- 18.02.2005, 10:02:46
- /
- OTS0050 OTW0050
Vorsicht: Mehrwert-SMS können teuer sein! Anfragen zu Mehrwert-SMS steigen in der RTR-Schlichtungsstelle
Tarifinformationen bei Mehrwertdiensten: gesetzlich vorgeschrieben - SMS-Abo-Dienste können teuer kommen - Kosten bei Chat-Diensten oft unterschätzt
Wien (OTS) - Mehrwertdienste werden immer öfter in der Form von
Mehrwert-SMS erbracht. Die praktische Erfahrung der
Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zeigt
dabei in den letzten Wochen einen Anstieg bei Anfragen zu
Mehrwert-SMS-Diensten.
"Konsumenten ist derzeit noch kaum bewusst, dass nicht nur das
Senden von SMS an eine Mehrwertnummer, sondern - im Zusammenhang mit
einem bestellten Dienst - auch das Empfangen von Mehrwert-SMS mit
hohen Kosten verbunden sein kann", kommentiert Dr. Georg Serentschy,
Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation,
diesen neuen Trend bei der Streitschlichtung. "Je nach angebotenem
Dienst ist nämlich für das Versenden von SMS an eine Mehrwertnummer,
beispielsweise bei Votings, oder für den Empfang von bestellten
Mehrwert-SMS, z.B. das Zusenden von "Börse-News", ein Entgelt zu
bezahlen. Beschwerden betreffen dabei häufig so genannte
Abo-Dienste", so Serentschy weiter. "Wir haben derzeit noch keine
konkreten Zahlen, aber wir gehen davon aus, dass wir zukünftig viele
Streitschlichtungsfälle zu diesem Thema bearbeiten werden."
Tarifinformationen bei Mehrwertdiensten: gesetzlich vorgeschrieben
Die Kommunikationsparameter-, Entgelt- und
Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V), die die RTR-GmbH im Mai letzten
Jahres erlassen hat, sieht wichtige konsumentenschutzrelevante
Bestimmungen hinsichtlich der bei Mehrwert-SMS zu erbringenden
Entgeltinformation vor. "Eine Entgeltinformation hat grundsätzlich
vor jeder Inanspruchnahme eines Mehrwertdienstes zu erfolgen", führt
Serentschy die Bestimmungen der KEM-V aus. "Es gibt da mehrere
Möglichkeiten: Beispielsweise kann der Nutzer nach Versendung eines
SMS an eine Mehrwertnummer in der Folge ein Anbot-SMS mit
Tarifinformation erhalten. Wird das in der Anbot-SMS enthaltene
Diensteangebot zum ausgewiesenen Preis mittels eines weiteren SMS
bestätigt, so wird der Dienst bestellt. Die Entgeltinformation hat
dabei kostenlos zu erfolgen!"
Besondere Regelungen gelten für SMS-Dienste mit einem Entgelt von
maximal EUR 0,70. Bei solchen Diensten muss in der empfangenen SMS
der verrechnete Betrag angeführt werden bzw. kann aus der Rufnummer
das Entgelt abgeleitet werden. Beispielsweise kostet ein SMS an
090107xxxx 70 Cent oder an 093106xxxx 60 Cent. Der "Tarif in der
Nummer" gilt nur in den Rufnummernbereichen 0901 und 0931.
SMS-Abo-Dienste können teuer kommen
Bei SMS-Abo-Diensten werden in regelmäßigen Abständen Mehrwert-SMS
(z.B. Börse-News) übermittelt, für die jeweils ein Entgelt anfällt.
Der Konsument weiß dabei oft nicht, dass er ein kostenpflichtiges
Abonnement abgeschlossen hat. In diesem Zusammenhang stellt sich dann
häufig die Frage, wie man so ein Abo abbestellt oder beendet.
Als erster Schritt sollte an die Absenderrufnummer "Stop" oder
"Ende" geschickt werden. Diese Codewörter bewirken in den meisten
Fällen die Beendigung des SMS-Abos. Wenn dies nicht funktioniert,
sollte man sich an seinen Mobilnetzbetreiber wenden. Da dieser die
Mehrwert-SMS in Rechnung stellt und weiß, von welchem Diensteanbieter
sie geschickt werden, kann er bei der Beendigung des Abonnements
behilflich sein. In jedem Fall hat die Abbestellung des Abos
kostenlos zu erfolgen.
"Wird Ihnen ein Mehrwert-SMS-Abo in Rechnung gestellt, obwohl ein
solches nicht bestellt wurde, ist ein schriftlicher
Rechnungseinspruch bei Ihrem Betreiber zu empfehlen", rät Serentschy.
Kosten bei Chat-Diensten oft unterschätzt
Ursachen für erhöhte Rechnungen sind oftmals auch so genannte
SMS-Chat-Dienste, bei denen zwei oder mehrere Personen kommunizieren.
Bei Chat-Diensten unterschätzen Nutzer sehr leicht die Anzahl der
getätigten SMS und damit die anfallenden Kosten.
Da eine wiederholte Entgeltinformation und eine erforderliche
Bestätigung die Nutzung des Dienstes aus Sicht des Konsumenten
erschweren würde, sieht die KEM-V bei Abo- und Chatdiensten vor, dass
der Konsument am Anfang des Dienstes eine Entgeltinformation zu
erhalten hat und in der Folge in Schritten von jeweils EUR 10,- über
das angefallene Entgelt informiert wird. Ein Abo-Dienst darf dabei
nur dann weiter erbracht werden, wenn diese Entgeltinformation aktiv
vom Nutzer bestätigt wird.
"Mit dieser Maßnahme ist sichergestellt, dass bei einem Abo- oder
Chat-Dienst nicht mehr als EUR 10,- anfallen, ohne dass der Konsument
über diesen Schwellwert informiert wird und bei Abo-Diensten aktiv
eine weitere Erbringung des Dienstes verlangt", erläutert Serentschy
die Bestimmungen der KEM-V. "Immer wieder stellt sich jedoch heraus,
dass eine Entgeltinformation, wie sie in unserer Verordnung
verpflichtend vorgesehen ist, nur ungenügend bzw. gar nicht erteilt
wird. Derartige Fälle können für den Kunden zum Entfall der
Zahlungspflicht führen. Um die Einhaltung der Bestimmungen der KEM-V
zu gewährleisten, unterziehen wir die bei Mehrwert-SMS erteilte
Entgeltinformation einer verstärkten Prüfung", so Serentschy
abschließend.
Weitere Informationen sind auf der Website der RTR-GmbH unter
folgenden Links abrufbar:
http://www.rtr.at/rufnummernabfrage
http://www.rtr.at/kem-v
http://www.rtr.at/schlichtungsstelle
OTS0050 2005-02-18/10:02
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | TCO






