- 22.12.2004, 13:25:08
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TKK bestätigt Portierentgelt in Höhe von maximal EUR 19,-
Wien (OTS) - In ihrer Sitzung vom 20. Dezember 2004 hat die
Telekom-Control-Kommission (TKK) die im Oktober 2004 wegen
"abschreckender Portierentgelte" eingeleiteten Aufsichtsverfahren
gegen die Mobilfunkbetreiber T-Mobile und ONE mit sofortiger Wirkung
eingestellt. Grund für diesen rechtlichen Schritt sind die bei der
Regulierungsbehörde eingelangten Entgeltanzeigen. Der Kunde hat
zukünftig für die Durchführung der mobilen Rufnummernmitnahme maximal
EUR 19,- zu entrichten. Dieser Betrag versteht sich inklusive
Umsatzsteuer und enthält weiters die für die NÜV-Info zu
entrichtenden Kosten in maximaler Höhe von EUR 4,-. Im
Aufsichtsverfahren gegen Mobilkom Austria hat die TKK per Bescheid
das Portierentgelt mit maximal EUR 19,- inklusive NÜV-Info und
Umsatzsteuer festgesetzt.
"Die Telekom-Control-Kommission ist nach genauer Prüfung zur Ansicht
gelangt, dass das Portierentgelt in Höhe von maximal EUR 19,- einem
mittleren, monatlichen Grundentgelt entspricht und daher davon
ausgegangen werden kann, dass den telekomrechtlichen Vorgaben Genüge
getan wird", erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der
RTR-GmbH für den Fachbereich Telekom, die Entscheidung der
Telekom-Control-Kommission.
OTS0123 2004-12-22/13:25
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