• 14.04.2005, 09:24:04
  • /
  • OTS0036 OTW0036

"Antenne Wels" droht kein Lizenzentzug

Welser Radio auf Erfolgskurs. "Antenne Oberösterreich" betont: Wir halten alle rechtlichen Vorgaben ein.

Wien (OTS) - Zu missverständlichen Medienberichten, wonach der
"Antenne Wels" angeblich ein Lizenzentzug drohen würde, stellt die
Geschäftsführung der "Antenne Oberösterreich" fest: Nach § 28 des
Privatradiogesetzes hat die Regulierungsbehörde ein Verfahren
eingeleitet, bei dem die österreichische Radiobehörde beurteilen
will, ob die "Antenne Wels" die Programmauflagen ihres
Lizenzbescheides richtig umsetzt.

Offenbar aufgescheucht durch den großen Erfolg der "Antenne Wels",
die bereits im ersten Radiotest vom Start weg 8,1% Tagesreichweite im
Sendegebiet Wels erreicht hat, haben weniger erfolgreiche
Konkurrenten bei der Behörde den Vorwurf erhoben, dass die "Antenne
Wels" ein gegenüber dem Lizenzbescheid abgeändertes Musikprogramm
spiele, nämlich in Prozent gemessen zu wenig deutsche Schlager und zu
wenig Volksmusik.

Die Antenne Oberösterreich ist dagegen davon überzeugt, dass das
mit so großem Erfolg in Wels gestartete Programm voll den
gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht und sich die "Antenne Wels"
bei der Umsetzung ihres Programms innerhalb der bewilligten
Sendelizenz bewegt.

Inhaltlich besteht die Lizenz für "Antenne Wels" aus drei
Schwerpunkten in folgender Reihenfolge:

Die "Antenne Wels" hat ein speziell auf Wels zugeschnittenes
lokales Programm zu spielen - eine Vorgabe, die derzeit in ganz
hervorragender Weise das lokale Geschehen in Wels wiedergibt. Dass
die "Antenne Wels" diesen Punkt des Lizenzansuchens vollständig
erfüllt, ist unbestritten.

Ausdrückliches Ziel der Lizenzerteilung war auch, dass für den
Sendebereich Wels ein Radio in der Altersgruppe 30 bis 60 Jahre (also
"30 +") gestaltet wird. Dass dieses Ziel in bestmöglichem Maß
erreicht wurde, zeigen sowohl der Radiotest, als auch die ersten
vorliegenden Zielgruppenuntersuchungen, die praktisch die komplette
Hörerstruktur von "Antenne Wels" in der Altersgruppe 30 bis 60 Jahre
ausweisen.

Es wurde bei der Lizenzerteilung ein Musikangebot angenommen, das
eine Bandbreite von Hits und Oldies über Austropop, deutsche Schlager
bis zur Volksmusik bietet. Genau dieses Musikangebot wird von der
"Antenne Wels" gespielt, wobei die "Antenne Wels" nicht nur der
einzige Privatradiosender in Oberösterreich ist, der in seinem
Programm Sendezeit für Volksmusik einräumt, sondern auch jenes
Privatradio in Österreich, das den höchsten Anteil an
österreichischer Austropop-Musik und deutschsprachigen Hits spielt.

Dass sich der Schwerpunkt dabei von den in der Bevölkerung nicht
mehr so beliebten deutschen Schlagern auf österreichische und
internationale Oldies und Hits verschoben hat, ist völlig logisch und
entspricht dem ganz normalen Trend im deutschsprachigen Radiomarkt.

Jede Musikforschung zeigt, dass sich der Musikgeschmack der
Generation 30 bis 60 Jahre in den letzten Jahren deutlich verändert
hat und dass es deshalb ein ganz ausdrückliches Muss für jede
erfolgreiche Radiostation ist, dieser Veränderung des Musikgeschmacks
Rechnung zu tragen.

In den Erläuterungen zu § 28 a des Privatradiogesetzes steht
ausdrücklich: "Nicht bei jeder Änderung des Musikformates […] liegt
eine grundlegende Änderung des Programmcharakters vor; dies wird nur
dann der Fall sein, wenn damit nicht nur graduelle Veränderung der
angesprochenen Zielgruppe erfolgt, sondern ein Austausch der
Zielgruppe zu erwarten ist"

Die für die "Antenne Wels" vorliegende Marktforschung zeigt aber
deutlich, dass die "Antenne Wels" mit dem jetzt gespielten
Musikprogramm die im Lizenzantrag vorgeschriebene Zielgruppe ganz
genau erreicht und damit den gesetzlichen Auftrag erfüllt.

Wir sind daher zuversichtlich, dass im Zuge des Verfahrens
deutlich festgestellt wird, dass die Programmauflagen der Behörde von
der "Antenne Wels" eingehalten werden und dass eine durch Veränderung
des Musikgeschmacks der Zielgruppe bedingte geringfügige Änderung der
Musikausrichtung gerade dafür nicht nur zulässig, sondern sogar
notwendig ist.

Fest steht, dass im selben Zeitraum auch "Radio Oberösterreich",
"Life Radio" und "Radio Arabella" ihre Musikauswahl nach dem
veränderten Musikgeschmack der Hörer adjustiert haben, ein europaweit
völlig logischer und vielfach üblicher Vorgang.

Von dem in einigen Medien missverständlich berichteten Verdacht,
dass der "Antenne Wels" ein "Lizenzentzug drohen könnte" kann
jedenfalls keine Rede sein. Sollte das Verfahren entgegen der Meinung
von "Antenne Oberösterreich" mit jenem Rechtsspruch enden, dass die
Musikauswahl der so erfolgreichen "Antenne Wels" nicht den
Lizenzauflagen entspricht, so würde dem Hörfunkveranstalter in diesem
Fall mit Bescheid nur aufgetragen, den rechtmäßigen Zustand
herzustellen. In diesem Fall würde die "Antenne Wels" vom Gesetzgeber
verpflichtet werden, mehr deutsche Schlager und Volksmusik zu
spielen, eine Auflage, der die "Antenne Wels" selbstverständlich
umgehend nachkommen würde. Wir sind aber ausdrücklich der Meinung,
dass es nicht Aufgabe eines Gesetzgebers sein kann, die
Musikprogrammierung eines Radiosenders bis ins kleinste Detail
(Titelauswahl, eventuell sogar Gestaltung der Musik-Playlists)
gesetzlich zu regulieren, sondern dass die Musikprogrammierung eines
Radios - solange sie sich im Rahmen der im Lizenzbescheid
vorgegebenen Zielgruppe befindet - Aufgabe eines
Programmver-anstalters bleiben muss.

Die "Antenne Oberösterreich" bedauert ausdrücklich, dass weniger
erfolgreiche Konkurrenten dieses Verfahren initiiert haben.
Wettbewerb am Radiosektor über gesetzliche Eingriffe in die
Musikauswahl zu behindern zu versuchen, würde zu einer Kettenreaktion
auf dem gesamten österreichischen Radiomarkt führen, die kein
Privatradiobetreiber in Österreich wünschen kann.

Die "Antenne Wels" freut sich auf viele weitere erfolgreiche Jahre
Sendebetrieb in und für Wels und auf möglichst viel Hörer-Zugewinn im
kommenden Radiotest, der die Konkurrenz offenbar schon jetzt
hochgradig nervös macht.

OTS0036    2005-04-14/09:24

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FEL

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel