Behörden untätig: Trotz Wildtierhaltungsverbot im Zirkus seit 1. Jänner 2005 greifen die Behörden nicht ein und lassen den Zirkus Knie auftreten
Wien (OTS) - Anfang Jänner hat der Österreichische Nationalzirkus
Louis Knie beim Veterinäramt MA60 in Wien einen Bewilligungsantrag
für Zirkusauftritte gestellt. Unter der Auflage, bis 9. Jänner seine
Wildtiere abzugeben, wurde die Bewilligung erteilt. Am 12. März
begann der Zirkus allerdings seine Tournee neben anderen Tieren mit
drei Zebras, zwei Yaks, einigen Schlangen und einem Fuchs - alles
Wildtiere, die nach dem Gesetz seit 1. Jänner 2005, nach 3 jähriger
Übergangsfrist, verboten sind. Trotz zahlloser Anzeigen und
Interventionen, sowohl des Verein Gegen Tierfabriken (VGT) und
anderer Tierschutzvereine, als auch der Tierschutzombudspersonen,
führt der Zirkus weiterhin ungehindert seine Wildtiere vor und die
Behörden bleiben inaktiv. Das neue Bundestierschutzgesetz wird
täglich vom Zirkus Knie vor aller Augen gebrochen.
Der VGT-Obmann Dr. Martin Balluch kommentiert: "Der Zirkus Knie
bricht einfach vorsätzlich und ungeniert das neue
Bundestierschutzgesetz und bleibt völlig unbehelligt. Die Behörden
sagen, sie seien machtlos. Die Tierschutzombudsschaften haben
offenbar nicht die entsprechenden Befugnisse, die sie bräuchten. Ist
Österreich eigentlich noch ein Rechtsstaat? Wenn dieses Beispiel
Schule macht, braucht sich überhaupt niemand an irgendwelche
Vorschriften in unserem neuen, so hochgelobten Bundestierschutzgesetz
zu halten. Ich rufe die Verantwortlichen auf, Farbe zu bekennen. Ist
ihnen Tierschutz wichtig genug, um die Einhaltung des Gesetzes zu
erzwingen, oder bleibt Tierquälerei ein Kavaliersdelikt, sodass unser
Gesetz einfach ignoriert werden kann?!"
Der Zirkus ist im Moment in Hartberg. Seine nächsten Stationen
sind Wr. Neustadt, Baden und Wien.
OTS0055 2005-04-20/09:53
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