• 30.03.2005, 09:34:26
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  • OTS0046 OTW0046

ARBÖ: Achtung, Blaulicht!

Wer Blaulicht verwenden darf und wie andere darauf reagieren sollten

Wien (OTS) - Per Definition ist ein Einsatzfahrzeug "nur dann ein
Einsatzfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des
Kraftfahrgesetzes (KFG), wenn und solange es Blaulicht und/oder
Folgetonhorn führt und verwendet" (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO).
ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger: "Welches der beiden
Warnzeichen oder ob beide zusammen verwendet werden, hängt vom
Einzelfall ab."

Auch die Verwendung ist im § 26 Abs. 1 StVO klar geregelt:
Blaulicht und Folgetonhorn dürfen nur bei Gefahr im Verzug, zum
Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort des dringenden Einsatzes
verwendet werden. Blaulicht darf aus Gründen der Verkehrssicherheit
auch am Ort der Hilfeleistung, des sonstigen Einsatzes oder bei einer
behördlichen Hilfeleistung verwendet werden.

In der StVO sind ebenfalls die Sonderbestimmungen für
Einsatzfahrzeuge festgelegt:

* Lenker von Einsatzfahrzeugen sind bei Fahrten nicht an
Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen gebunden. Dabei dürfen
jedoch keine Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden (§ 26
Abs. 2 StVO). Zudem haben Einsatzfahrzeuge immer Vorrang (§ 19 Abs. 2
StVO).

* Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in
eine Kreuzung einfahren, müssen jedoch vorher anhalten und sich
überzeugen, dass dabei nicht Menschen gefährdet oder Sachen
beschädigt werden. Wird eine Kreuzung durch Organe der
Straßenaufsicht geregelt, müssen sie den Einsatzfahrzeugen "Freie
Fahrt" geben (§ 26 Abs. 3 StVO).

* Einbahnstraßen dürfen in der Gegenrichtung nur dann befahren
werden, wenn der Einsatzort nicht oder nicht in der gebotenen Zeit
erreichbar ist oder wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge oder
Fuhrwerke bestehen (§ 26 Abs. 3 StVO).

* Alle Straßenbenützer müssen einem herannahenden Einsatzfahrzeug
Platz machen. Kein Lenker eines anderen Fahrzeugs darf unmittelbar
hinter einem Einsatzfahrzeug nachfahren oder, außer um ihm Platz zu
machen, vor ihm in eine Kreuzung einfahren (§ 26 Abs. 5 StVO).

* Treffen mehrere Einsatzfahrzeuge zusammen, gilt folgende
Vorrangregel: Zuerst Rettungsfahrzeuge, dann Fahrzeuge der Feuerwehr,
dann Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes und dann sonstige
Einsatzfahrzeuge (§ 26 Abs. 4 StVO).

Fahrzeuge mit Blaulicht

Scheinwerfer und Warnleuchten mit blauem Licht dürfen ohne
behördliche Bewilligung nur an Fahrzeugen folgender Institutionen
angebracht sein.

* Öffentliche Sicherheitsdienste: Polizei, Gendarmerie,
Asfinag-Mautaufsicht
* Militärischer Eigenschutz und Militärstreife
* Finanzverwaltung (Zollwache)
* Feuerwehr
* Rettungsdienste im Besitz von Gebietskörperschaften, des
Bundesheeres oder des österreichischen Roten Kreuzes
* Fahrzeuge für die Entstörung von Richtfunk- und Koaxialkabelanlagen
der BOS-Netze (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktion)
* Sondertransporte (mit Bescheid) zur Transportabsicherung

Bewilligungen sind außerdem für Fahrzeuge mit folgenden
Verwendungen (mit zusätzlichen Auflagen) möglich: öffentliche
Hilfsdienste, ärztliche Bereitschaftsdienste, Ärzte in
Rufbereitschaft, freipraktizierende Hebammen, dringende Hilfsdienste
bei Verkehrsunfällen und Tierärzte.

Richtiges Verhalten bei der Begegnung mit Blaulicht-Fahrzeugen

Franz Schnabl, Präsident des Arbeiter-Samariterbund-Österreichs
(ASBÖ), hat für den ARBÖ die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie
man sich bei der Begegnung mit Blaulicht-Fahrzeugen verhalten soll:

Blaulicht ist ein Sonderzeichen und wird verwendet, wenn Gefahr in
Verzug ist, um den Ort der dringenden Hilfeleistung zu erreichen.
Oder aus Gründen der Verkehrssicherheit.

Blaulicht heißt: Lebensgefahr! Bitte ausweichen, es geht um Leben
und Tod! Viele Autofahrer reagieren erst beim Ertönen des
Folgetonhorns. Doch auch Blaulicht alleine heißt: schnelle Hilfe ist
lebenswichtig - also unbedingt Platz machen!

Wenn hinter ihnen ein Blaulichtwagen auftaucht, immer genau
schauen und eruieren, wo sich das Einsatzfahrzeug befindet. Bitte
keinesfalls abrupt abbremsen. Fahren sie in der normalen
Geschwindigkeit weiter und versuchen sie so schnell wie möglich die
Spur freizumachen. Spurwechsel bitte sofort anzeigen, also unbedingt
Blinken, wenn sie rechts ranfahren. Auf der Autobahn unbedingt
Pannenstreifen freihalten.

Ihre Rücksicht kann Leben retten!

Für Fahrer von Einsatzfahrzeugen gilt:

* Der Fahrer muss Einsatz von Blaulicht an Einsatz Zentrale melden,
begründen und dokumentieren.

* Blaulicht-Missbrauch ist ein schweres Delikt und wird geahndet.

* Blaulicht wird niemals willkürlich oder aus Spaß eingeschaltet.

OTS0046    2005-03-30/09:34

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

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