• 28.01.2005, 19:14:32
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In Österreich sind noch längst nicht alle Kinderrechte erfüllt!

Österreichische Kinderrechtsorganisationen veröffentlichen Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses

Wien (OTS) - "Der Ausschuss empfiehlt, dass Österreich seinen
Staatenbericht und die Empfehlungen dieses Ausschusses breit
zugänglich macht, und zwar der Bevölkerung im allgemeinen, allen
relevanten Organisationen, Jugendgruppen, und Kindern, um zur
Bewusstseinsbildung zur Kinderrechtskonvention beizutragen." So heißt
es in den heute, am 28. Jänner 2005, am Nachmittag veröffentlichten
Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses an Österreich. Die
"National Coalition - Netzwerk Kinderrechte", ein österreichweiter
Zusammenschluss von Kinderrechtsorganisationen im
Nichtregierungsbereich (Mitglieder siehe unten) will diese
Aufgabenliste des UNO-ExpterInnengremiums als Arbeitsprogramm für die
nächsten fünf Jahre sehen und hat dementsprechend die
UNO-Empfehlungen in der englischen Originalfassung auch bereits auf
ihre Internetseite www.kinderhabenrechte.at gestellt. Die
Empfehlungen schließen das bislang zweite Berichtsprüfungsverfahren
gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die in Österreich seit
1992 in Kraft ist, ab, an dem die National Coalition mit einem
eigenen Schattenbericht und einem Hearing vor dem Ausschuss beteiligt
war.

Die sehr konkreten und breit angelegten Empfehlungen umfassen mehr
als 20 Bereiche in Österreich, in denen der Kinderrechtsausschuss
Verbesserungen für angebracht sieht: Verankerung der KRK in den
Verfassungen auf Bundes- und Länderebene; Gesetzgebung nicht im
Einklang mit der KRK bezüglich Familienzusammenführung und
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Einrichtung einer
bundesweiten Koordinierungsstelle; Erhöhung der Entwicklungshilfe auf
0,7 % des BIP; Bewusstseinsbildung und Ausbildungsstandards zu
Kinderrechten bei Kindern und Erwachsenen; Maßnahmen gegen Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit, Erfüllung des Grundsatzes der
Nicht-Diskriminierung durch unterschiedliche Verwaltungspraxis;
Harmonisierung der Jugendwohlfahrtsregelungen der Länder auf hohem
Standard und Ausstattung der Jugendwohlfahrt mit verstärkten
finanziellen Mittel; Demokratisierung der Bundesjugendvertretung;
Vermeidung von anonymen Geburten und "Babyklappen"; Schutz der Kinder
vor gefährlicher Information im Internet, im Fernsehen und bei
Computerspiele; Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder;
öffentliche Bewusstseinsbildungskampagnen für eine gewaltfreie
Erziehung; Vermeidung von Konsum bzw. Missbrauch von Drogen, Tabak
und Alkohol; Prävention der Genitalverstümmelung bei Frauen;
Maßnahmen gegen Kinderarmut; Verbesserungen für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge; Maßnahmen gegen Sexuelle Ausbeutung,
Pornographie und Kinderhandel; Reformen in der Jugendgerichtsbarkeit.
Darüber hinaus wurden in einer separaten Stellungnahme des
Ausschusses Maßnahmen der Bundesregierung zum Thema "Kinder und
bewaffnete Konflikte" überprüft.

Für die Kinderrechtsorganisationen ist auf alle Fälle großer
Handlungsbedarf gegeben. Auch der UNO-Ausschuss empfiehlt als
Follow-up die Befassung aller relevanten Stellen einschließlich
Ministerrat, Parlament und Länder mit diesen Empfehlungen. Der erst
im November 2004 vom Ministerrat beschlossene, aber in der
Öffentlichkeit noch kaum bekannte "National Aktionsplan zur Umsetzung
der Kinderrechte" könnte hier eine Chance sein, diesen Auftrag der
Vereinten Nationen für Österreich zu erfüllen.
Mitgliedsorganisationen der National Coalition sind die
Österreichische Bundesjugendvertretung, die Österreichische
Kinderfreunde / Rote Falken, das Ludwig Boltzmann Institut für
Menschenrechte, das Kinderbüro Graz, SOS Kinderdorf Österreich, die
Katholische Jungschar Österreichs, das Österreichisches Komitee für
UNICEF, alle Kinder und Jugendanwaltschaften der Länder, Pro
Juventute, Akzente Salzburg, die Pfadfinder und Pfadfinderinnen
Osterreich, das Kuratorium Kinderstimme, die Asylkoordination
Österreich und "Rat auf Draht".

OTS0288    2005-01-28/19:14

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | KJS

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