• 06.04.2005, 10:16:54
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KRONEHIT stellt Antrag auf Presseförderung

Österreichs einziger nationaler Privatsender fordert die analoge Anwendung des Presseförderungsgesetzes auch für elektronische Medien

Wien (OTS) - Im Jahr 2004 wurden die Grundlagen zur
österreichischen Presseförderung neu geregelt. Allerdings ohne
entsprechende Würdigung der elektronischen Medien. Historisch
betrachtet durchaus nachvollziehbar, da durch das Monopol des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sprich dem ORF, auch privater
Rundfunk nicht zugelassen war. Gefördert wurden und werden in
Österreich ausschließlich Printmedien. Diese Situation hat sich
bekanntlich verändert. Da gerade bei der Vergabe von Lizenzen und
Zulassungen nach dem Privatradiogesetz das Kriterium der
Meinungsvielfalt von den Behörden sehr ernst genommen und auch vom
Gesetzgeber ausdrücklich vorgegeben wurde, ist der Antrag auf
Presseförderung nur eine logische Konsequenz.

Daher hat KRONEHIT - der neue Sound, fristgerecht zum 31. März
2005, bei der KommAustria, der Kommunikationsbehörde Austria, einen
Antrag auf Erteilung einer Presseförderung gemäß
Presseförderungsgesetz eingereicht.

KRONEHIT-Geschäftsführer Dr. Ernst Swoboda: "Bei der Vergabe der
Privatradio-Zulassungen ist die Meinungsvielfalt ein von den Behörden
stets stark gewichtetes Kriterium. Auch Privatradio trägt daher ganz
massiv zur Meinungsvielfalt in Österreich bei. Angesichts dessen kann
es nicht angehen, dass nur die starke, auf saftigem Boden gewachsene
'Eiche' Print gefördert und das ohnehin mit widrigen Boden- und
Umweltverhältnissen kämpfende 'Gänseblümchen' Privatradio keine
Förderungen erhält."

Tatsache ist, dass die privaten Hörfunkveranstalter nach wie vor
gegen einen - beinahe - übermächtigen Marktbeherrscher ORF ankämpfen
und zusätzlich enorme Aufbauarbeit leisten müssen. Einmal ganz
abgesehen von den Folgen von verfassungswidrigen Gesetzen und immer
wieder aufgehobenen Zulassungsentscheidungen, die zu erheblichen
Verunsicherungen des Marktes geführt haben.

Ernst Swoboda weiter: "Im Vergleich dazu werden die etablierten,
vergleichsweise starken Printmedien, extra gefördert, während das
Privatradio, und insbesondere auch KRONEHIT, sogar Beiträge zur
Finanzierung der Regulierungsbehörde zahlen muss. Daher hat KRONEHIT
unter Berufung auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz
Antrag auf Zuerkennung einer Förderung analog dem
Presseförderungsgesetz gestellt."

OTS0069    2005-04-06/10:16

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