ursprünglich mit mehr als 5
Millionen Euro pro Jahr beziffert, konnten auf 2,8 Millionen Euro
reduziert werden. Das bedeutet: 2,2 Millionen Euro weniger jährliche
Belastung für die Unternehmen. Nach zwei Jahren wird eine weitere
Senkung der Kosten für die Konsumenteninformation um bis zu 50
Prozent in Aussicht genommen.
* Die Rücknahmepflicht des Handels besteht erst ab einer
Verkaufsfläche von 150 Quadratmeter. Die diesbezügliche Berechnung
erfolgt ohne alle Nebenräumlichkeiten. Das bedeutet für
voraussichtlich hunderte Klein- und Kleinstbetriebe eine wesentliche
Entlastung, da mit der Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten auch ein
nicht unerheblicher administrativer Aufwand verbunden ist.
* Erste Zahlungen an die Gemeinden werden erst ab März 2006 fällig,
wodurch der Wirtschaft mehr Zeit bleibt, einen geordneten Aufbau der
Sammel- und Verwertungssysteme zu organisieren.
* Einsparungen gegenüber vorher angedachten Lösungen werden dadurch
erwartet, dass die Wirtschaft neben der optimalen ökologischen
Erfüllung der Verordnung auch für das ökonomische Funktionieren
sorgen wird: Eine zentrale Rolle kommt im Zusammenhang mit der
Abwicklung der Elektroaltgerätesammlung der so genannten
"Koordinierungsstelle" zu. Diese ist nämlich für die Kosten- und
Aufgabenverteilung sowie möglicherweise der Abholkoordination
zuständig. Dafür wird die Wirtschaftskammer Österreich gemeinsam mit
Fachorganisationen eine GmbH gründen, die die Funktion der
Koordinierungsstelle übernehmen wird.
Ein gewisser Vorbehalt der Wirtschaft bleibt aber aufrecht, vor
allem bezüglich des Zeitrahmens: Nach wie vor gilt nämlich der 13.
August 2005 als Stichtag für eine Vielzahl an Verpflichtungen. "Daher
besteht ein großer Zeitdruck für die Umstellung auf das neue
Elektroaltgeräte-Sammelsystem", so Stephan Schwarzer, Leiter der
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ). "Jetzt gibt es viel zu tun", schließt sich Krejcik
dieser Aussage an. Es gilt nämlich die Betriebe in den betroffenen
Branchen umfassend zu informieren. Passieren soll das durch
Veröffentlichungen in Medien der Interessenvertretung ("Insider"
u.a.) sowie durch Veranstaltungen in allen Bundesländern. (JR)
OTS0097 2005-04-22/10:52
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