- 15.12.2004, 09:59:32
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- OTS0047 OTW0047
Hauptausschuß: FPÖ-Antrag im Wortlaut
Wien, 2004-12-15 (fpd) - Wir veröffentlichen hiermit den Antrag der
FPÖ im heutigen Hauptausschuß im Wortlaut. ****
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
i. Vm § 31 d GOG-NR
der Abgeordneten Scheibner, Dr. Bösch
und Kollegen
betreffend die Ablehnung der Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
mit der Türkei
"Die Türkei hat eine europäische Perspektive auch als EU-Mitglied,"
waren die unmißverständlichen Worte des damaligen SPÖ-Bundeskanzlers
Viktor Klima im Jahr 1998, mit welchen er den von Widersprüchen
geprägten Türkei Zick-Zack-Kurs der SPÖ einleitete. Stimmte die SPÖ
mit Bundeskanzler Klima im Jahr 1999 noch für die Zuerkennung des
Beitrittskandidatenstatus der Türkei beim Europäischen Rat in
Helsinki, konterkarierte der geschäftsführende Klubobmann der SPÖ
Josef Cap am 29.09.2004 die Parteilinie mit den Worten "Es ist
einfach unehrlich, der Türkei eine Verhandlungsperspektive mit dem
Ziel eines Vollbeitritts zu geben."
Praktisch zeitgleich "korrigierte" der Wiener Bürgermeister Häupl mit
einem klaren Bekenntnis für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
diese Linie, um kurz darauf von Parteivorsitzendem Gusenbauer unter
Hinweis auf einen Beschluß des Parteivorstandes, nämlich keine
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen, eines Besseren
belehrt zu werden.
Mit der Aussage "die Empfehlung für die Eröffnung von
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sei couragiert und politisch
richtig," vervollständigte der EU-Parlamentarier Hannes Swoboda das
uneinheitliche Bild der SPÖ in dieser Frage.
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, daß sich im EU-Wahlkampf dieses
Jahres noch alle Parteien gegen einen EU-Beitritt der Türkei
ausgesprochen, mittlerweile aber ihre Positionen, mit Ausnahme der
FPÖ, relativiert bzw. geändert haben.
Im Gegensatz dazu hat die FPÖ als einzige Partei Österreichs in
dieser Frage die Linie beibehalten und ist stets gegen die Aufnahme
von Beitrittsverhandlungen bzw. einen EU-Beitritt der Türkei
eingetreten.
Chronologie der Beziehung E(W)G / EU und Türkei
Die Versuche der Türkei um Integration in der E(W)G bzw. EU gehen
weit zurück. Bereits im Jahr 1963 wurde ein erster Schritt in diese
Richtung mit dem Abschluß des Assoziierungsvertrages gesetzt. Nach
mehreren Jahrzehnten der Stagnation in den Beziehungen zwischen der
Türkei und der Europäischen Gemeinschaft wurde überraschend im Jahr
1999 anläßlich des Europäischen Rates von Helsinki der Türkei
Beitrittskandidatenstatus zuerkannt.
Nach einer Vielzahl von Europäischen Räten mit Aufforderungen an die
Türkei insbesondere in den Bereichen Menschenrechte, Stärkung der
Unabhängigkeit und der Arbeitsweise der Justiz Anstrengungen zu
unternehmen sowie die bestehenden makroökonomischen Ungleichgewichte
und strukturellen Schwächen zu überwinden, steht die Europäische
Union nunmehr vor der weitreichenden Entscheidung über die Aufnahme
von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen, die beim Europäischen Rat in Helsinki 1999
beschlossen wurde, ist neben politisch stabilen Verhältnissen vor
allem auch zu seinen Nachbarn (keine Grenzkonflikte), die Erfüllung
der politischen Kriterien von Kopenhagen. Diese sehen vor, daß
"institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und
rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie
die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht sein muß."
Diese Formulierung fußt auf Art 6 des EU-Vertrages, der
unmißverständlich festschreibt, daß "die Union auf den Grundsätzen
der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit beruht und diese
Grundsätze allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind."
Im Juni 2004 wies der Europäische Rat in Brüssel auf die
Notwendigkeit weiterer Anstrengungen der Türkei insbesondere in
nachstehenden Bereichen hin:
· Stärkung der Unabhängigkeit und die Arbeitsweise der Justiz · Rahmenbedingungen für die Ausübung der Grundrechte · die kulturellen Rechte · die weitere Angleichung der Beziehungen zwischen der zivilen
und der militärischen Ebene an die europäische Praxis und die
Situation im Südosten des Landes.
Türkei von Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen
meilenweit entfernt
Zugleich brachte der Europäische Rat in diesem Zusammenhang einmal
mehr klar zum Ausdruck, daß Beitrittsverhandlungen mit der Türkei
umgehend eröffnet werden, falls der Europäische Rat im Dezember 2004
auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission
entscheidet, daß die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen
erfüllt.
Wie weit die Türkei davon entfernt ist, die politischen Kriterien von
Kopenhagen entsprechend zu erfüllen, zeigt ein Blick auf die
politische Realität des Landes:
Grundsätzlich ist die gesellschaftliche Akzeptanz für notwendige
Reformen in der Türkei nicht gegeben, zumal ein Großteil der
türkischen Bevölkerung außerhalb europäischer Wertvorstellungen lebt.
Unter diesen Rahmenbedingungen sind bereits durchgeführte bzw.
künftige Reformen nicht unumkehrbar. Eine Entwicklung der Türkei hin
zu einem islamistischen Staat ist daher nicht auszuschließen. Im
Falle einer EU-Mitgliedschaft der Türkei hätte eine solche
Entwicklung fatale Folgen für die Europäische Union, wie aktuelle
Beispiele in Frankreich oder den Niederlanden zeigen.
Türkei mißachtet Minderheitenrechte
Aufgrund des türkischen Wahlrechts auf gesamtstaatlicher Ebene mit
einer Hürde von 10 % sind nach wie vor große Teile der Bevölkerung im
Parlament nicht repräsentiert. Dies führt dazu, daß die kurdische
DEHAP trotz eines Stimmenanteils von 6 % bei den letzten Wahlen 2002
nicht im Parlament vertreten ist. Mit einem Stimmenanteil von 34,2 %
konnte die Siegerpartei der letzten Parlamentswahlen (AKP) 66 % der
Sitze im Parlament vereinigen.
Nach wie vor läßt die türkische Verfassung eine Norm vermissen, die
dem Völkerrecht gegenüber dem innerstaatlichen Recht den Vorrang
geben würde.
Auch im Bereich der rechtsstaatlichen Ordnung, insbesondere der
Unabhängigkeit der Justiz sind erhebliche Defizite zu verzeichnen.
Trotz Verankerung der Unabhängigkeit der Justiz in der Verfassung ist
eine effektive Selbstverwaltung der Justiz aufgrund ihrer
vollständigen verwaltungsmäßigen Abhängigkeit vom Justizministerium
nicht gewährleistet.
Erhebliche Defizite im Bereich der Menschenrechte und Grundrechte
Verstöße gegen Menschenrechte und Grundrechte sind auf der
Tagesordnung. Allein seit Oktober 2003 ergingen 162 Urteile durch den
Europäischen Gerichtshof, wovon in 132 Urteilen Verstöße gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt wurden.
Folter und Mißhandlungen erfolgen laut Bericht der Kommission zwar
nicht mehr systematisch "sie geht aber weiter, in allen Enden und
Ecken der Türkei", so ein Vertreter der Human Rights Foundation.
Die Defizite im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten zeigen
sich auch bei Betrachtung der Zahl türkischer Asylwerber. In
Österreich belief sich die Zahl türkischer Asylanträge im Jahr 2003
auf 2854. Bei der Mehrzahl der Antragsteller handelte es sich um
Kurden aus dem Südosten der Türkei.
Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß den rund 15 bis 20
Millionen in der Türkei lebenden Kurden nach wie vor die Anerkennung
als Minderheit verwehrt wird. Im Zeitraum zwischen 1984 und 1999
wurden 2,4 Millionen Kurden aus ihren Dörfern vertrieben, eine
Rückkehr dorthin verhindern sogenannte Dorfschützer. Die prokurdische
demokratische Volkspartei (HADEP) wurde verboten, gegen die
Demokratische Volkspartei (DEHAP) lauft derzeit ein Verbotsverfahren
vor dem Verfassungsgericht.
Angesichts dieser Fakten ist es im höchsten Maße unverständlich, daß
die Europäische Kommission zu dem Schluß kommt, die Türkei erfülle
die politischen Kriterien von Kopenhagen, zumal der
Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission - wie bereits
dargestellt - selbst eine Fülle von Umsetzungsdefiziten im Bereich
der politischen Kriterien aufzeigt.
In diesem wird unter anderem festgehalten, daß weiterhin eine
Vielzahl von Folterfällen und Mißhandlungen evident sind. Darüber
hinaus wird auf zahlreiche sonstige Menschenrechtsverletzungen und
auf Einschränkungen der Religionsfreiheit hingewiesen.
Türkei weiterhin gegen Anerkennung des EU-Mitglieds Zypern
Bezug nehmend auf die Aufnahme möglicher Beitrittsverhandlungen mit
der Türkei bereits beim Europäischen Rat von Helsinki im Dezember
1999 und zuletzt beim Europäischen Rat in Brüssel vom 12.12.2003 wird
festgehalten, daß die politische Lösung des Zypernproblems für die
Beitrittsbestrebungen sehr förderlich wäre.
Dennoch weigert sich die Türkei nach wie vor das EU-Mitglied Zypern
als Teil der internationalen Staatengemeinschaft anzuerkennen, wie
dies der türkische Außenminister Abdullah Gül am 08.12.2004
unmißverständlich zum Ausdruck brachte.
Der vom Niederländischen Vorsitz jüngst vorgeschlagene Lösungsansatz
in Form der Unterzeichnung eines Protokolls zur Ausdehnung des
Ankaraabkommens mit den neuen Mitgliedstaaten, kann eine formelle
völkerrechtliche Anerkennung Zyperns durch die Türkei nicht ersetzen.
Neben diesen formalen Aspekten, die eine Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nicht zulassen, sind die
diesbezüglichen Bedenken mannigfaltig:
EU-Beitritt der Türkei würde enorme Migrationswelle auslösen
Insbesondere die kulturellen Unterschiede zwischen der muslimisch
geprägten Türkei und der Europäischen Union bzw. die daraus
resultierenden und in einzelnen Mitgliedstaaten bereits massiv
bestehenden gesellschaftlichen Konflikte, würden sich im Falle eines
Vollbeitritts der Türkei nur noch verschärfen. Dazu kommt, daß man,
wie türkische Experten bestätigen, von einer Abwanderungsbereitschaft
von 15 bis 18 Millionen Türken ausgehen kann. Die daraus abzuleitende
und zu erwartende Migrationswelle im Falle eines EU-Beitritts der
Türkei in Richtung Europäische Union würde sich auch auf Österreich
entsprechend negativ auswirken. Die aufgrund der verfehlten
Ausländerpolitik unter sozialistischen Innenministern hohe Zahl von
über 102.000 in Österreich lebenden Türken (Stand 01.11.2004), würde
sich dadurch weiter empfindlich erhöhen.
Die daraus resultierenden entsprechenden gesellschaftspolitischen
Probleme, Integrationsschwierigkeiten und Belastungen für den
Arbeitsmarkt liegen auf der Hand, wie es bereits im Jahr 1999 der
nunmehrige Klubobmann der SPÖ Dr. Josef Cap erkannte, wenn er
angesichts des schlechten Wahlergebnisses der SPÖ den damaligen
Bundeskanzler wie folgt kritisierte: "Vranitzky hat in den Jahren
1989/90 relativ viele Ausländer hereingelassen. Die sind in die
Wiener Bezirke mit billiger Gründerzeit-Wohnsubstanz gezogen. Jetzt
haben wir mit einem Ausländeranteil von 25 bis 30 Prozent Wohn- und
Integrationsprobleme." (SN, 8.10.99)
Ökonomische Schlußlichtstellung der Türkei würde zu enormen
EU-Beitragskosten führen
Ökonomisch betrachtet erreicht die Türkei gerade ein Zehntel des
österreichischen Bruttosozialprodukts je Einwohner. Eine weitere
Abwanderung insbesondere der gut bzw. besser ausgebildeten Türken
könnte dazu führen, daß sich die Divergenz zwischen dem türkischen
Bruttosozialprodukt und dem durchschnittlichen BSP der EU sogar noch
vergrößern und die ökonomische Entwicklung im Binnengefüge
verschlechtern würde. Bis zur Erreichung des durchschnittlichen BSP
der EU würde die Türkei nach Aussagen von Experten mindestens fünfzig
Jahre benötigen.
Ende 2003 lag die Inflation bei 18,4 %. Mit einem Wert von 10,9 %
oder offiziell erfassten 2,4 Millionen Erwerbslosen liegt die
Arbeitslosigkeit in der Türkei im OECD Vergleich an vierthöchster
Stelle. Besonders besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang die
Jugendarbeitslosigkeit, die von 15 % im Jahr 1999 auf 20,5 % im Jahr
2003 anstieg. Entsprechend hoch ist die Armutsrisikorate mit 25 %.
Die aus den dargestellten Daten resultierenden Kosten eines
Türkeibeitritts würden sich, einer Studie des Osteuropa-Instituts
München zufolge, bei vollständiger politischer Integration auf 17,4
Milliarden Euro (berechnet für das Jahr 2013) belaufen, was rund
einem Fünftel des derzeitigen Haushaltes der Europäischen Union
entspricht.
Angesichts dieser Fakten kann ein Vollbeitritt der Türkei zur
Europäischen Union nicht das Ziel entsprechender Verhandlungen sein
und ist auch nicht im Interesse Österreichs gelegen, zumal sich
Umfragen zufolge 66 Prozent der Österreicher für ein Veto Österreichs
gegen Beitrittsverhandlungen aussprechen. Auch für die Entwicklung
der Türkei ist ein solcher Schritt politisch wie ökonomisch
nachhaltig negativ und könnte zu einer Erosion des labilen
Staatsgefüges führen, weshalb auch viele Türken eine Entscheidung für
Beitrittsverhandlungen ablehnen bzw. einer solchen sehr skeptisch
gegenüberstehen.
"Partnerschaft für Europa"
Im Vordergrund europäischer Politik sollte vielmehr die Konzentration
auf die mit 1. Mai dieses Jahres erfolgte Osterweiterung und damit
die noch lange nicht abgeschlossene Integration von zehn neuen
Mitgliedsstaaten stehen. Das Projekt eines geeinten Europas der
Bürgerinnen und Bürger darf weder durch weitere Integrationen noch
durch zu weit gehende Vertiefungsschritte gefährdet werden. Daher
sollten bei künftigen Integrationsbestrebungen grundsätzlich anstelle
von EU-Vollmitgliedschaften primärrechtlich verankerte Formen einer
Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern gefunden werden.
Die Bedeutung der Türkei als Mitglied der NATO und als ein wichtiges
Partnerland der Europäischen Union für ganz Europa ist evident.
Jedoch muß man der türkischen Regierung rechtzeitig signalisieren,
daß es im beiderseitigen Interesse andere Wege gibt, diese
Partnerschaft zu pflegen und zu entwickeln, als durch eine
EU-Vollmitgliedschaft. Einer primärrechtlich verankerten verstärkten
Zusammenarbeit mit der Türkei ist gegenüber einer
EU-Vollmitgliedschaft schon aus dem Grund der Vorzug zu geben, da ein
möglicherweise bis zu zwanzig Jahre andauernder Verhandlungsprozeß zu
enormen Rechtsunsicherheiten auf beiden Seiten führen würde. So
würden ein Inkrafttreten der Verfassung für Europa bzw. andere sich
während der langen Dauer der Verhandlungen ergebende EU-rechtliche
Änderungen die Rahmenbedingungen derart verändern, daß die
Notwendigkeit der Eröffnung weiterer Verhandlungskapitel während des
allfälligen Verhandlungsprozesses impliziert wären.
Daher muß eine verstärkte Zusammenarbeit in Form einer Partnerschaft
für Europa als Alternative zu einer EU-Vollmitgliedschaft gerade
jetzt im Interesse der Türkei selbst gelegen sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
i. Vm § 31 d GOG-NR
Der Hauptausschuß wolle beschließen:
"Der Bundeskanzler wird ersucht, sich beim Europäischen Rat am 16.
und 17. Dezember 2004 in Brüssel gegen die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auszusprechen, entsprechende
Schlußfolgerungen abzulehnen und stattdessen für Verhandlungen mit
der Zielrichtung einer primärrechtlich verankerten verstärkten
Zusammenarbeit in Form einer Partnerschaft für Europa einzutreten."
Das gegenständliche Vorhaben ist nicht durch Bundesgesetz oder
Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. nicht auf die Erlassung eines
unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten
betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz
umzusetzen wären. (Schluß)
Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat
OTS0047 2004-12-15/09:59
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NFC






