- 16.12.2004, 10:01:42
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AK warnt vor Spesenfalle bei vorzeitiger Kündigung des Bausparvertrages (2)
Verlust der staatlichen Prämie, nachträgliche Abzinsung des Guthabens und separate Kündigungsspesen
Wien (OTS) - Die AK warnt anlässlich ihres aktuellen
Bausparvertragtests vor Spesenfallen bei einer vorzeitigen Kündigung.
"Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags kann teuer kommen", sagt AK
Konsumentenschützer Christian Prantner. Bausparer müssen die
kassierte staatliche Prämie zurückzahlen, das Gubhaben wird
nachtraglich auf 0,5 bis 1,1 Prozent abgezinst. Überdies fallen
extra Kündigungsspesen von 100 bis 125 Euro an.
Die gesonderten Kündigungsspesen machen entweder 0,5 Prozent der
Vertragssumme (ABV, Wüstenrot) aus oder das 1,5-fache des
vereinbarten monatlichen Sparbeitrages (LBA, S-Bausparkasse,
Raiffeisen: das 1,7-fache der vereinbarten Sparleistung über 6
Jahre).
AK Tipps für Bausparer
+ Informieren Sie sich genau über den angebotenen Zinssatz, z.B. wie
lange er gültig ist und wie sich die Zinsgleitklausel in nächster
Zeit auswirkt.
+ Überlegen Sie, ob Sie sich die monatliche Sparrate leisten können.
Denn wird das vereinbarte Sparziel nicht erreicht, wird ebenfalls der
Verwaltungskostenbeitrag fällig.
+ Vorsicht bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung (vor Ablauf von 6
Jahren): Es wird der Verwaltungskostenbeitrag fällig, der einem
Monatssparer bis zu 125 Euro kosten kann. Außerdem wird das Ersparte
rückwirkend abgezinst, und die erhaltene staatliche Prämie muss
zurückbezahlt werden. Zum Beispiel: Eine Vertragsauflösung nach 3
Jahren kann rund 324 Euro kosten.
SERVICE: Die aktuellen Zinsen und Spesen der Bausparkassen im
Internet unter www.bankenrechner.at.
OTS0059 2004-12-16/10:01
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