- 07.04.2005, 16:05:25
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WirtschaftsBlatt Kommentar vom 8.4.2005: Die KMU sollen Wettbewerb der Riesen forcieren - von Peter Muzik
Wien (OTS) - Das Wettbewerbsrecht darf keine Domäne der
Unternehmen bleiben. Das ist die Quintessenz eines Artikels, den
Anwalt Georg Zanger kürzlich im Magazin "Business People"
veröffentlicht hat. Zanger argumentiert, dass Wettbewerbsprozesse,
vor allem aber Kartellverfahren in der Regel bloss unter
gleichwertigen Mitbewerbern stattfinden. Wirtschaftlich schwache
Unternehmen, etwa die KMU, seien bei fast allen UWG- und
Kartellverfahren der letzten 20 Jahre - Stichworte: Elektrohandel,
Medienbranche oder Telekommarkt - praktisch ausgeschlossen gewesen.
Die Kleinen sind also kaum jemals in der Lage, ihre Rechte voll
auszuschöpfen. Auf Grund geringer wirtschaftlicher Potenz werden sie
von streitenden Riesen häufig und ganz nebenbei aus dem Markt
gedrängt. Direkt betroffene Konsumenten wiederum - das sind die ganz
Kleinen - konnten sich bislang mangels Rechtsgrundlage gar nicht an
solchen Verfahren beteiligen.
Das neue EU-Wettbewerbsrecht, seit fast einem Jahr in Kraft, leitet
diesbezüglich ein merkliches Umdenken ein: Nun können auch einzelne
Unternehmen - und nicht nur Behörden - Kartellrechtsverstösse und
Schadenersatz aus dem Titel des Kartellmissbrauchs geltend machen.
Die verschiedenen Normen - Kartellverbot, Vergaberecht,
Beihilfenrecht und UWG - sollen das Entstehen von Monopolen
verhindern, womit die Interessen von Konsumenten im Vordergrund
stehen. Das heisst: Die Europäische Kommission will also den
Normalbürger künftig stärker in den Mittelpunkt ihrer
Wettbewerbspolitik stellen.
Allerdings: In Österreich ist davon bei der Novelle des Kartell- bzw.
Wettbewerbsrechts nichts zu spüren - die kleinen Betriebe werden
nämlich ebenso auf der Strecke bleiben wie die Konsumenten. Laut
Zanger werden sie nur unzulänglich in das Rechtssystem der freien
Marktwirtschaft einbezogen und grösstenteils von der Durchsetzung
von Wettbewerbsrechten ausgeschlossen bleiben - woran auch die
Aktivitäten von Arbeiterkammer und Konsumentenschutzorganisationen
wenig ändern. Zanger schlägt vor, dass neu zu gründende private
Vereine die gerichtliche Kontrolle für die Konsumenten übernehmen
sollten, womit ein Paradigmenwechsel fällig wäre: Der freie
Wettbewerb hat nämlich nicht nur mit Unternehmen zu tun - er ist
zugleich ein Rezept zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Und das gehe
alle an, natürlich auch Konsumenten. Daher sollten die sich in die
Gilde der Wettbewerbshüter einreihen dürfen.
OTS0214 2005-04-07/16:05
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