- 30.01.2005, 10:28:25
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Posch fordert von Regierung Einhaltung des UN-Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wien (SK) Im Rahmen der Jänner-Plenarsitzung am 26. Jänner
2005 brachte die SPÖ einen Entschließungsantrag ein, der die
schwarz-blaue Regierung auffordert, notwendige Gesetzesänderungen für
die im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte formulierten Grundrechte zu erarbeiten. Und zwar
unter Einbeziehung der Sozialpartner. "Bereits im Jahr 1966 wurden
diese Grundrechte erarbeitet. Die Umsetzung dieser Rechte ist jedoch
in den Jahren der schwarz-blauen Regierung schwer ins Hintertreffen
geraten. Mit dem SPÖ-Entschließungsantrag wird die Regierung
aufgefordert, bis 30.Juni 2005 zu handeln", stellte
SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch Sonntag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst fest. ****
Besondere Bedeutung haben dabei Artikel 7, 11 und 13 dieses
internationalen Paktes. Artikel 7 nennt ein Arbeitsentgelt, das allen
ArbeitnehmerInnen gleiches Entgelt für gleiche Arbeit sichert; Frauen
dürfen keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen haben als Männer und
erhalten das gleiche Entgelt für gleiche Arbeit. Faktum ist jedoch,
dass die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern in den letzten
Jahren weiter auseinandergedriftet ist, atypische Beschäftigung und
geringfügige Entlohnung nehmen weiter zu, während gleichzeitig die
Vollerwerbstätigkeit sinkt. Vor allem aber steigt die
Arbeitslosigkeit seit mehreren Jahren rasant an. Durch die
schwarz-blauen Maßnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung kann
in den meisten Fällen ein angemessener Lebensunterhalt während der
Zeit der Arbeitslosigkeit nicht gehalten werden, betonte
SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch.
Artikel 11 wiederum bestätigt das Recht auf einen
angemessenen Lebensstandard, Artikel 13 das Recht auf Bildung. Faktum
ist, dass diese Voraussetzungen in Österreich derzeit nicht erfüllt
werden. Einerseits führt die Anwendung der "Sippenhaftung"
(Anrechnung des Partnereinkommens bei der Berechnungen der
Notstandshilfe) in vielen Fällen zur Verarmung der Betroffenen und
deren Familien. Andererseits sind Erwerbslose vom Recht auf Bildung
insoferne ausgeschlossen, als sie während des Bezugs von
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt
zur Verfügung stehen müssen. Die Regierung ist aufgefordert rasch zu
handeln und im ersten Schritt Kontakt mit den Sozialpartnern
aufzunehmen und dann bis Sommer die notwendigen Gesetzesänderungen
vorzubereiten, so Posch
abschließend. (Schluss) ah/mp
OTS0016 2005-01-30/10:28
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