- 26.01.2005, 11:37:43
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Jarolim zu bedingten Haftentlassungen: Linzer Uni-Studie bestätigt SPÖ-Position
Regierung stellt sich gegenüber Fakten und dem auf dem Tisch liegenden SPÖ-Konzept blind und taub
Wien (SK) Zu der heute veröffentlichten Studie von Linzer
Experten zur bedingten Haftentlassung und dem vom Autorenteam daraus
gezogenen Schluss, dass diese vermehrt angewandt werden soll,
erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Mittwoch gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst, die Studienergebnisse würden voll und ganz die seit
Langem dargelegte SPÖ-Position bestätigen. "Wir benötigen keine neuen
Gefängnisse, sondern wir brauchen ein neues System der bedingten
Haftentlassung und ein Ende des von dieser Regierung erzeugten und
geförderten Klimas einer Law-and-order-Politik." ****
Jarolim verwies darauf, dass bereits im Juni letzten Jahres
eine von der SPÖ durchgeführte parlamentarische Enquete zu gleichen
Ergebnissen gekommen war, wie die vorliegende Studie der Linzer
Johannes Kepler Universität. "Alle Fachleute, alle Praktiker bei
dieser Veranstaltung mit österreichischen und internationalen
hochkarätigen Teilnehmern haben ein Forcieren der bedingten
Entlassungen verlangt; aber die Regierung hat sich bisher aus
rechtspopulistischen jedoch jeder rechtswissenschaftlichen und
kriminalpolitischen Expertise entgegenstehenden Gründen blind und
taub gestellt."
Dem Willen des Gesetzgebers werde nämlich in der derzeitigen
Praxis der bedingten Entlassung nicht entsprochen. Nach dem Konzept
der Gesetzesverfasser sollte die bedingte Entlassung für Gefangene
mit guter Prognose nach Verbüßung der Hälfte, für Gefangene mit
minder guter Prognose nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten
Strafe die Regel sein; die Verbüßung der gesamten Strafe sollte die
Ausnahme bleiben.
Die SPÖ folgt dem Vorschlag des Strafrechtsprofessors
Christian Bertel, der anregt, dass die bedingte Entlassung nichts mit
einer neuerlichen Strafzumessung zu tun habe, sondern ein möglicher
Abschluss des Entlassungsvollzuges sei. Deshalb sollte darüber nicht
das Gericht, sondern eine Vollzugskommission entscheiden. Sie sollte
aus dem Staatsanwalt, einem leitenden Vollzugsbediensteten und einem
Sozialarbeiter der Bewährungs- oder Entlassenenhilfe bestehen. Gegen
ihre Entscheidung sollte ein Rechtsmittel an eine Oberkommission,
bestehend aus einem Richter, einem leitenden Vollzugsbediensteten und
einem Sozialarbeiter zulässig sein. Die Verweigerung der bedingten
Entlassung soll nur dann möglich sein, wenn die Gefahr schwerer
Gewaltverbrechen oder gemeingefährlicher Verbrechen vorliegt sowie
wenn es vom betreffenden Häftling einen Missbrauch von
Haft-Lockerungen und schwere Aggressionen während des Vollzuges
gegeben hat.
"Ich hoffe, dass Justizministerin Miklautsch sich - anders als ihr
Vorgänger - endlich der Faktenlage und der Expertenmeinung stellt und
möglichst rasch dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorlegt, in dem
eine Reform der bedingten Entlassung im angesprochenen Sinn
vorgeschlagen wird", so Jarolim abschließend. (Schluss) up
OTS0124 2005-01-26/11:37
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