• 03.02.2005, 12:50:57
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  • OTS0176 OTW0176

LR Kranzl befürchtet Scheitern der Artikel 15a-Vereinbarung

"Prüfen, ob Verhalten Kärntens rechtens ist"

St. Pölten (NLK) - Vor dem Hintergrund der Kündigung der Artikel
15a-Vereinbarung durch das Bundesland Kärnten im November 2004 lud
Landesrätin Christa Kranzl heute zu einer Pressekonferenz mit dem
Titel "Grundversorgungsvereinbarung vor dem AUS??? - Auswirkungen auf
die NÖ Sozialhilfe" nach St. Pölten. "Kärnten begründet diesen
Schritt damit, dass der Bund, der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses von maximal 16.000 Asylwerbern ausgegangen war,
falsche Zahlen vorgelegt hat. Allerdings haben viele
Non-Governmental-Organisations schon damals betont, dass diese Zahl
bei mehr als 20.000 liegen wird", so Kranzl. Als Sozial-Landesrätin
von Niederösterreich fordere sie eine umgehende Prüfung, ob ein
solches Verhalten "überhaupt rechtens" sei. "Kärnten hat die
15a-Vereinbarung unterzeichnet und wäre verpflichtet, diese auch
einzuhalten. Es ist nicht zu akzeptieren, dass auch nur ein einziges
Bundesland seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Niederösterreich
bzw. die übrigen Länder werden sicher nicht die fehlenden Quoten
Kärntens übernehmen", so Kranzl.

In diesem Zusammenhang forderte Kranzl weiters die Einberufung des
"Bund-Länder-Koordinationsrates" und die Stützung der
Grundversorgungsvereinbarung auf aktuelle Zahlen. Hiezu gebe es zwei
Möglichkeiten: Die auf 16.000 Asylwerbern basierende Vereinbarung
bleibe mit den festgelegten Quoten aufrecht und der Bund käme für die
Differenz auf, oder die Versorgungsvereinbarung werde den aktuellen
Zahlen angepasst und der vereinbarte Quotenschlüssel beibehalten, so
Kranzl.

Abgesehen davon fordert die Landesrätin eine Verstärkung der
Integrationsmaßnahmen und die Erfüllung der Quote durch das Land
Niederösterreich, das aktuell "um 139 Personen bzw. um 2,59 Prozent
zu wenig Asylwerber" beherberge.

Überdies sprach sich Kranzl für die Aufnahme der Sozialabteilung
in die Verteiler-Informationsliste des Innenministeriums aus: "Zur
ordnungsgemäßen Sozialplanung sind regelmäßige Informationen über die
Asylanträge unumgänglich." Dies sei vor allem im Hinblick auf die
"enormen Sozialhilfesteigerungen bzw. die Verschiebung der Kosten zu
den Ländern" erforderlich. Immerhin hätten sich im Jahr 2004 die
Anerkennungen von Personen als Konventionsflüchtlinge gegenüber dem
Vorjahr um 170 Prozent erhöht, was tiefgreifende Auswirkungen auf die
NÖ Sozialhilfe habe. Die Gesamtaufwendungen aus der NÖ Sozialhilfe
seien von 2003 auf 2004 um 43 Prozent gestiegen. Der Grund für diese
Steigerung sei, dass der Bund "Asylanträge wesentlich rascher"
genehmige, so Kranzl.

Nähere Informationen: Büro LR Kranzl, Telefon 02742/9005-12340,
Alois Schroll.

OTS0176    2005-02-03/12:50

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK

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