- 12.01.2005, 18:15:30
- /
- OTS0234 OTW0234
BMWA: Richtigstellung zum Artikel im heutigen News 12.01.05 betreffend Gegengeschäfte
Wien (BMWA - OTS) - Die Vorwürfe, dass die Gegengeschäfte der Fa.
MOWAG AG mit der Fa. Eurofoam "in keinem Zusammenhang mit der
Beschaffung der Eurofighter stehen", stellt das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit fest, dass sehr wohl von der Fa. Eurofoam
unterschriebene Gegengeschäftsbestätigungen mit den von News
genannten Beträgen vorliegen.
Mit dieser Unterschrift bestätigt der österreichische Partner des
Gegengeschäfts, dass das Gegengeschäft unter Mitwirkung des
Gegengeschäfts-Verpflichteten (= Vertragspartner des BMWA), nach dem
Stichtag zustande gekommenen ist und es sich um ein Erstgeschäft
handelt oder der Durchschnittswert der, in jeder Hinsicht
gleichartigen Lieferungen und Leistungen der letzten 3 Jahre, vor dem
Stichtag überschritten wird.
Wenn zu einem späteren Zeitpunkt die entsprechende Firma gegenüber
einer Zeitung behauptet, dass es sich dabei nun doch nicht um ein
Gegengeschäft handelt, muss die Firma klarstellen, warum sie
wissentlich mit einer firmenmäßigen Zeichnung falsche Angaben auf
einem offiziellen Dokument gemacht hat.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit liegt außerdem ein
Fax der Fa. Mowag AG an den Unterzeichner der
Gegengeschäftsbestätigung bei der Fa. Eurofoam vor, in dem dieser von
der Fa. Mowag AG eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei
den beiden genannten Geschäften um Gegengeschäfte handelt. Die
Unterzeichnung der Gegengeschäftsbestätigung erfolgte erst nach
diesem Fax.
OTS0234 2005-01-12/18:15
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MWA






