• 13.01.2005, 09:56:55
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  • OTS0048 OTW0048

Was tun mit Elektroaltgeräten in Österreich?

Noch einige offene Punkte im Entwurf der Elektroaltgeräte Verordnung

Wien (OTS) - KERP, das Kompetenzzentrum für Elektro(nik)altgeräte
Recycling und nachhaltige Produktentwicklung bezieht Position zum
Entwurf der Elektroaltgeräte Verordnung und hat noch einige
Anregungen dazu. Diese Woche endet die Frist zur Begutachtung.

Mit der Elektroaltgeräte Verordnung, die die EU Richtlinie WEEE
(On Waste Electric and Electronic Equipment) in nationales Recht
umsetzten soll, wird ein weiterer, wichtiger Schritt in Richtung
Abfallvermeidung gesetzt. "Der Verordnungsentwurf ist im Wesentlichen
gelungen, bei den Themen ökologisches Design, Sammelstellen und
Schadstoffentfrachtung orte ich noch Handlungsbedarf", meint Thomas
Leitner, Geschäftsführer von KERP. Dabei geht es um folgende drei
Punkte:

Erstens: Das KERP regt an, verstärkt finanzielle Anreize für eine
recyclinggerechte Produktgestaltung zu schaffen. Dadurch würden
Produzenten umweltfreundlicher Geräte gegenüber Herstellern von
schadstoffreichen, Umwelt belastenden Produkten begünstigt. "Diese
Bevorzugung würde die Hersteller automatisch zu einer
umweltbewussteren Produktgestaltung führen.", so Wolfgang Wimmer,
Professor für Ecodesign an der TU Wien und Wissenschaftspartner im
KERP.

Zweitens: "Die Übernahme der Altgeräte an den Sammelstellen soll
so ablaufen, dass auch die Wiederverwendung ganzer Geräte möglich
ist.", regt Stefan Salhofer, Professor an der BOKU Wien und KERP
Wissenschaftspartner, an. Durch den vorgesehene Einwurf in
Sammelboxen und Container könnten die Geräte beschädigt werden und
wären daher für eine Wiederverwendung nicht mehr geeignet. Weiters
sollte die an den Sammelstellen einlangenden Waren bereits nach ihrer
unterschiedlichen Funktionstüchtigkeit getrennt gesammelt werden.
Dadurch könn-ten die weiteren Verwendungsmöglichkeiten der Geräte
(Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung) schneller unterschieden
werden. Jedenfalls sollten die Übernahmestellen entsprechend
ausgestattet werden, so Salhofer.

Drittens: "Schadstoffströme von Elektroaltgeräten sollen
nachvollziehbar sein.", regt Thomas Leitner an. Das bedeutet, dass im
Zuge der Schadstoffentfrachtung (das ist das manuelle oder
automatisierte Entfernen von Schad-stoffen aus Elektro(nik)geräten im
Zuge des Recyclingprozesses) der Zusammenhang zwischen Gesamtmenge an
zu recycelnden Elektroaltgeräten und der tatsächlich herausgelösten
Schadstoffmenge plausibel sein muss. "Die Vorgaben der WEEE
Richtlinie müssen gelebt werden.", fordert Leitner.

Der Entwurf der Elektroaltgeräte Verordnung sieht unter anderem
vor, dass Letztverbraucher ab 13. August 2005 ihre
Elektro(nik)altgeräte unentgeltlich bei einer Sammelstelle der
Gemeinde oder, bei Neukauf eines ähnlichen Geräts, bei ihrem Händler
abgeben. Die finanzielle Verantwortung, dass die bei den
Sammelstellen abgegebenen Geräte auch ordnungsgemäß behandelt werden,
trägt der Hersteller (erweiterte Herstellerverantwortung für Sammlung
und Verwertung). Ab dem Jahr 2007 sind je nach Geräteart mindestens
zwischen 70 und 80 Prozent des durchschnittlichen Gewichts eines
Gerätes zu verwerten und mindestens zwischen 50 und 75 Prozent
stofflich zu verwerten oder wieder zu verwenden.

Die Elektroaltgeräte Verordnung soll die seit 13. Februar 2003 in
Kraft getretene EU Richtlinie WEEE in österreichisches Recht
umsetzten. Die Deadline für die Implementierung in nationales Recht
der EU Mitlgliedstaaten war seitens der EU für den 13. August 2004
vorgesehen. Bis jetzt hat Griechenland als einziges EU Mitgliedsland
die WEEE in nationales Recht umgesetzt.

Das KERP Kompetenzzentrum für Elektro (nik)altgeräte-Recycling und
nachhaltige Produktentwicklung ist eine außeruniversitäre
Forschungseinrichtung, die gemeinsam mit ihren Partnern aus Industrie
und Wissenschaft anwen-dungsorientierte Forschung im Bereich
Elektro(nik)-Produkte betreibt. Ziel ist die Optimierung der
Umweltfreundlichkeit von Elektro(nik)produkten. Das in den Projekten
generierte Know-how steht den KERP Partnern, in weiterer Folge aber
auch anderen Unternehmen zur Verfügung.

OTS0048    2005-01-13/09:56

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