- 10.03.2005, 17:09:38
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BUDGETAUSSCHUSS BEFASST SICH MIT KONSUMENTENSCHUTZ Haubner sieht gute Erfolge bei Sammelklagsaktionen
Wien (PK) - Die EU-Dienstleistungsrichtlinie, Fragen der Produkt- und
Lebensmittelsicherheit, Konsumentenschutz im Banken- und
Finanzdienstleistungsbereich, E-Commerce, Produktdeklaration und
Verbraucherbildung, das waren einige der Themen, die heute bei den
Beratungen des Budgetausschusses des Nationalrats zum Kapitel
Konsumentenschutz zur Sprache kamen. Konsumentenschutzministerin
Ursula Haubner kündigte konkrete Schritte zur Verbesserung der
Verbraucherbildung an und wies darauf hin, dass es gute Erfahrungen
mit Sammelklagsaktionen seitens des Vereins für
Konsumenteninformation gebe. Mehr als zwei Drittel davon hätten ein
positives Ergebnis für die Konsumenten erbracht. Im Zusammenhang mit
der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie will Haubner darauf
drängen, dass es zu keinen Verschlechterungen für Verbraucher kommt.
Unter dem Titel Konsumentenschutz sind im Budget 2006 4,3 Mill. €
veranschlagt, das sind gleich viel wie für das Jahr 2005. Die Mittel
werden für die Förderung des Vereins für Konsumenteninformation, des
Dachverbandes der Schuldnerberatungen und anderer
Verbrauchereinrichtungen sowie für Informationsmaßnahmen und Studien
im Bereich des Konsumentenschutzes verwendet.
Eingeleitet wurde die Diskussion im Budgetausschuss von Abgeordnetem
Johann Maier (S). Er machte geltend, dass Österreich in vielen
Bereichen des Konsumentenschutzes große Defizite aufweise. Mängel
ortet er beispielsweise im Justizbereich, wo er u. a. eine
Vereinheitlichung des Rücktrittsrechts, neue Regelungen im
Exekutionsbereich und klare Regeln für Sammelklagen einmahnte.
So gut wie gar nicht berücksichtigt werden Konsumentenbelange nach
Auffassung Maiers überdies im Finanzsektor. So gebe es nach wie vor
kein Recht auf ein Girokonto, kritisierte er, auch die Forderung nach
taggleicher Wertstellung bei Überweisungen sei noch nicht umgesetzt.
Transparenz vermisst der Abgeordnete auch im Wertpapierbereich.
Was den Bereich Lebensmittelsicherheit betrifft, drohen Maier zufolge
große Gefahren durch Paratuberkulose, die vermutliche Ursache für
Morbus Crohn, einer chronischen Darmentzündung. Wenn Österreich und
die EU nicht reagierten, könnte es ähnliche Folgen wie bei BSE geben,
warnte er und mahnte eine bessere Information der Konsumenten über
mögliche Infektionswege ein. Weiters angesprochen wurden von Maier
steigende Straftaten im IT-Sektor, Probleme durch Mehrwert-SMS und
drohende Probleme für Konsumenten durch die EU-
Dienstleistungsrichtlinie.
Abgeordneter Hannes Missethon (V) gab zu bedenken, dass sich seit dem
EU-Beitritt vieles für die österreichischen Konsumenten verändert
habe. Es gebe aber nicht nur Problemfelder, betonte er, vieles, etwa
europaweites Einkaufen, sei erleichtert worden. Seine Fragen betrafen
Maßnahmen im Bereich Verbraucherbildung sowie eine Ausweitung des
Konsumentenschutzes für Reisende und im E-Commerce-Bereich.
Abgeordnete Gabriela Moser (G) urgierte eine verstärkte
Zusammenarbeit mit den Schulen zur Verbesserung der
Verbraucherbildung. Darüber hinaus monierte sie die Vorlage eines
Berichts über die Lage der VerbraucherInnen. Von
Konsumentenschutzministerin Haubner wollte sie wissen, inwieweit
diese in die Stellungnahme Österreichs zur EU-
Dienstleistungsrichtlinie eingebunden gewesen sei.
Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) wies darauf hin, dass die
Verschuldung vieler Haushalte ein großes Problem in Österreich sei.
Die Schuldnerberatung komme in Wirklichkeit zu spät, meinte sie. Es
wäre wichtig, bereits präventiv zu helfen und vorab Ratschläge zu
geben.
Notwendig ist für Partik-Pable darüber hinaus eine bessere
Produktdeklaration. Sie gab zu bedenken, dass beispielsweise das
vermeintlich gesunde Naturprodukt Baumwolle häufig mit Chemikalien
gespritzt sei und KonsumentInnen de facto vergiftete Kleidung
kauften. Ähnliche Probleme sieht sie im Lebensmittelbereich. Durch
mangelnde Deklaration hätten bewusste Konsumenten gar nicht die
Möglichkeit, bewusst einzukaufen, bemängelte die Abgeordnete.
Abgeordnete Renate Csörgits (S) und ihre Fraktionskollegin Gabriele
Heinisch-Hosek setzten sich ausführlich mit der geplanten EU-
Dienstleistungsrichtlinie auseinander. Beide verwiesen auf drohende
Nachteile für Konsumenten, sollte in Hinkunft bei
grenzüberschreitenden Dienstleistungen nicht das österreichische
Konsumentenschutzrecht greifen, sondern die jeweiligen
Herkunftslandbestimmungen gelten. Es wäre vernünftiger, zuerst die
Dienstleistungen zu harmonisieren und dann erst den
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu liberalisieren,
unterstrich Heinisch-Hosek.
Von den Abgeordneten zur Sprache gebracht wurden weiters das
Produktsicherheitsgesetz 2004 (Abgeordneter August Wöginger, V), die
Studie zur Neuordnung des Konsumentenschutzes (Abgeordneter
Maximilian Walch, F), Rückholaktionen für gefährliche Produkte
(Abgeordnete Anna Höllerer, V), Kontrolldefizite (Abgeordneter Walter
Schopf, S), die präventive Arbeit der Schuldnerberatungsstellen
(Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig, S), die geplante EU-
Prospektrichtlinie und Transparenz bei Krediten (Abgeordneter Richard
Leutner, S) sowie Lebensmittelsicherheit und SPAM-Mails (Abgeordneter
Dietmar Keck, S).
Unterschiedliche Auffassungen wurden im Ausschuss hinsichtlich der
Kompetenzverteilung im Bereich Konsumentenschutz vertreten. Während
etwa SPÖ-Abgeordneter Maier und Grün-Abgeordnete Moser die
weitgehende Machtlosigkeit des für Konsumentenschutz zuständigen
Ressorts beklagten und eine Ausweitung der Kompetenzen einforderten,
machte FPÖ-Abgeordnete Partik-Pable geltend, dass das
Sozialministerium ohnehin eine Koordinationskompetenz habe und somit
in alle Materien eingreifen könne. ÖVP-Abgeordneter Missethon meinte,
es sei sicher nicht schlecht, dass alle Ministerien den Auftrag
haben, konsumentenorientiert zu handeln. Abgeordnete Moser hielt dem
entgegen, mit dem Konsumentenschutz sei es so wie mit dem
Unterrichtsprinzip politische Bildung: Alle seien zuständig, deshalb
kümmere sich niemand darum.
Sozialministerin Ursula Haubner räumte ein, dass die Zuständigkeit
des Sozialministeriums im Bereich Konsumentenschutz relativ gering
sei. Sie agiere in vielen Bereichen aber als Mediatorin, betonte sie.
Eine bessere Organisation des Konsumentenschutzes in Österreich ist
Haubner zufolge Teil des Regierungsprogramms. Eine von ihr in Auftrag
gegebene Studie soll aufzeigen, wie die Kompetenzzersplitterung in
diesem Bereich behoben werden könne. In diesem Zusammenhang betonte
die Ministerin, dass ein bürgernaher, effizienter Konsumentenschutz
heute nötiger denn je sei, ob bei der Beratung oder bei der
Rechtsdurchsetzung. Markterweiterung und Marktliberalisierung hätten
zwar viele neue Chancen für Verbraucher gebracht, aber auch viele
zusätzliche Risken, skizzierte sie.
Konkrete Maßnahmen will Haubner bei der Bildung und bei der
Prävention setzen. So sollen Aktivitäten im Schulbereich, aber auch
im Bereich der Erwachsenenbildung helfen, die Mündigkeit der
Konsumenten zu erhöhen. Ein wichtiges Thema ist für Haubner dabei die
Schuldenprävention.
Zur geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie merkte Haubner an, das
Sozialministerium sei von Beginn an in die Verhandlungen eingebunden
gewesen. Ihr Ressort habe sich aktiv dafür eingesetzt, dass die
Konsumentenschutzbestimmungen vom Herkunftslandprinzip ausgenommen
blieben. Sie werde sich auch weiterhin gegen eine Verschlechterung
für Verbraucher durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie wenden.
Was die zunehmende Kriminalität im Internet anbelangt, verwies
Haubner auf die Kooperation ihres Ressorts mit dem Internet-
Ombudsman. Bezüglich Schutzvorkehrungen gegen Mehrwert-SMS will die
Ministerin Gespräche mit den Telekom-Betreibern führen.
Im Rahmen der EU-Präsidentschaft Österreichs im ersten Halbjahr 2006
soll nach Auskunft Haubners u.a. der Verbraucherkreditrichtlinie
besonderes Augenmerk geschenkt werden. Die weiteren Fragen will
Haubner, wie sie ankündigte, schriftlich beantworten.
(Schluss Konsumentenschutz/Forts. Budgetausschuss)
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