• 18.04.2005, 17:21:01
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  • OTS0197 OTW0197

Fahrerflucht - welche Schäden ersetzt der VVO

Wien (OTS) - Der heutigen Aussendung des VCÖ zum Thema
"Fahrerflucht" waren Informationen zum Thema Fahrerfluchtfonds zu
entnehmen, die für Leser missverständlich waren. Ergänzende
Informationen stellen die Aufgabe des VVO (Verband der
Versicherungsunternehmen Österreichs) klar:

In Fahrerfluchtfällen ersetzt der VVO nur Personenschäden, nicht
aber Sachschäden (also am Fahrzeug oder an der Bekleidung).
Ausnahme: Solche Sachschäden werden vom österreichischen
Versicherungsverband aber zusätzlich zu den Personenschäden
übernommen, wenn der Unfall mit einem unversicherten oder gestohlenen
Fahrzeug verursacht oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Es ist jeweils ein Selbstbehalt von 220 Euro zu berücksichtigen.

Hintergrund:

Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) ist die
freiwillige Interessensvertretung aller in Österreich tätigen
privaten Versicherungsunternehmen. Zu seinen Aufgaben zählen die
Vertretung der Mitgliederinteressen, aber auch Services für
Konsumenten und Versicherungsnehmer.

OTS0197    2005-04-18/17:21

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