- 04.01.2005, 10:22:47
- /
- OTS0040 OTW0040
Chefarztpflicht für Medikamente wird seit 1. Jänner 2005 neu gehandhabt
Wien (OTS) - Am 1. Jänner 2005 ist die Verordnung über die
Grundsätze der chef- und kontrollärztlichen Bewilligung für
Heilmittel, der nachfolgenden Kontrolle von Verschreibungen, sowie
die Grundsätze der Dokumentation (Heilmittel-Bewilligungs- und
Kontroll-Verordnung) in Kraft getreten.
Für Versicherte bringt die Verordnung Erleichterungen: "Ab sofort
kümmern sich die Ärztin-nen und Ärzte um die Chefarztbewilligung für
Medikamente. Durch dieses Service sparen die Versicherten Zeit und
Aufwand", so Josef Probst, Geschäftsführer des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger.
Wenn die e-card allen Versicherten zur Verfügung steht, können die
Ärztinnen und Ärzte die chefärztliche Bewilligung per Computer
einholen. Die Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung sieht
vor, dass bis zur flächendeckenden Einführung der e-card
Übergangsregelungen geschaffen werden. Die Sozialversicherungsträger
haben gemeinsam mit den Vertragsärzten die für sie und ihre
Versicherten praktikabelste Lösung gewählt. Von diesem
organisatorischen Aspekt sind die Versicherten selbst nicht
betroffen, für sie gilt in jedem Fall: Um die Chefarztbewilligung für
Medikamente kümmern sich die Ärztinnen und Ärzte, nicht mehr die
Versicherten. Um die bewilligungspflichtigen Heilbehelfe und
Hilfsmittel wie Kontaktlinsen oder auch Kuren müssen sich die
Patienten derzeit noch selbst kümmern, wobei ein persönliches
Erscheinen beim Chefarzt in der Regel nicht notwendig ist.
In den meisten Fällen wird die Vorab-Bewilligung durch eine
Dokumentation ersetzt: Die Ärzte entscheiden anhand klarer Regeln, ob
sie in einem bestimmten Fall ein chefarztpflichtiges Medikament
verschreiben. Diese Entscheidung wird schriftlich dokumentiert und
kann nachfolgend stichprobenartig kontrolliert werden.
Mit der Bewilligung von chefarztpflichtigen Medikamenten
verantworten Österreichs Chefärztinnen und Chefärzte maßgeblich die
Qualitätskontrolle im Medikamentenbereich: Sie entscheiden aufgrund
der Verordnung eines Vertragsarztes, ob die Krankenversicherung im
vorliegenden Fall die Kosten für ein Medikament übernimmt. Die
Chefärztinnen und Chefärzte tragen dazu bei, dass alle Versicherten
beste Behandlung und qualitativ hochwertige Medikamente auf dem
aktuellen Stand der Medizin bekommen: Internationale Studien belegen,
dass eine Zweitmeinung von Experten den Patienten Sicherheit bringt.
Österreichs Chefärztinnen und Chefärzte beraten überdies die
Krankenversicherung bei der Auswahl und dem Ankauf von medizinischen
Leistungen. Ihre gesetzlich festgeschriebene Aufgabe ist es auch, für
die Dienstgeber Krankenstandskontrollen vorzunehmen. Somit tragen sie
dazu bei, dass im Gesundheitssystem sorgsam mit den finanziellen
Mitteln umgegangen wird.
Die Neuregelung der Chefarztpflicht für Medikamente ist ein Teil
eines Maßnahmenpakets, das der Hauptverband gemeinsam mit der Politik
geschnürt hat: So sollten durch Preis- und Spannensenkungen im Jahr
2004 rund 120 Millionen Euro eingespart werden. Maßnahmen mit
nachhaltiger Wirkung, wie der vermehrte Einsatz von Generika,
unterstützen diese Bemühungen. Überdies soll die Zahl der
Chefarztanfragen von derzeit rund fünf Millionen pro Jahr auf eine
Million gesenkt werden. Mit dem Neuen Heilmittelverzeichnis
("Erstattungskodex") sind überdies seit 1. Jänner mehr Medikamente
bewilligungsfrei, und einheitliche, transparente Bewilligungsregeln
geben Klarheit, in welchen Fällen welche Medikamente von der
Krankenversicherung erstattet werden. "Es ist sichergestellt, dass
alle Versicherten in Österreich die Medikamente bekommen, die sie
brauchen", so Probst.
OTS0040 2005-01-04/10:22
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NHS






