• 05.04.2005, 14:13:31
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Bartenstein: Dienstleistungsscheck vereinfacht "Unternehmen Privathaushalt"

Heute im Ministerrat beschlossen - Einführung ab 1.1.2006 geplant - KORREKTUR zu OTS 175 von heute

Wien (BMWA-OTS) - In der Aussendung zum Dienstleistungsscheck (OTS
175 von heute) findet sich im dritten Absatz eine missverständliche
Formulierung

Richtig muss es heißen:

DLS sollen in erster Linie für einfache haushaltsnahe
Dienstleistungen (Unterstützung bei Haushaltsführung, Reinigung,
Kinderbeaufsichtigung, einfache Gartenarbeiten, wie z.B.
Laubrechen,...) verwendet werden. Sie dienen zur Entlohnung bei
kurzen, befristeten Arbeitsverhältnissen - diese können auch
wiederholt abgeschlossen werden, d.h. z.B. für Vereinbarungen von
Woche zu Woche."

Hier nochmals der vollständige korrigierte Text

Wien (BMWA-OTS) - Mit dem Dienstleistungsscheck werden
Beschäftigungen im "Unternehmen Haushalt" auf eine rechtlich
einwandfrei Basis gestellt und ohne großen administrativen und
finanziellen Aufwand sozial abgesichert, sagte Arbeitsminister Dr.
Martin Bartenstein am Dienstag nach der Beschlussfassung im
Ministerrat. Nach der entsprechenden parlamentarischen Behandlung
könnte das Gesetz mit 1.1.2006 in Kraft treten. Mit dem
Dienstleistungsscheck werde eine attraktive Alternative zu
bestehender Schwarzarbeit geboten und eine bessere Vereinbarkeit von
Familie und Beruf unterstützt.

Bartenstein betont, dass der Dienstleistungsscheck (DLS) nur für
Personen mit freiem Arbeitsmarktzugang möglich, ist. Der Auftraggeber
habe sich von der Berechtigung zu überzeugen, der Arbeitnehmer kann
sich eine entsprechende Bestätigung beim Arbeitsmarktservice holen.
Dabei erfolgt ein automatischer Datenabgleich zwischen
Gebietskrankenkasse und AMS, welches prüft, ob eine illegale
Beschäftigung vorliegt.

DLS sollen in erster Linie für einfache haushaltsnahe
Dienstleistungen (Unterstützung bei Haushaltsführung, Reinigung,
Kinderbeaufsichtigung, einfache Gartenarbeiten, wie z.B.
Laubrechen,...) verwendet werden. Sie dienen zur Entlohnung bei
kurzen, befristeten Arbeitsverhältnissen - diese können auch
wiederholt abgeschlossen werden, d.h. z.B. für Vereinbarungen von
Woche zu Woche."

Die DLS werden unter anderem in Postämtern und Trafiken zu kaufen
sein, wobei Sozialversicherungsabgaben (1,4% Unfallversicherung) und
minimale Verwaltungskosten von sechs Cent im Kaufpreis enthalten
sind. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit sind entsprechend viele
Schecks zu übergeben. Als Untergrenze gilt dabei der Mindestlohntarif
für Hausgehilfen zuzüglich einem Zuschlag (ca. 35%) für
Sonderzahlungen und Urlaubsentgelt (entsprechende Infoblätter bzw.
Internetinformationen, Infohotline werden bereitgestellt bzw.
eingerichtet werden). Beim einzelnen Arbeitgeber kann eine Entlohnung
bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (323,46 Euro) erfolgen,
für Arbeitnehmer mit mehreren Auftraggebern gibt es keine Obergrenze.

Der Arbeitnehmer hat sodann die von ihm gesammelten DLS spätestens
im Folgemonat bei seiner Gebietskrankenkasse GKK) persönlich oder per
Post einzureichen, die GKK zahlt dann das Entgelt rasch aus (z.B. 10
Euro DLS kostet 10,20 Euro, GKK zahlt 10 Euro an Arbeitnehmer).
Übersteigt die Summe der monatlich eingereichten DLS die
Geringfügigkeitsgrenze von 323,46 Euro ist der Arbeitnehmer gemäß den
bestehenden Regelungen über die Versicherung bei mehrfach
geringfügiger Beschäftigung in der Kranken- und Pensionsversicherung
pflichtversichert, der Sozialversicherungsbeitrag für den
Arbeitnehmer beträgt 14,2 % (pro 10 Euro Scheck - 1,42 Euro) und wird
mit Erlagschein monatlich vorgeschrieben. Bei bloß geringfügigen
Scheckentgelten kann sich der Arbeitnehmer freiwillig gemäß den
geltenden Regelungen in § 19 a ASVG in der KV und PV versichern, der
Monatsbeitrag beträgt dabei ca. 45 Euro.

OTS0200    2005-04-05/14:13

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MWA

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