• 11.04.2005, 14:36:10
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Schweizer Bischöfe und Menschenrechtsorganisationen bestätigen österreichischen Weg bei Problemabschiebungen

"Unabhängiger Menschenrechtsbeobachter" bei Abschiebungen auch in der Schweiz gefordert

Wien (OTS) - In der Schweiz läuft das parlamentarische Verfahren
zu einem "Zwangsanwendungsgesetz (ZAG)", das die Anwendung von
Zwangsgewalt bei Abschiebungen bundeseinheitlich regeln soll. Die
Schweizer Bischofskonferenz und die namhaften
Menschenrechtsorganisationen der Schweiz haben im
Begutachtungsverfahren auf die hohen menschenrechtlichen Standards
bei Problemabschiebungen in Österreich hingewiesen und auch für die
Schweiz die Begleitung von Problemabschiebungen durch einen
Unabhängigen Menschenrechtsbeobachter gefordert.

In Österreich nimmt Günter Ecker, Verein Menschenrechte
Österreich, gemäß den Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats seit
Oktober 2001 als unabhängiger Menschenrechtsbeobachter an den
Charterabschiebungen des BM.I teil. Die Beobachtung der
Charterabschiebungen erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.

Die Schweizer Bischöfe regen bei Problemabschiebungen "zum Schutz
der durchführenden Organe und der von Zwangsmaßnahmen betroffenen
Personen ... die Beteiligung von unabhängigen
Menschenrechtsbeobachtern an, wie beispielsweise in Österreich
bereits praktiziert." Die Bischöfe verweist darauf, dass Österreich
damit "sehr gute Erfahrungen" mache und kritisieren: "Es ist
bedauernswert, dass die Schweiz, obwohl bei Ausschaffungen auch schon
Personen umgekommen sind, ein solches Monitoring-System nicht
einführen will."

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe, ein Dachverband der
Hilfswerke, dem unter anderem die Caritas, das Hilfswerk der
evangelischen Kirchen, das Rote Kreuz und das Arbeiterhilfswerk
angehören, fordert in ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf an
erster Stelle, "dass Zwangsausschaffungen durch unabhängige
MenschenrechtsbeobachterInnen begleitet werden sollen". Weiters hat
die Schweizer Flüchtlingshilfe die österreichische Praxis der
"Kontaktgespräche" der Begleitbeamten mit dem Schubhäftling am Vortag
einer Problemabschiebung in ihren Forderungskatalog aufgenommen,
sowie "den Zugang zu unabhängiger Rückkehrberatung und -hilfe im
Vorfeld einer Zwangsausschaffung" gefordert, da dies "deeskalierend
wirken und die Notwendigkeit einer Anwendung von Zwang einschränken"
kann. Dies entspricht auch den Erfahrungen der Rückkehrberatung des
Vereins Menschenrechte Österreich in der Schubhaft und den
Justizanstalten.

Amnesty International Schweiz und der Verein "Menschenrechte
Schweiz (MERS)" verlangten in ihren Stellungnahmen, dass neben gut
ausgebildetem Personal der Behörden auch Beobachter einer
unabhängigen Kontrollinstanz bei zwangsweisen Rückführungen zugegen
sind. MERS: "Wir würden hier zusätzlich zu diesem gut ausgebildeten
Personal eine unabhängige Kontrollinstanz bei der Abreise, während
dem Flug und bei der Ankunft befürworten. ... Die Beobachtung und
Berichterstattung von unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern oder
Videoaufnahmen könnten präventiv gegen einen unverhältnismässigen
Einsatz von Gewalt wirken."

Günter Ecker hofft, dass die Stellungnahmen der Bischofskonferenz
und der Menschenrechtsorganisationen vom Schweizer Gesetzgeber
berücksichtigt werden, denn: "Charterabschiebungen werden in Zukunft
vermehrt von mehreren Staaten gemeinsam durchgeführt werden. Hohe
menschenrechtliche Standards sollten hier von allen beteiligten
Staaten gewährleistet werden." In diesem Sinn fordert Günter Ecker
auch die österreichischen Vertreter in den maßgeblichen EU-Gremien
auf, sich für eine verpflichtende Beteiligung eines unabhängigen
Menschenrechtsbeobachters einzusetzen, wenn mehrere
EU-Mitgliedsstaaten gemeinsame Charterabschiebungen durchführen.

OTS0184    2005-04-11/14:36

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