Neu: Angebot der Freiwilligen Rückkehr in Justizanstalten
Wien (OTS) - Im 1. Quartal 2005 konnte der "Verein Menschenrechte
Österreich" für 160 Asylwerber und illegal aufhältige Fremde ein
Verfahren zur Freiwilligen Rückkehr beginnen. Nach 131 Verfahren im
4. Quartal des Vorjahres entspricht dies einer Steigerung um +22
Prozent. Von den 160 rückkehrbereiten Klienten konnten bereits 87 in
ihre Heimat zurückkehren. Unter den 29 Herkunftsländern sind am
häufigsten vertreten: Serbien-Montenegro inkl. Kosovo (40 Verfahren),
Bulgarien (25) und Nigeria (12), gefolgt von der Türkei, Rumänien,
Russland, Moldawien, Georgien, Ukraine und Chile.
Der Verein Menschenrechte Österreich ist seit Mai 2003 in der
Freiwilligen Rückkehr tätig und bietet seine Rückkehrberatung in der
Erstaufnahmestelle West in Thalham (OÖ), in den Asylwerber-Quartieren
in Niederösterreich (West) und Burgenland, sowie für Schubhäftlinge
in den Polizeianhaltezentren in Wien, Niederösterreich und
Oberösterreich an. Leistungen im Zuge eines Rückkehrverfahrens sind
unter anderem: Ersatzreisedokumente bei den Botschaften zu
beschaffen, bei mittellosen Klienten die Übernahme der Rückkehrkosten
durch das BM.I zu sichern, den Transfer auf den Flughafen
durchzuführen, die Gewährung einer Rückkehrhilfe, ...
Geschäftsführer Günter Ecker rechnet heuer mit 600 bis 700
Verfahren zur Freiwilligen Rückkehr, die der "Verein Menschenrechte
Österreich" abwickeln wird: "Jede freiwillige Rückkehr ist ein Gewinn
an Menschenwürde im Vergleich zur zwangsweisen Abschiebung in
Polizeibegleitung."
Sechs Minderjährige aus JA Josefstadt nach Bulgarien zurückgekehrt
Neu aufgenommen wurde die Rückkehrberatung für ausländische
Insassen in den Justizanstalten in Wien und Niederösterreich. So
kommen Rückkehrberater des Vereins zweimal wöchentlich zu
Sprechstunden in die Justizanstalt Josefstadt. In den ersten drei
Monaten konnten bereits 28 Untersuchungs- und Strafhäftlinge für eine
freiwillige Rückkehr nach ihrer Entlassung aus der Haft gewonnen
werden.
Erfolgreich verlief die Freiwillige Rückkehr von sechs
minderjährigen Bulgarinnen, die von einer Bande zu Diebstählen
missbraucht wurden und in der Justizanstalt Josefstadt in
Untersuchungshaft waren. Mariana, Stoyka, Gergina (14), Sachka (16),
Evgenia und Veneta (17) konnten nach Abschluss ihres
Gerichtsverfahrens nach Sofia zurückkehren und von Eltern und
Vertretern des Jugendamtes abgeholt werden. Eine mehrwöchige
Schubhaft blieb den Minderjährigen durch die zeitgerechte
Vorbereitung der Rückkehr und eine gute Kooperation mit dem
Fremdenpolizeilichen Büro der BPD Wien weitgehend erspart.
Geschäftsführer Ecker: "Wenn ausländische Tatverdächtige eine
ernsthafte Rückkehrbereitschaft zeigen, sollte dies mildernd in die
Strafbemessung einfließen und eine bedingte Entlassung fördern - mit
der Auflage Österreich zu verlassen. Damit kann der Verein
Menschenrechte Österreich mit voraussichtlich über 100
Rückkehrverfahren aus Justizanstalten im Jahr 2005 auch einen Beitrag
zur Entlastung der überbelegten Gefängnisse leisten."
Das Rückkehrprogramm des Vereins Menschenrechte Österreich wird
vom Europäischen Flüchtlingsfonds und dem Bundesministerium für
Inneres gefördert.
OTS0039 2005-04-04/09:43
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