• 29.01.2005, 11:24:52
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  • OTS0021 OTW0021

ARBÖ: (Dach-)Lawinengefahr im Stadtgebiet

Wien (OTS) - Die prognostizierte Wetterlage erhöht im Stadtgebiet
die (Dach-)Lawinengefahr. Der ARBÖ rät beim Benützen der Gehwege,
nicht den Blick "nach oben" zu verlieren. Dabei jedoch nicht nur auf
angebrachte Warntafeln oder Schutzgitter verlassen. Autofahrer
sollten ihre Fahrzeuge nicht direkt vor Häusern parken, die mit
Dachlawinen-Warntafeln gekennzeichnet sind oder von denen eine
Dachlawine abzustürzen droht.

   "Droht Schnee oder Eis von einem Hausdach abzustürzen, so ist der
Hauseigentümer - im Sinne der Sorgfaltspflicht - dazu verpflichtet,
rechtzeitig das Dach von möglichen Gefahrenquellen zu befreien," so
die ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger. Weiters muss
der Hauseigentümer nachweisen können, rechtzeitig die Gefahr
möglicher Dachlawinen erkannt und auch dementsprechende Vorkehrungen
getroffen zu haben. Dazu zählt das Anbringen von Schutzvorrichtungen,
wie etwa Warntafeln, Schutzgitter oder das rechtzeitige Verständigen
von Dachdecker bzw. Feuerwehr. Gibt es übrigens durch den Abgang
einer Dachlawine Verletzte, muss der Verantwortliche mit einer
gerichtlichen Strafanzeige rechnen.

(Schluss)

OTS0021    2005-01-29/11:24

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