• 06.04.2005, 13:27:56
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AK: Welche Rechte und Pflichten haben GenossenschaftsmieterInnen?

Neuer AK Ratgeber für GenossenschaftsmieterInnen

Wien (OTS) - In Wien wohnen rund 150.000 MieterInnen in
Genossenschaftswohnungen. Bei Mietwohnungen von Gemeinnützigen
Bauvereinigungen ist die Rechtslage schon für ExpertInnen und erst
recht für KonsumentInnen äußerst kompliziert. Ein neuer AK Ratgeber
"Wohnrecht für MieterInnen von Genossenschaftswohnungen" soll
Wohnungssuchenden und MieterInnen helfen, einen Überblick über ihre
Rechte und Pflichten zu bekommen.

Wer kann eine Genossenschaftswohnung mieten? Muss ich ein
Rücktrittsrecht vom Mietvertrag extra vereinbaren? Wie vermeide ich
Mietvertragsfallen? Fragen über Fragen stellen sich für MieterInnen,
wenn sie eine Wohnung suchen. Wer sich für eine Wohnung einer
Gemeinnützigen Bauvereinigung entscheidet, muss sich mit mehreren
Gesetzen herumschlagen.

Für MieterInnen einer Genossenschaftswohnung gelten verschiedene
Gesetze wie das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), das
Mietrechtsgesetz (MRG), das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB),
die Wohnbauförderungsgesetze der Bundesländer und hinsichtlich der
echten Genossenschaften auch das Genossenschaftsgesetz. Eine neue AK
Broschüre "Wohnrecht für MieterInnen von Genossenschaftswohnungen"
informiert über die umfassende Rechtslage in verständlicher Form. Auf
190 Seiten wird über alle wichtigen Themen aufgeklärt, z.B.
Vergabebestimmungen für Genossenschaftswohnungen, Abschluss des
Mietvertrages, Ablöse, Kaution, Finanzierungsbeitrag, kostendeckender
Mietzins, Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Wohnungsweitergabe,
Kündigung, Investitionsersatz, Überprüfung des Mietzinses.

SERVICE: Die Broschüre ist im Internet zum Downloaden unter
http://wien.arbeiterkammer.at oder über das AK Bestelltelefon
anzufordern: 05 501 65 401.

OTS0179    2005-04-06/13:27

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW

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