- 28.01.2005, 15:59:09
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DER ÖSTERREICH-KONVENT - EIN ERFOLG ODER EIN MISSERFOLG? Vertreter aus Politik und Wissenschaft debattieren Fiedler- Entwurf
Wien (PK) - Volksanwalt Peter Kostelka sprach von einem
irreversiblen Prozess. Vieles von dem, was in dem ca. 1.200
Seiten starken Abschlussbericht des Konvents zu finden ist, war
vor 18 Monaten teilweise noch gar nicht angedacht. Und vieles von
dem, was angedacht wurde, habe man intensiv ausgearbeitet. Der
Konvent hatte seiner Meinung nach drei zentrale Aufgaben: die
Definition des Reformbedarfs, die Ausarbeitung von
Lösungsvorschlägen und - darauf basierend - die Formulierung
eines Textes. Dass schließlich ein durchgehender neuer Text nicht
zustande gekommen ist, war klar, da sich der Konvent auf dem
Boden des Konsenses bewegt habe. Dies ist nun die Aufgabe eines
politischen Prozesses, meinte Kostelka, weshalb überhaupt "kein
Grund zu einer Depression" bestehe. Der Konvent habe das
geleistet, was er leisten kann, urteilte der Volksanwalt. Er
wünsche sich, dass nun eine neue Verfassung entwickelt wird, die
mehr Demokratie, mehr Bürgerrechte und vor allem mehr Kontrolle
bringt.
Ob man den Österreich-Konvent als Erfolg oder Misserfolg ansieht,
hängt von den Erwartungen ab, die man in ihn setzte, meinte der
Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Clemens Jabloner. Er habe
das Ziel, der österreichischen Bevölkerung im Jahr 2005 eine neue
Verfassung vorzulegen, stets skeptisch beurteilt und auch für
unrealistisch gehalten. Skeptisch deshalb, weil Österreich eine
zwar in manchen Punkten verbesserungswürdige, aber doch im großen
und ganzen eine brauchbar, bewährte und ausjudizierte Verfassung
hat. Unrealistisch deshalb, weil der Versuch einer Totalrevision
nicht in einer zwingenden historischen Situation stattfindet,
also dem Öffnen der "Büchse der Pandora" gleichkommt. Das
positive Recht habe es nämlich an sich, dass alles auch ganz
anders geregelt werden könnte. Das Scheitern eines so
ambitionierten Unternehmens ist daher mit der Gefahr einer
Regression verbunden, die Gräben können tiefer werden und die
geltende Verfassung drohe an Akzeptanz zu verlieren, gab er zu
bedenken. Dennoch glaube er, dass der Konvent ein relativer
Erfolg war, weil zum einen verfassungspolitische Ansichten und
Problemen sehr intensiv diskutiert wurden und zum anderen ein
beachtlicher Fundus an Gemeinsamkeiten erarbeitet wurde. Als
beachtliche Leistungen bezeichnete er die formale Neukonzeption
des Bundesverfassungsrechts sowie das Modell der
Verwaltungsgerichtsbarkeit. Seiner Meinung nach sollte man sich
von der Vorstellung einer neuen Verfassung verabschieden und sich
stattdessen beherzt einer großen Verfassungsnovelle zuwenden.
Ein Hauptargument für eine Reform sah Univ.-Prof. Willi Brauneder
in der Unübersichtlichkeit der Verfassung, wobei er als Beispiel
die Kompetenzbestimmungen anführte. Er sei sehr glücklich
darüber, dass Franz Fiedler einen Entwurf vorgelegt hat, weil
dadurch gezeigt wurde, dass es aufgrund der Konventsarbeit
möglich war, einen Verfassungstext zu erstellen. Dieser Text sei
gut gegliedert, lesbar und besitze eine Systematik, die in sich
schlüssig ist, ohne ganz mit der Tradition des Bundes-
Verfassungsgesetzes zu brechen. Es gebe aber noch eine Fülle von
alten Forderungen, für die noch keine Lösung gefunden werden
konnte, konstatierte Brauneder. So sehe der Entwurf von Fiedler
z.B. für den Bundesrat keinerlei Änderungen vor. Er frage sich
auch, warum man noch immer eine Bundesversammlung braucht, zumal
sie nur mehr eine "Hülse" für das Zusammentreffen von Nationalrat
und Bundesrat darstellt. Oder müssen wirklich die Bundesforste in
einer Verfassung stehen? Er würde sich jedenfalls wünschen, dass
das Präsidium des Konvents vielleicht doch auch einen Entwurf
vorlegt, der in jenen Bereichen, wo es keinen Konsens gab, die
verschiedenen Varianten aufzeigt.
Vor 18 Monaten habe wohl kaum jemand angenommen, dass heute ein
Entwurf für eine neue und beschlussreife Verfassung vorliegt, gab
der Wiener Landtagspräsident Johann Hatzl zu bedenken. Deshalb
sei für ihn das Ergebnis auch nicht enttäuschend. Er glaube, dass
der Konvent hervorragende Arbeit geleistet und eine gute
Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien abgeliefert
hat. Dass in einigen Bereichen wenig weiterentwickelt wurde, habe
ihn allerdings enttäuscht. So verstehe er z.B. nicht, warum
Mandatszuteilungen nicht nach der Bevölkerungszahl, sondern nach
der Staatsbürgerzahl vorgenommen werden müssen. Hatzl hätte sich
auch Vorschläge für ein strengeres, verbindlicheres und besser
funktionierendes Begutachtungsrecht gewünscht oder die
Möglichkeit, dass mehrere Länder und eine Mindestanzahl von
Gemeinden Gesetzesinitiativen einzubringen. Grundsätzlich habe es
aber sehr wichtige Debatten gegeben und großartige Vorarbeiten
für das Parlament; jetzt sind "die wirklichen politischen
Verhandlungen gefordert".
Für Günter Voith ging es um die grundsätzliche Frage, wie die
Struktur eines kleines Mitgliedstaates der EU im 21. Jahrhundert
aufgebaut sein soll. Ihm bereite es Unbehagen, dass nun viele
Punkte an das Parlament, das seit 50 Jahren eine neue Verfassung
hätte beschließen können, zurückdelegiert werden. Präsident
Fiedler habe seiner Meinung nach mit dem Entwurf eine großartige
Zusammenfassung vorgelegt und vor allem in jenen Bereichen, wo
kein Konsens erzielt werden konnte, schlüssige Wege vorgegeben.
Es sei ein gutes Zeichen, dass jetzt eigentlich niemand zufrieden
ist, weil keine Gruppe alle Wünsche durchsetzen konnte. Auch aus
der Sicht der Industrie gibt es einige Kritikpunkte, führte Voith
weiter aus. So fehlen z.B. die laufende Staatsaufgabenkritik, die
Gesetzesfolgenabschätzung, die Verlängerung und Vereinheitlichung
der Legislaturperioden, die stärkere Überwindung der Kameralistik
sowie der Abbau der Mehrgleisigkeiten und Doppelkompetenzen. Er
hoffe jedenfalls, dass in den nächsten Monaten ein Entwurf oder
eine Novelle vorgelegt wird, weil ansonsten die
Politikverdrossenheit der Bevölkerung noch mehr ansteigen würde.
Bundesrat Albrecht Konecny bewertete die Arbeitsergebnisse der
zehn Konventsausschüsse als eine Art "Baumaterialsammlung", aus
dem durchaus ein Gebäude zusammenfügt werden könne, auch wenn
vielleicht manche Fassadenteile nicht ganz so prunkvoll ausfallen
werden. Eine neue Verfassung dürfe aber nicht nur auf
Verwaltungsvereinfachungen und -einsparungen abzielen, sondern
müsse ein Mehr an Demokratie, an Bürgermitbestimmung und an
Kontrolle bringen. Das gelieferte Rohmaterial müsse nun die
Politik zusammenfügen, was vielleicht im Rahmen einer großen
Novelle oder einer Abfolge von Novellen möglich sein wird.
Univ.-Prof. Theo Öhlinger bezeichnete den Entwurf von Präsident
Fiedler als eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Dessen Leistung
bestehe darin, dass die auf zehn Ausschüsse verteilte Diskussion
in ein System zusammengefasst wird und damit eine Grundlage
liefere, die noch offenen Probleme im Kontext einer
Gesamterfassung zu beraten. Der Entwurf beweise zudem, dass es
möglich sei, eine einheitliche Verfassungsurkunde zu realisieren.
Für verfehlt halte er jedoch den Entwurf im Bereich der
Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern, weil damit
das Bemühen um eine scharfe Trennung der Kompetenzen
fortgeschrieben wird. In einem kooperativen Bundesstaat gehe es
nicht darum, Sachbereiche und Materien zwischen Bund und Ländern
fein säuberlich zu trennen, sondern die Aufgaben unter einem
qualitativen Gesichtspunkt zu verteilen. Es gab im Konvent nicht
die Möglichkeit, ein integrales und umfassendes
Föderalismuskonzept zu diskutieren, bedauerte Öhlinger.
Eine neue Verfassungsurkunde sei auch deshalb vonnöten, um dem
Bürger Gewissheit zu verschaffen, wie die vollständige Verfassung
unseres Staates überhaupt beschaffen ist. Die geltende Verfassung
sei durch zahlreiche Gesetze mit Verfassungsbestimmungen
unübersichtlich geworden, sodass sich die Frage stelle, ob sie
ihrer Aufgabe überhaupt noch gerecht werde. In diesem Sinne
plädierte Öhlinger für eine klarere Übersichtlichkeit,
Einheitlichkeit und Systematik.
Univ.-Prof. Bernhard Raschauer verwies auf frühere Versuche, die
Verfassung zu reformieren, und meinte, frühere Entwürfe bildeten
zweifellos eine Messlatte für diesen Konvent, der als gescheitert
betrachtet werden müsste, wenn es nicht gelungen wäre, wenigstens
einen Arbeitsentwurf für eine neue Verfassung erarbeitet zu
haben. Dafür müsse Präsident Fiedler gedankt werden, der sich
redlich bemüht habe, aus der Fülle von Dokumenten eine
zusammenfassende Darstellung zu kompilieren.
Diese mache aber auch deutlich, wo die Bruchlinien in der
gegenwärtigen Verfassungsdiskussion bestünden. Diese legte der
Redner sodann anhand konkreter Beispiele abermals dar, sich dabei
auf eine zukünftige Ausgestaltung der Staatsaufgaben
konzentrierend. Hier gebe es eine Asymmetrie, die seines
Erachtens nach nicht zu verantworten sei, weshalb es gerade auf
diesem Gebiete weiteres Nachdenken brauche.
Univ.-Prof. Gerhart Holzinger befasste sich mit der Frage, wie es
nun mit einer Debatte um eine Verfassungsreform weitergehen
könnte. Er sei überzeugt davon, dass dieser Konvent keineswegs
gescheitert sei. Er habe seine Aufgabe erfüllt und ein
achtenswertes und respektables Ergebnis gebracht, sei es doch
lediglich darum gegangen, Vorschläge für eine neue Verfassung zu
unterbreiten, wohingegen die Erarbeitung einer neuen Verfassung
den beiden Kammern des Parlaments vorbehalten bleiben müsse.
Man habe den umfassendsten und ambitioniertesten Entwurf für ein
solches Dokument vorgelegt und dem Gesetzgeber damit eine
Unterlage geboten, der für ihn eine brauchbare Grundlage für
weitere Fortschritte auf dem Gebiet der Verfassungsreform biete.
Für diese Ansicht bot der Redner sodann einige konkrete
Beispiele, um schließlich an die Verantwortlichen zu appellieren,
die im Konvent erzielten Ergebnisse nicht brachliegen zu lassen
und das Mögliche zu verwirklichen.
Univ.-Prof. Christoph Grabenwarter nahm zu dem Konventsentwurf
des Präsidenten Stellung, den er als logischen Schritt im Gefolge
der geführten Diskussionen bezeichnete. Es sei gut, dass es
diesen Arbeitsentwurf nun gebe, man möge ihn nicht als
politisches Manöver, sondern als Grundlage für weitere Debatten
um eine Verfassungsreform sehen. Der Entwurf selbst sei
beachtlich und durchaus gelungen, meinte der Redner, der diesen
sodann einen eigenen Bewertung unterzog, wobei er meinte, dieser
Entwurf stelle einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem Status
Quo dar. Hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise trat der Redner
dafür ein, auf dem Entwurf des Präsidenten aufzubauen und so dem
Projekt Verfassungsreform Flügel zu verleihen.
Univ.-Prof. Ewald Wiederin nahm zu den Punkten Bundesstaat und
Verfassungsgesetzgebung Stellung. Es sei bedauerlich, dass sich
der Bundesstaat ein weiteres Mal als unreformierbar erwiesen
habe. Man sehe es dem Bericht auch an, dass der Konvent in diesem
Punkt keine Fortschritte erzielt habe. Umso verdienstvoller sei
der Entwurf des Präsidenten, der hier wichtige Punkte
thematisiert und entsprechende Vorschläge vorgelegt habe.
Konkret wurde der Redner in Sachen Verfassungsgesetzgebung. Hier
plädierte er dafür, Einfachgesetze mit Verfassungsbestimmungen
künftig nicht mehr zu ermöglichen, Bundesverfassungsgesetze und
Grundrechtskataloge aber weiter zuzulassen. Sodann zog der Redner
aus persönlicher Sicht eine Bilanz über die Arbeit im Konvent,
wobei er abermals eine Verfassung für das 21. Jahrhundert
einmahnte, ohne dabei die geltende Verfassung gering zu schätzen,
zumal sich diese als erstaunlich vital erwiesen habe.
Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, zog
gleichfalls eine Bilanz über 19 Monate Konventsarbeit, wobei sie
zu einer abweichenden Bewertung als ihre Vorredner kam. Der
Fiedler-Entwurf sei zwar respektabel, doch dürfe man nicht
vergessen, dass es immer leichter sei, einen Entwurf im
Alleingang zu erstellen, wo man den Konsens nicht suchen müsse,
wohingegen die Arbeit im Konvent eben die unterschiedlichen
Sichtweisen widergespiegelt habe, und über diese
unterschiedlichen Positionen dürfe man sich nicht
hinwegschummeln. In diesem Sinne hoffe sie auf eine lebhafte,
transparente und sachliche Diskussion im Verfassungsausschuss des
Nationalrates, wobei sie weiter zuversichtlich sei, dass man bald
zu einer neuen Verfassung kommen werde.
Erich Pramböck dankte namens des Städtebundes für die geleistete
Arbeit und zeigte sich optimistisch, dass es gelingen werde, eine
taugliche Verfassung zu erarbeiten, die dem Bürger entsprechende
Dienste leisten werde. In diesem Sinne sei er zuversichtlich,
dass auch die weitere Arbeit in den künftigen Beratungen von
konkreten Ergebnissen gekrönt sein werde. Schließlich beleuchtete
der Redner die gegebenen Fragen aus der Sicht der Städte und
Gemeinden.
Gebhard Halder (Präsident des Vorarlberger Landtages) votierte in
seiner Wortmeldung für dezentrale Lösungen und analysierte sodann
die Arbeit des Konvents im Verlauf der vergangenen Monate, wo er
sehr wohl wichtige Anstöße für künftige Diskussionen ortete.
Weniger glücklich sei man in Vorarlberg mit dem Entwurf des
Präsidenten, zumal, was die Beteiligung der Länder an der
Gesetzgebung und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern anbelange. Man dürfe nicht einseitig einem Zentralismus
huldigen, sondern sollte sich auf gemeinsame Lösungen
orientieren. In dieser Hinsicht sei der Entwurf nicht
partnerschaftlich, er beschränke sich auf einen reinen
"Feigenblattföderalismus", beklagte Halder. Eine neue Verfassung
müsse vielmehr auf die Eigenständigkeit und Selbständigkeit der
Länder entsprechende Rücksicht nehmen. (Forts.)
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