• 28.02.2005, 10:13:36
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  • OTS0077 OTW0077

UVP-Novelle: SPÖ kritisiert "umweltpolitischen Sündenfall der ÖVP"

"Schwarz-blaue Pläne werden Prüfung durch EuGH nicht standhalten"

Wien (SK) "Der UVP-Abänderungsantrag ist ein Kniefall von
Umweltminister Pröll vor eigenen Parteiinteressen", so kommentiert
SPÖ-Umweltsprecher Kai Jan Krainer die geplante Änderung des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. "Es handelt sich um pure
Anlassgesetzgebung, die angesichts der zahlreichen geplanten
Ausnahmen das jetzige UVP-Gesetz völlig ad absurdum führt",
kritisiert Umweltstadträtin Ulli Sima und erteilt der Novelle eine
klare Absage. Die UVP-Novelle steht morgen auf der Tagesordnung des
Umweltausschusses im Parlament. "Der zuständige Umweltminister ist
auf Tauchstation, er muss diesen Plänen eine klare Absage erteilen",
fordert Sima. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die
widersprüchlichen Positionen innerhalb der ÖVP: "Die ÖVP Wien hat am
Freitag einem Antrag im Gemeinderat zugestimmt, der der Änderung des
UVP-Gesetzes eine klare Absage erteilt, während die Bundes-ÖVP die
Umweltprüfung völlig aushöhlen will", so Sima. ****

Den Hintergrund für die geplante Änderung bildet laut Krainer
das gescheiterte Projekt Spielberg/Red Bull. Nachdem "durch
katastrophales Agieren der steirischen Landesbehörden" dieses Projekt
formell an der UVP-Genehmigung gescheitert ist, versucht die Kleine
Koalition durch eine Aufweichung des Gesetzes die UVP-Pflicht gleich
für diverse Projektarten zu beseitigen, erläutert Krainer. "Es ist
klar, dass die Pläne von Schwarz-Blau geltendem EU-Recht
widersprechen. Laut dem Verfassungsdienst der Stadt Wien kann davon
ausgegangen werden, dass die beabsichtige Änderung im UVP-Gesetz
einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten
wird", erläutert dazu Umweltstadträtin Sima.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.
September 1999 dazu festgestellt, "dass ein Mitgliedstaat seinen
Ermessensspielraum überschreitet, wenn er die Kriterien bzw.
Schwellenwerte für eine UVP-Pflicht so festlegt, dass in der Praxis
alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein von der Pflicht zur
Untersuchung ihrer Auswirkungen ausgenommen sind, es sei denn, dass
bei Ihnen nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu
rechnen ist", so der Verfassungsdienst der Stadt Wien. Er stellt
weiter fest, dass eine Verurteilung durch den EuGH zur Folge haben
wird, dass "alle durch das Unterlassen einer
Umweltverträglichkeitsprüfung entstandenen Schäden zu ersetzen sind".

ÖVP: Parteiinteressen vor Umweltschutz

Die ÖVP stellt laut Krainer ganz klar Parteiinteressen vor
die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt. Es ist
niemanden zu erklären, warum die ÖVP den bewährten Weg der
Bürgerbeteiligung verlässt und über die Köpfe der Bürgerinnen und
Bürger unseres Landes hinweg Entscheidungen trifft. So wurden in den
letzten 10 Jahren zahlreiche Großprojekte umweltverträglich
realisiert.

"In einem modernen Österreich setzt man sich mit allen
Beteiligten an einen Tisch und sucht nach einem Kompromiss, in einem
Österreich der ÖVP fährt man nur noch über die Interessen der
Menschen drüber und redet nicht einmal mehr miteinander unter dem
Motto 'speed kills'", kritisiert SPÖ-Umweltsprecher Krainer.

UVP kein Verhinderungs- oder Verzögerungsgesetz

"Etliche Projekte aus Wien der letzten Zeit zeigen klar, dass
eine UVP nicht zu einer Verzögerung oder gar Verhinderung eines
Projekts führt", erläutert Umweltstadträtin Sima.

* UVP-Grundsatzverfahren zur Genehmigung der Verlängerung der
U-Bahn-Linie U2: 6 Monate ab Vorliegen der vollständigen
Projektunterlagen
* UVP-Verfahren zur Genehmigung der Müllverbrennungsanlage Pfaffenau:
6 Monate ab Vorliegen der vollständigen Projektunterlagen. Anzumerken
ist, dass an beiden Verfahren auch Bürgerinitiativen beteiligt waren.
* Bisherige 12 UVP-Detailverfahren betreffend die Verlängerung der
U-Bahn-Linie U2: 4 Monate ab Vorliegen der vollständigen
Projektunterlagen.

Die Wirtschaft hat sich stets eine UVP als konzentriertes Verfahren -
im Gegensatz zu vielen Einzelverfahren wie etwa wasser-,
naturschutz-, bau-, abfall- und gewerberechtliche - gewünscht
(One-Stop-Shop-Prinzip). Es ist völlig unverständlich und
inakzeptabel, dies nun über Bord zu werfen, sagt Sima.

Umweltpolitik á la ÖVP: Golfen im Vogelschutzgebiet

Der geplante ÖVP-Abänderungsantrag stellt laut Krainer eine
drastische Verschlechterung der Umweltqualitätsprüfung in ganz
Österreich dar. Künftig könnte dadurch sogar Golfen im
Vogelschutzgebieten ermöglicht werden, und das ohne UVP. Allein eine
Zusage für die Durchführung einer internationalen
Golfgroßveranstaltung würde bereits genügen, um einen Golfplatz in
einem Vogelschutzgebiet zu errichten oder ein Weltcuprennen für die
dauerhafte Erschließung eines hochgeschützten
Gletscherschutzgebietes.

"Und dies alles aus einer Anlassgesetzgebung heraus wegen
Versagens einer Landeshauptfrau, die sich im Wahlkampf befindet und
einer Regierung, die hinsichtlich der Versäumnisse rund um die
Stadionerrichtung Klagenfurt unter Zugzwang kommt", so
SPÖ-Umweltsprecher Kai Jan Krainer. "Die FPÖ schweigt und liefert wie
gehabt Null Input, und die ÖVP setzt die Chronologie der
umweltpolitischen Umfaller fort", so Krainer. Sima forderte
Umweltminister Pröll abschließend auf, sich klar gegen die geplante
UVP-Novelle auszusprechen.

Folgende Punkte des Anhanges des Gesetzes will die Regierung
ändern

* In den ersten beiden Punkten werden Freizeit- oder
Vergnügungsparks, Sportstadien oder Golfplätze nur mehr der UVP
unterworfen, wenn sie dauerhaft errichtet werden. Dies soll sogar für
solche Anlagen gelten, die im besonders schutzwürdigen Gebieten
liegen. Gleichzeitig wird festgehalten, dass Sportstadien und andere
Anlagen (z.B. auch Schipisten), die aufgrund von internationalen
Vereinbarungen für Großveranstaltungen vorgesehen sind, nicht
UVP-pflichtig sind.

"Diese Änderung widerspricht ganz klar EU-Recht, da die EU-Richtlinie
keinerlei Unterscheidung von auf Dauer errichteten Anlagen oder nicht
auf Dauer errichteten Anlagen kennt", so Krainer.

* In den Ziffern 4 und 5 wird offensichtlich versucht, Änderungen von
Flugplätzen der UVP-Pflicht zu entziehen. Es werden Größenordnungen
verschoben und die Errichtung und Verlängerung von Pisten auch dann
nicht UVP-pflichtig, wenn sie nur im überwiegenden Ausmaß für Zwecke
der Militärluftfahrt genutzt werden. Hintergrund dafür ist die
Diskussion über eine zivile Öffnung des Militärflughafens Zeltwegs
für Charterflüge.

Auch dieser Punkt widerspricht nach Überzeugung Krainers der
EU-Richtlinie, zumal internationale Flughäfen der Zivilluftfahrt in
jedem Fall einem UVP-Verfahren zu unterziehen sind und alle übrigen
Zivillufthäfen einer UVP im vereinfachten Verfahren.

* Bei der Ziffer 6 der geplanten Änderung handelt es sich ganz klar
um eine Lex A1-Ring. So soll die Wiedererrichtung, Erweiterung und
Adaption von Rennstrecken, die mindestens 20 Jahre bestehen oder
Bestand gehabt haben, von der UVP-Pflicht ausgenommen werden.

Dazu Krainer: Das ist ganz eindeutig EU-Rechts-widrig, da
gemäß der EU-Richtlinie 97/11/EWG im Anhang II Zif.11 lit.a in jedem
Fall ein vereinfachtes UVP-Verfahren durchzuführen ist. Diese
Änderung sei auch deshalb so absurd, weil die EU-Richtlinie ständige
Renn- und Teststrecken für Kraftfahrzeuge der UVP-Pflicht unterwirft.
Beim ÖVP-Antrag hingegen soll die Wiedererrichtung, Erweiterung und
Adaption von Rennstrecken der UVP-Pflicht entzogen werden.

(Schluss) wf

OTS0077    2005-02-28/10:13

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