• 17.12.2004, 09:46:06
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AKNÖ informiert über Schneeräum- und Streupflicht

Delegieren ist möglich, vernachlässigen strafbar

Wien (AKNÖ) - Kaum knirschen die ersten Eiskrusten unter den
Sohlen, kaum fallen die ersten Schneeflocken, wird das Thema
Streupflicht und Schneeräumung aktuell. Die AKNÖ-Konsumentenberater
informieren über die vor allem für Hausbesitzer wichtigsten
Pflichten.

Unternehmer, Händler und alle anderen Personen, die über öffentlich
zugängliche Grundstücke oder Wege verfügen, müssen dafür sorgen, dass
Gelände oder Weg sicher begehbar sind. Es muss geräumt und gestreut
werden. Für diese unliebsamen Aufgaben können auch Schneeräumdienste
oder Dritte vertraglich verpflichtet werden. In diesem Vertrag muss
aber die ordnungsgemäße Räumung gewährleistet werden. Verträge, in
denen der Unternehmer nur im Rahmen seiner Kapazitäten säubern oder
streuen muss, reichen nicht für eine Haftungsbefreiung des
Grundstücksbesitzers oder Weghalters aus.

Räumpause zwischen 22 und 6 Uhr

-   Geräumt werden müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen, die
dem öffentlichen Verkehr dienen.
-   Der Gehsteig ist entlang der Liegenschaft zu säubern und wenn

nötig auch zu streuen. Gibt es keinen Gehsteig, muss der Straßenrand
in einer Breite von 1 Meter von Eis und Schnee gereinigt werden.

-   Nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh muss nicht geräumt werden.
-   Schneewächten oder Eisbildungen müssen von den Dächern entfernt

werden. Das Aufstellen von Warnhinweisen oder Hauswand gelehnte
Latten ist nur eine Sofortmaßnahme. Unabhängig davon ist der
Hauseigentümer dazu verpflichtet, zum Schutz der Passanten das Dach
zu reinigen.

Die schlechte Nachricht für Säumige: Wer seinen Pflichten nicht
nachkommt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen.
Versäumnisanzeigen werden nach der Straßenverordnung mit einer
Geldstrafe bis zu 72 Euro geahndet. Kommt es auf Gehsteigen und Wegen
zu Unfällen, können enorme Kosten für Schadenersatz anfallen. Deshalb
ist es auf jeden Fall besser, sich rechtzeitig mit Schneeschaufel und
Streumaterial auszurüsten.

OTS0062    2004-12-17/09:46

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKN

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