- 19.01.2005, 12:29:04
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Maier: Lebensmittelsicherheitsgesetz - Zurück an den Start!
Schwarz-blaue Bundesregierung hat große Chance vertan! Gesetz entspricht nicht EU-Zielsetzungen
Wien (SK) Die Bundesregierung hat mit dem nun vom Ministerrat
beschlossenen österreichischen Lebensmittelsicherheitsgesetz eine
große Chance vertan, kritisierte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann
Maier am Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Weder bringt es
mehr Schutz für die KonsumentInnen noch entspricht es den
EU-Vorgaben, deren Ziel vor allem die gesetzliche Vereinheitlichung
und Zusammenführung der Kompetenzen für Lebensmittel und Futtermittel
war bzw. ist. "Dies ist umso mehr unverständlich, als erwiesenermaßen
Futtermittel und die fehlenden Kontrollen in der Landwirtschaft in
den letzten Jahren für die größten Lebensmittelskandale
verantwortlich waren", so der SPÖ-Konsumentenschützer. ****
Die EU geht in ihren Verordnungen davon aus, dass von allen
Futtermittel- und Lebensmittelunternehmern (in der ersten
Produktionsstufe ist dies der Landwirt) auf allen Stufen der
Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebes die relevanten
Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts eingehalten
werden. Auch der europäische Ansatz betreffend Kompetenzen ist klar
und deutlich: diese liegen im Ressort Gesundheit und
Konsumentenschutz. Die Regierung beharrt aber weiterhin auf der
Zweiteilung der Kompetenzen zwischen Landwirtschafts- und
Gesundheitsministerium und ist dem europäischen Vorbild, anders als
beispielsweise Deutschland, nicht gefolgt, so Maier.
Die SPÖ fordert daher eine Änderung des Bundesministeriengesetzes und
eine Verschiebung der Kompetenzen für das "agrarische
Betriebsmittelrecht" - und insbesondere des Futtermittelwesens - hin
zum Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und ein gemeinsames
Gesetz für Lebensmittel und Futtermittel. Und zwar auf Bundes- wie
auch auf Landesebene.
Weiters forderte der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher die Einführung von
Mindeststrafen sowie eine erhebliche Aufstockung der Anzahl
behördlicher Prüfungen. Die Einführung von Mindeststrafen für den
Bereich des Lebensmittelrechts sowie des agrarischen
Betriebsmittelrechts (analog zum Biozid-Produkte-Gesetz), da die
angedrohten Strafen in der Vollzugspraxis im Regelfall nicht verhängt
werden. Mindeststrafen könnten eine Möglichkeit bieten, dass Strafen
überhaupt verhängt werden, bzw. das Strafmaß der bislang verhängten
Strafen zu erhöhen. Nur unter dieser Vorraussetzung kann die so
genannten "Entkriminalisierung" akzeptiert werden.
Es kann auch nicht angehen, dass weiterhin Personal und Kosten auf
dem Rücken der KonsumentInnen gespart wird und somit immer weniger
Proben- bzw. Betriebsprüfungen durchgeführt werden. Die letzten
Skandale sprechen hier eine deutliche Sprache.
Die schwarz-blaue Regierung würde gut beraten sein, das Gesetz selbst
und vor allem die Kompetenzverteilung noch einmal zu überdenken,
damit den europäischen Zielsetzungen zu folgen und die Sicherheit für
Österreichs KonsumentInnen zu vergrößern, schloss Maier. (Schluss)
up/mm
OTS0144 2005-01-19/12:29
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