Stellungnahme des interimistischen FP-Landesparteiobmanns zu den heute kolportierten Vorfällen in der Landesgeschäftsstelle der FPÖ.
Wien (OTS) - Der interimistisch von FPÖ-Bundesparteiobmann Mag.
Hilmar Kabas mit den Geschäften betraute neue Parteiobmann der
FPÖ-Oberösterreich, der Linzer Gemeinderat Werner Neubauer, teilt zu
den heutigen Vorfällen in den Räumlichkeiten der FPÖ-Oberösterreich
mit:
Mit sofortiger Wirkung wurde der bisherige Landesparteiobmann der
FPÖ-Oberösterreich, Mag. Günther Steinkellner, heute wegen "Gefahr in
Verzug" ausgeschlossen. Gleichzeitig hat Mag. Kabas mich mit der
interimistischen Leitung der Landespartei betraut.
Als ich mich daher heute Vormittag in Begleitung des Obmanns des
Seniorenrings, Karl Wimleitner, in die Landesgeschäftsstelle der
FPÖ-Oö begab, versuchte uns Mag. Steinkellner mit Hilfe der von ihm
angeforderten Polizei mit Gewalt aus den freiheitlichen
Räumlichkeiten zu vertreiben, um dadurch den Eindruck zu erwecken,
wir hätten uns unrechtmäßig Zutritt verschafft.
Dazu stelle ich fest, daß gegen uns kein Hausverbot ausgesprochen
wurde und Steinkellner - so er Zweifel an der Rechtmäßigkeit meiner
Bestellung gehabt hätte - gegen uns eine zivilrechtliche Klage wegen
Besitzstörung einbringen hätte können. Eine solche wäre im Rechtsweg
durchzusetzen und nur im Weigerungsfall dürfte der Einsatz der
Polizei angefordert werden. - Wie jedoch inzwischen auch die Polizei
festgestellte, lag kein strafrechtlicher Tatbestand vor, weswegen
dieser Einsatz auch rasch ssein Ende fand.
Zu den Gerüchten, daß Mag. Manfred Bodingbauer als ältestem
Mitglied des Landesparteivorstand Oberösterreich die Stellvertretung
Steinkellners gleichsam automatisch zufalle, weise ich darauf hin,
daß diese Angelegenheit in § 13 Absatz 3 des
Bundesorganisationsstatus geregelt ist:
Danach obliegt es der Bundesparteileitung im Falle der Auflösung
eines nachgeordneten Parteiorganes, die geschäftsführenden Organe zu
bestimmen, welche die Tätigkeit bis zur Neuwahl ausüben. Nach § 18
der Satzung der FPÖ (Landesgruppe Oberösterreich) ist die
Landesgruppe ein Organ der Gesamtpartei und im Sinne der
Bundessatzungen dieser Partei an deren Beschlüsse und Weisungen
gebunden. - Es besteht daher kein rechtlicher Zweifel, daß ich nach
der Absetzung meines Amtsvorgängers durch die berufenen Organe der
Bundespartei rechtmäßig die Geschäfte bis zur Neuwahl des
oberösterreichischen Landesparteivorstandes führe. Sollte
Steinkellner anderer Auffassung sein, steht es ihm frei, die
ordentlichen Gerichte anzurufen. Da er im Besitz angeblich
unwiderleglicher Rechtsgutachten sein soll, besteht für ihn kein
Anlaß, die Rechtsdurchsetzung auf diesem Wege zu scheuen.
Zuletzt trete ich Gerüchten, nach denen ich mich gemeinsam mit
meinem Parteifreund Karl Wimleitner in den Büroräumlichkeiten
verschanzt haben soll, entschieden entgegen:
Wahr ist vielmehr, daß Rechtsanwalt Dr. Manfred Klicnik, die
Büroräumlichkeiten von innen verschlossen hält und FPÖ-Mitglieder den
Zutritt verweigert.
Als interimistischer Landesparteiobmann befinde ich mich zu Recht
in den freiheitlichen Räumlichkeiten, da ich mit sofortiger Wirkung
mein neues Amt angetreten habe und nur durch den von der bisherigen
Führung beauftragten Rechtsanwalt an der Parteiarbeit gehindert
werde.
(Schluß)
OTS0204 2005-04-18/18:16
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