- 08.03.2005, 14:11:27
- /
- OTS0202 OTW0202
Keine Verankerung des Menschenrechts auf Bildung im Behindertengleichstellungsgesetz!
Wien (OTS) - Der heute im Ministerrat beschlossene Entwurf zum
Behindertengleichstellungsgesetz bringt im Bereich Bildung für
behinderte Menschen und deren Angehörige keinerlei Verbesserungen.
"Das Recht auf Integration im vorschulischen Bereich und nach der
Schulpflicht ist weiterhin gesetzlich nicht verankert. Eltern werden
noch lange auf die selbstverständliche Integration ihrer Kinder in
der Schule um's Eck warten müssen", zeigt sich Irmgard Kurz, die
Vorsitzende der Elterninitiative Integration: Österreich enttäuscht.
Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung weiterhin
benachteiligt werden, weil die gemeinsame Erziehung von behinderten
und nicht behinderten Menschen noch immer nicht flächendeckend
umgesetzt ist. Da auch die Pflichtschulgebäude in Länderkompetenz
fallen, wird sich auch an der Barrierefreiheit der Pflichtschulen
nichts ändern.
"Die Rahmenbedingungen für Chancengleichheit im Bildungsbereich
müssten in die Schulgesetze aufgenommen werden. Bildung ist der
Schlüssel zur Teilhabe am Leben und zur Mitbestimmung in der
Gesellschaft und muss somit in gleicher Weise behinderten wie nicht
behinderten Menschen offen stehen!" so Kurz abschließend.
OTS0202 2005-03-08/14:11
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF