• 29.03.2005, 09:56:43
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ÖAMTC-Test zeigt: Verstellter Kilometerstand ist oft schwer nachweisbar (Teil 1)

Club sieht Hersteller gefordert, Tachos manipulationssicher zu machen

Wien (ÖAMTC-Presse) - Ein paar tausend Kilometer weniger bringen
ein paar hundert Euro mehr. Den Kilometerstand zu türken, ist ein
beliebter Trick, um beim Gebrauchtwagenkauf mehr Geld heraus zu
schlagen. Wie schwierig es selbst für Experten ist, eine
Tachomanipulation nachzuweisen, beweist ein Praxistest des ÖAMTC und
seines Schwesterclubs ADAC in Deutschland: Bei fünf Pkw-Modellen
wurde der Tacho verstellt. Werkstätten sollten dann den angezeigten
Kilometerstand überprüfen. "Das Ergebnis war erschütternd. Keiner der
aufgesuchten Markenbetriebe konnte den Betrug nachweisen", berichtet
ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.

Im Test wurden Auto-Modelle ausgewählt von Herstellern, die
behaupten, der tatsächliche Kilometerstand lasse sich auslesen:

Alfa Romeo 156 JTD (von 128.687 auf 87.123 km, minus 41.564 km)
BMW 5er E39 (von 151.264 auf 101.104 km, minus 50.160 km)
Jaguar XJ 8 (von 131.214 auf 91.302 km, minus 39.912 km)
VW Touran (von 49.953 auf 28.001 km, minus 21.952 km)
Toyota Corolla Verso (von 24.550 auf 8.500 km, minus 16.050 km)

Die Werkstätten sind nach Rücksprache bei den Auto-Herstellern
ausgewählt worden. Ein Techniker als "getarnter" Gebrauchtwagenkäufer
erteilte den Auftrag, den wahren Kilometerstand auszulesen und nach
Spuren einer eventuellen Manipulation zu suchen. Keine einzige
Werkstätte hat die Manipulation via Diagnosegerät festgestellt, bei
weiteren Versuchen nicht einmal mit Werksunterstützung. Häufig wurden
Hinweise, wie Ölwechsel-Zettel im Motorraum, nicht gesucht oder
beachtet. Die Kilometerstände wurden anschließend wieder auf den
korrekten Wert zurückgesetzt.

Der ÖAMTC-Techniker sieht Fahrzeughersteller und Zulieferer
gefordert: "Die Manipulation des Kilometerzählers muss durch
geeignete Elektroniksysteme ausgeschlossen oder aber so teuer werden,
dass es sich nicht mehr rentiert", sagt Kerbl. Nach Ansicht des
ÖAMTC-Experten sollten die Hersteller außerdem für jedes Modell
Checklisten erstellen, aus denen zu entnehmen ist, welche Indizien
auf eine Tachomanipulation hinweisen.

Suche nach Indizien bei manipuliertem Kilometerstand

Die Möglichkeiten beim Kauf eines gebrauchten Wagens verstellte
Kilometerstände nachzuweisen, sind eingeschränkt. Vorsichtshalber
vergleicht man den Kilometerstand noch vor dem Kauf mit dem
Begutachtungsblatt der letzten Pickerl-Überprüfung. Ist die
Kilometerangabe verwischt oder unglaubwürdig, kann man die Kopie noch
mit dem Original der ausführenden Werkstätte vergleichen. "Bei
Abweichungen lässt man lieber gleich die Hände weg", warnt der
ÖAMTC-Techniker alle Gebrauchtwagenkäufer. Ab und zu erkennt man
Fälschungen auch an typischen Gebrauchsspuren oder abgenutzten Teilen
an einem Wagen, der erst wenige tausend Kilometer gefahren sein soll.
Ein alter Prüfbericht, die Daten der Vorbesitzer oder ein
Ölwechsel-Aufkleber mit Kilometerstands-Angabe haben auch schon so
manchen Schwindel auffliegen lassen. ÖAMTC-Tipp: Eine Kaufüberprüfung
an einem der Stützpunkte des Clubs.

Wer den Tacho zurückdreht, macht sich strafbar

ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer warnt vor den Angeboten in diversen
Zeitungen zur "Justierung" oder "Korrektur" des Tachostandes. Auch
wenn konzessionierte Gewerbebetriebe ein solches Angebot
unterbreiten, ändert sich nichts an der Tatsache, dass es sich um
Betrug handelt. "Wer sich auf dem Kaufvertrag den Kilometerstand
garantieren lässt, nimmt den Verkäufer streng in die Pflicht",
empfiehlt der ÖAMTC-Rechtsexperte.

Eine Tachomanipulation ist gerichtlich strafbar, wenn dem Kunden
mit einem zurückgedrehten Kilometerstand der Kauf eines bestimmten
Fahrzeuges schmackhaft gemacht worden ist. "Wer ein Auto verkauft,
ohne den Käufer auf den manipulierten Kilometerstand hinzuweisen,
muss damit rechnen, dass er belangt wird", warnt Hoffer. Es droht
eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe
bis zu 360 Tagessätzen. Wer solche Kilometerstands-Manipulationen gar
gewerbsmäßig betreibt, muss mit Strafen von bis zu fünf Jahren
rechnen.

Der Club-Jurist fordert, dass Inserate mit Angeboten den
Kilometerzählerstand zu "korrigieren" ausdrücklich unter
Strafandrohung und Entziehung der Gewerbeberechtigung verboten
werden, damit sich zumindest Fachbetriebe nicht dem Verdacht
aussetzen können, diesen Betrug zu fördern.

(Fortsetzung folgt)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger

OTS0045    2005-03-29/09:56

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