• 14.01.2005, 09:11:25
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WKÖ fordert Abschaffung bürokratischer Hürden im Binnenmarkt

Mandl: Zehn Jahre nach dem EU Beitritt Österreichs ist der europäische Binnenmarkt noch immer nicht vollkommen

Wien (PWK025) - Das Euro Info Centre (EIC) der Wirtschaftskammer
Österreich, Mitglied eines von der Europäischen Union unterstützten
Informationsnetzwerks für Unternehmen, war im Jahr 2004 mit
zahlreichen Anfragen von Unternehmern konfrontiert, die mit
bürokratischen Hürden im europäischen Binnenmarkt zu kämpfen hatten.

"Auch fast zehn Jahre nach dem EU Beitritt Österreichs ist der
europäische Binnenmarkt noch immer nicht vollkommen", sagt Christian
Mandl, Leiter der Stabsabteilung EU-Koordination der WKÖ. "Viele
Unternehmen beklagen sich über überflüssige und komplizierte
Verwaltungsabläufe bei grenzüberschreitender
Dienstleistungserbringung." Langwierige Prozeduren bei der
Anerkennung von Berufsberechtigungen und bei der
Arbeitnehmerentsendung oder aber einfach Unterschiede in den
Rechtssystemen benachteiligen vielfach ausländische Unternehmer und
erschweren so deren Markteintritt. Heinz Kogler, Leiter des EIC: "So
machen etwa österreichischen Bauunternehmen, die in Deutschland tätig
werden wollen, zumeist die vielfältigen Meldebestimmung bei
verschiedenen Verwaltungsbehörden zu schaffen. Bis zu fünf
verschiedene Institutionen müssen bisweilen kontaktiert werden, ehe
zum Beispiel ein Dachdecker in Bayern tätig werden kann." Derartige
bürokratische Hürden wirken noch immer wie Sand im Getriebe des
Binnenmarkts.

So meldete das Euro Info Centre auch 2004 mehrere Dutzend Fälle
besonders eklatanter Binnenmarkthindernisse an die Brüsseler
Behörden. Hierbei kam das "Interactive Policy Making"-System der
Europäischen Kommission zum Einsatz. Mit diesem System versucht die
EU ihre Gesetzgebung in Richtung Bürokratieabbau zu optimieren. In
mehreren der gemeldeten Fälle ist die Kommission bereits auf den Plan
getreten.

Dies zeige überdeutlich, wie notwendig es ist, die Gesetzgebung im
Bereich des Binnenmarktes zu vereinfachen und hinkünftig zweckmäßiger
und in der Praxis leichter und schneller anwendbar zu gestalten.
Besondere Bedeutung komme hierbei der nun geplanten
Dienstleistungsrichtlinie zu, die unter anderem vorsieht, dass
hinkünftig in jedem Mitgliedsstaat die Verwaltungsabläufe an einer
Stelle kanalisiert werden (One-Stop-Shop). Dies würde gerade kleinen
und mittelgroßen Betrieben den Dienstleistungsexport stark
erleichtern.

Das Euro Info Centre stellt eine wichtige Anlaufstelle der
österreichischen Unternehmer dar und steht auch für Auskünften über
EU Vorschriften und deren Umsetzung zur Verfügung. Neben
Detailauskünften zur Geschäftsabwicklung innerhalb der EU informiert
das EIC auch über rechtliche Möglichkeiten, wenn österreichische
Unternehmen in anderen EU Staaten auf EU rechtswidrige
Handelshemmnisse stoßen. Hierbei analysierte das EIC in
Zusammenarbeit mit der zuständigen Außenhandelsstelle den konkreten
Fall und leitet gegebenenfalls eine Beschwerde bei der EU Kommission
ein. Derzeit sind mehrere Verfahren gegen Staaten, die
österreichischen Unternehmen diskriminiert haben, beim Europäischen
Gerichtshof in Luxemburg anhängig. (BS)

OTS0028    2005-01-14/09:11

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