Wien (OTS) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute
die "FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte
mit Adressenausfallsrisiken" (FMA-MS-K) veröffentlicht. "Diese
Mindeststandards sollen einen Beitrag leisten, in diesem wichtigen
Geschäftsfeld der Banken das Risikobewußtsein zu stärken"; so der
FMA-Vorstand, Dr. Kurt Pribil und Dr. Heinrich Traumüller.
Gleichzeitig dienen die MS-K zur Vorbereitung der Banken auf das
risikoorientierte Aufsichtskonzept, wie es etwa unter den als Basel
II bekannten neuen Eigenkapital-Vorschriften ab 2007 implementiert
wird.
FMA-Mindeststandards sind rechtstechnisch keine Verordnungen
sondern haben den Charakter von Empfehlungen, deren Einhaltung sich
die FMA aber sehr wohl erwartet. "Als Guidance-Instrument sind die
MS-K daher flexibel und erlauben eine Anwendung, die dem Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit entspricht", so Dr. Pribil: "Kleine Institute
mit risikoarmen Geschäft sollen durch sie auch nicht über Gebühr
belastet werden." Sein Vorstandskollege Dr. Traumüller ergänzt:
"Entscheidend ist für uns nicht, wie das Ziel erreicht wird sondern,
dass es erreicht wird. Daher erlauben die MS-K bei Einhaltung der
gesetzlichen Ziele auch alternative Methoden."
Die MS-K wurden in intensiver Konsultation mit der
Kreditwirtschaft erarbeitet. Strategisch setzt ihr Konzept an drei
Punkten an:
- Sie betonen die Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung; - sie verlangen die schriftliche Festlegung einer Risikostrategie; - sie verpflichten, bei neuartigen Geschäften vorab angemessene Konzepte zu erarbeiten.
Organisatorisch empfehlen die MS-K die strikte Trennung des
Kreditgeschäftes in zwei Bereiche: den ertragsorientiert agierenden
Bereich "Markt" sowie die risikoorientierte "Marktfolge"; also die
organisatorische Trennung zwischen jenen, die die Kredite verkaufen,
und jenen, die danach darauf zu schauen haben, dass der Kredit auch
ordnungsgemäß bedient wird. Beide Bereiche haben jeden Kreditantrag
selbständig zu prüfen; bei risikorelevanten Krediten bedarf es
jedenfalls der Zustimmung beider Bereiche (Prinzip der
Doppelvotierung).
Prozedural sind vorab generelle Richtlinien für das Kreditgeschäft
festzulegen, insbesondere Bearbeitungsgrundsätze für Kreditgewährung
und für Kreditüberwachung. Dazu gehören ein angemessenes System der
Risikoanalyse und der Bewertung von Sicherheiten, die Einrichtung von
Risikoklassifizierungsverfahren sowie eine Spezialisierung bei der
Problemkreditbearbeitung.
Schließlich sind als Instrumente des Risikocontrollings
Frühwarnsysteme einzurichten, Verfahren zur Steuerung und Begrenzung
der Risiken zu etablieren sowie Geschäftsleiter und Aufsichtsrat
regelmäßig Risikoberichte vorzulegen.
"Die MS-K zeigen, wie das Risikomanagement bei Banken zu
verbessern ist, und sollen einen Beitrag leisten, den gefährlichen
Wettbewerb über Sicherheiten und Risiko einzudämmen", so der
FMA-Vorstand: "Durch ihre flexible Gestaltung erlauben sie es auch,
in ihrer Anwendung auf die Besonderheiten der österreichischen
Bankenstruktur Rücksicht zu nehmen und das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit zu wahren."
OTS0073 2005-04-13/10:28
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FMA