Wien (OTS) - "Grund ist die Konstruktion des
Kinderbetreuungsgeldes, die die Geldleistung für selbstständige Väter
leichter zugänglich macht", sagt Christoph Klein, Leiter des
Sozialbereiches der AK Wien. Familien von Selbstständigen und Bauern
kommen regelmäßig bis zum dritten Geburtstag des Kindes in den vollen
Genuss der Leistung. Selbstständige können relativ einfach die dem
Vater für sein halbes Jahr Kinderbetreuungsgeldbezug vorgeschriebenen
Zuverdienstgrenzen einhalten. Für Unselbstständige endet dagegen der
Bezug in der Regel schon 2,5 Jahre nach der Geburt des Kindes. "Damit
fallen Arbeitnehmerfamilien pro Kind um über 2.600 Euro um", rechnet
Klein vor. Die AK fordert zur Beseitigung dieser Schieflage: Die
Wahlmöglichkeit zwischen der Zuverdienstgrenze und einer
Arbeitszeitgrenze, unabhängig vom dabei verdienten Einkommen. Künftig
soll auch möglich sein, das gesamte Kinderbetreuungsgeld während des
Anspruches auf Karenz und Kündigungsschutz, also bis zum zweiten
Geburtstag des Kindes, zu beziehen. Damit erhöht sich das monatliche
Kinderbetreuungsgeld von 436 auf 673 Euro, das würde die Väter-Karenz
für Familien attraktiver machen.
Im Jahr 2004 bezogen selbstständige Väter im dritten Lebensjahr
ihres Kindes sieben mal so häufig Kinderbetreuungsgeld wie
unselbstständige Väter (bezogen auf das gesamte dritten Lebensjahr:
37,6 Prozent gegen 5,6 Prozent). Der Grund: Die Zahl von
ArbeitnehmerInnen, die in den ersten 2,5 Lebensjahren des Kindes
Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, stürzt im "Väter-Halbjahr" (im
letzten Halbjahr vor dem dritten Geburtstag des Kindes) auf vier
Prozent ab. Selbstständige hingegen schöpfen zu 60 Prozent das
Kinderbetreuungsgeld bis zum dritten Geburtstag des Kindes voll aus.
Schieflage durch unfaire Konstruktion
Arbeitnehmerväter unterliegen mit ihrem regelmäßigen Monatsgehalt der
Zuverdienstgrenze. Selbstständige können - auch wenn sie voll
weiterarbeiten - Zahlungseingänge und Betriebsausgaben im Normalfall
so steuern, dass sie im "Väter-Halbjahr" unter der Zuverdienstgrenze
liegen.
Selbstständige Väter können selbst bestimmen, wie sie Beruf und
Familie vereinbaren. Arbeitnehmer sind hingegen auf das
Einverständnis des Arbeitgebers angewiesen. Mit dem zweiten
Geburtstag des Kindes endet auch der Rechtsanspruch auf Karenz und
damit der Kündigungsschutz. Das "Väter-Halbjahr" als Karenz liegt
damit überhaupt außerhalb des arbeitsrechtlichen Schutzes. Für viele
selbstständige Väter ein zu hohes Risiko.
Das Kinderbetreuungsgeld wird fast zur Gänze aus Lohnnebenkosten
und damit durch die ArbeitnehmerInnen finanziert. Daher fordert die
AK einen gleichberechtigten Zugang zu dieser Leistung für
Unselbstständige:
+ Wahlmöglichkeit zwischen der betragsmäßig festgesetzten
Zuverdienstgrenze einerseits und der Möglichkeit für Teilzeitarbeit -
bis zu 3/5 der Normalarbeitszeit und unabhängig vom Einkommen. Damit
bekommen auch durchschnittlich bis gut verdienende Väter eine reale
Chance, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen, ohne dass das
Familieneinkommen zu sehr leidet.
+ Der für drei Jahre vorgesehene Gesamtbetrag soll wahlweise auch auf
zwei Jahre konzentriert werden können. Dadurch wird - neben der
Einbeziehung des Vaters in Karenz und Kündigungsschutz - der
monatliche Betrag wesentlich höher (673 Euro statt 436 Euro). Dadurch
können es sich Familien eher leisten, dass der - meist besser
verdienende - Vater ein halbes Jahr die Kinderbetreuung übernimmt.
OTS0007 2005-02-26/09:32
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW