• 28.02.2005, 14:02:50
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  • OTS0201 OTW0201

DDr. Franz Matscher als Rechtsschutzbeauftragter im Innenministerium wiederbestellt

Franz Matscher, der diese Funktion bereits seit 1. März 2001 ausübt, wird mit Wirksamkeit vom 1. März 2005 für weitere fünf Jahre wiederbestellt.

Wien (OTS) - Dem Rechtsschutzbeauftragten obliegt die rechtliche
Kontrolle der erweiterten Gefahrenforschung (Beobachtung von
besonders gefährlichen Gruppierungen) und der Observation. Durch die
kürzlich beschlossene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes
(SPG-Novelle 2005) wurden seine Kontrollbefugnisse auf den offenen
Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten an
"Kriminalitätsbrennpunkten" und zur Unterstützung bei der
Grenzkontrolle im Bereich von Grenzübergangsstellen ausgeweitet. Mit
dieser Novelle wurde auch der Bestellungszeitraum von bisher zwei auf
nunmehr fünf Jahre verlängert.

Der international anerkannte Experte auf dem Gebiet der
Menschenrechte, Franz Matscher, war unter anderem von 1977 bis 1998
Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

OTS0201    2005-02-28/14:02

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