• 19.04.2005, 10:13:23
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ÖAMTC: "Pickerl neu" ist seit genau drei Jahren in Kraft (+Grafik)

Fast jedes zehnte dreijährige Auto fällt mit schweren Mängeln bei 57a-Begutachtung durch

Wien (ÖAMTC-Presse) - "Am 20. April 2002, also vor genau drei
Jahren, ist das 'Pickerl neu' in Kraft getreten", weiß
ÖAMTC-Techniker Rudolf Brauch. Neuwagen müssen seither - statt
jährlich - erst nach drei Jahren erstmals zur Paragraf
57a-Begutachtung, dann nach weiteren zwei Jahren und erst
anschließend jährlich. Der ÖAMTC hat kürzlich bei einer Erhebung
festgestellt, dass fast jedes zehnte dreijährige Auto mit schweren
Mängeln bei der Begutachtung durchfällt. "Der Appell an die
Autobesitzer kann nur lauten, zumindest nach zwei Jahren aus eigenem
Interesse eine Sicherheitsüberprüfung durchführen zu lassen", so
Brauch weiter.

Ein solcher Check wird an allen ÖAMTC-Stützpunkten österreichweit
zum Preis der 57a-Begutachtung (ohne Plaketten-Gebühr) angeboten und
umfasst auch denselben technischen Umfang. Der Club führt in ganz
Österreich jährlich zirka 500.000 Pickerl-Überprüfungen durch. Für
die Erhebung wurden 20.000 dreijährige Pkw und Kombis nach "Pickerl
erhalten/nicht erhalten" elektronisch ausgewertet. 9,2 Prozent der
begutachteten Fahrzeuge hatten schwere Mängel und fielen durch. Im
Vergleich dazu: Vor drei Jahren zeigte eine Auswertung von etwa
45.000 Pickerl-Gutachten schwere Mängel bei 5,4 Prozent aller
dreijährigen Pkw und Kombis.

Die ÖAMTC-Prüfer haben die Pickerl-Gutachten von rund 2.500 Autos
bei der aktuellen Erhebung händisch unter die Lupe genommen. "Dabei
haben sich wirklich sicherheitsrelevante Fahrzeugmängel
herausgestellt, vor allem im Bereich Bremsen, Lenkung und
Radaufhängung. Jedes zwanzigste dreijährige Auto fährt beispielsweise
mit Bremsdefekten", erläutert Brauch. Weitere Defekte, die
unmittelbar behoben werden konnten, wie kaputte Lampen oder falsch
eingestellte Scheinwerfer, sind bei den Durchfallern gar nicht
enthalten.

"Vor allem Autos, die besonders viel oder extrem wenig gefahren
werden, soll man von Zeit zu Zeit überprüfen lassen. Die Gefahr von
Defekten ist vor allem bei den Bremsen höher", weiß der
ÖAMTC-Techniker. Seine Sicherheitsappelle:

* "Service" machen lassen: Man kann sich bei laufender Wartung
kostenintensive Großreparaturen ersparen.

* Gleich erledigen: Festgestellte grobe Mängel beheben lassen und
nicht aufschieben.

KfG-Novelle bringt weitere Änderungen zu "Pickerl-Fristen"

Auch die kürzlich zur Begutachtung ausgesandte 26. Novelle zum
Kraftfahrgesetz wird weitere kleine Änderungen zu den
"Pickerl-Fristen" bringen: Künftig müssen nur noch Anhänger über 3,5
Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht jährlich begutachtet werden.
Alle leichteren Anhänger werden unter die 3-2-1 Regel fallen. Bei
historischen Fahrzeugen wird künftig generell eine zweijährige
Überprüfungsfrist vorgeschrieben. Das galt bisher nur für historische
(Kraft-)Fahrzeuge bei einem Baujahr vor 1960.

Aviso an die Redaktionen:
Grafikmaterial zur Pickerl-Erhebung findet sich im ÖAMTC-Foto-Service
unter http://www.oeamtc.at/presse/.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger

OTS0057    2005-04-19/10:13

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