- 10.03.2005, 09:25:27
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Motz: Dienstleistungsrichtlinie bringt massive Nachteile für Konsumenten und Unternehmen
Vorsichtiger Optimismus nach teilweisem Einlenken von EU - Kommissar McCreevy und Luxenburgischem Ratsvorsitz
St. Pölten (SPI) - "Der Vorschlag der EU-Kommission für eine neue
Dienstleistungsrichtlinie ist in der vorliegenden Form schlicht
unannehmbar. Er hätte unübersehbare, negative Folgen für die
KonsumentInnen aber auch für die Wirtschaft. Dass Minister
Bartenstein die Dienstleistungsrichtlinie nach wie vor begrüßt, ist
mir schlichtweg unverständlich", wendet sich der Europasprecher der
SPNÖ, LAbg. Mag. Wolfgang Motz, klar gegen die Vorgehensweise des
Wirtschaftsministeriums. "Auf Grund der Äußerungen des
Binnenmarktkommissars McCreevy, der die Möglichkeit von Änderungen
des Richtlinienentwurfes anklingen ließ, ist vorsichtiger Optimismus
angebracht, dass unsere Befürchtungen von der Kommission auch Ernst
genommen werden. Auch die Ankündigung des Luxenburgischen Vorsitzes,
daß der Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie in der derzeitigen Form
nicht zur Anwendung kommen wird, läßt berechtigte Hoffnung
aufkeimen", so Motz weiter.****
Bislang haben acht von neun Landtagen, vor kurzem auch der
niederösterreichische, die österreichische Bundesregierung ersucht,
die Dienstleistungsrichtlinie abzulehnen. "Eine Umsetzung des darin
enthaltenen Herkunftslandprinzips würde bedeuten, dass sich die
Europäische Union vom Gemeinschaftsrecht verabschiedet, da im
Dienstleistungsbereich weiterhin 25 Rechtsordnungen nebeneinander
existieren würden und zu exekutieren wären. Die besonders nachteilige
Auswirkung der Richtlinie wäre aber die für den Konsumenten: bei in
Anspruchnahme einer Dienstleistung wäre es nicht mehr möglich, auf
den ersten Blick zu sehen, welche Rechtsordnung im Falle von Nicht-
oder Minderleistungen zu gelten hat. Es wäre nicht länger so, dass
bei einer in Österreich in Anspruch genommenen Dienstleistung, das
österreichische Recht gilt, sondern das Recht jenes Landes aus dem
der Anbieter stammt. Wer kann aber auf den ersten Blick sagen, wo
sich der Sitz eines Dienstleisters befindet und wer kann
gegebenenfalls einen Rechtsstreit in Portugal oder Lettland oder in
irgend einem anderen EU-Land austragen", erläutert Mag. Motz die
Problematik.
Negative Konsequenzen wären auch für die ArbeitnehmerInnen und die
kleinen und mittleren Unternehmen zu erwarten. "Die heimischen
Unternehmen wären einer Konkurrenz ausgeliefert, die nicht unter den
gleichen Wettbewerbsbedingungen arbeitet! Niedrigere Lohnkosten und
geringere gesetzliche Standards die in einigen EU- Ländern bestehen,
wie etwa im Gewährleistungs- oder Wettbewerbsrecht, würden heimischen
Firmen das Bestehen am Markt ebenso erschweren, wie sie die Gefahr
des Lohndumpings für die ArbeitnehmerInnen mit sich bringen", so Motz
abschließend.
(Schluss) kr
OTS0048 2005-03-10/09:25
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