• 02.02.2005, 12:01:14
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  • OTS0148 OTW0148

Für ÖAMTC ist Anhebung der Tempolimits auf Autobahnen vorstellbar

Telematische Wechselverkehrszeichen für Regelung von Tempolimits nützen

Wien (ÖAMTC-Presse) - "Es ist ein interessanter Vorschlag, wenn
geltende Tempolimits auf Autobahnen höher angesetzt werden", erklärt
Clubjurist Martin Hoffer zu dem heute von Vizekanzler und
Verkehrsminister Hubert Gorbach gemachten Vorstoß. Natürlich muss die
Verkehrssicherheit diese Maßnahme zulassen. Zu beachten sind für ihn
Parameter wie Dreispurigkeit auf Autobahnen, Straßenzustand,
Verkehrsdichte und die Witterungsverhältnisse.

Die Straßenverkehrsordnung erlaubt, dass höhere als die
allgemeinen Tempolimits verordnet werden dürfen, wenn aus Gründen der
Verkehrssicherheit dagegen keine Bedenken bestehen (§ 43 Abs 4 StVO).
Die derzeit geltenden Tempolimits von 50 km/h im Ortsgebiet und 100
km/h auf Freilandstraßen werden schon jetzt an geeigneten Stellen
durch Verordnung z.B. auf 60 oder 70 bzw. 120km/h angehoben. Die 130
km/h auf Autobahnen sind daher auch nicht grundsätzlich tabu.

Für den ÖAMTC-Juristen kommen hier vor allem telematische
Wechselverkehrszeichen (beleuchtete Überkopfzeichen) in Betracht, die
man nicht nur - wie bisher üblich - zum Herabsetzen der
Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern auch zu ihrer zeitweiligen
Anhebung nützen kann.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Sabine Fichtinger

OTS0148    2005-02-02/12:01

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