• 11.12.2004, 18:51:51
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"Kleine Zeitung" Kommentar: "Im Dickicht der Gesetze" (von Erwin Zankel)

Ausgabe vom 12.12.2004

Graz (OTS) - Das Kürzel ist ein Missverständnis: UVP bedeutet
keineswegs, dass eine Angelegenheit schnell erledigt wird. Die im
Jahr 2000 Gesetz gewordene Umweltverträglichkeitsprüfung bewirkt,
dass ein Bewilligungsverfahren lange dauert und ergebnislos endet.
Jedenfalls ohne Ergebnis für den, der etwas bewegen und errichten
will.

Als Lehrbeispiel kann das Genehmigungsverfahren für das von Dietrich
Mateschitz geplante Motorsport- und Flugzentrum in Spielberg gelten.
Das Aichfeld im oberen Murtal ist eine geschundene und benachteiligte
Region. Mit dem Ende des Kohlenbergbaus und der Krise der
Stahlindustrie geriet die Gegend um Judenburg an den Rand der
wirtschaftlichen Entwicklung. Hohe Arbeitslosigkeit und Abwanderung
der Jugend waren das Schicksal. Man klammerte sich an den
Rettungsanker des Österreich-Rings mit Formel 1-Rennen und
Pop-Konzerten.

Als trotz des aus Steuergeldern finanzierten Umbaus der Rennstrecke
Bernie Ecclestone mit seinem Zirkus dorthin zog, wo er mehr verdienen
konnte, wurde die Politik von Panik erfasst. Es gelang, den Red
Bull-Chef für ein Motor- und Flugprojekt in seiner Heimat zu
begeistern. Die steirische Landesregierung sagte Mateschitz zu, für
Genehmigungen und Zuschüsse zu sorgen.

Die Politik machte auch Druck. Das im September 2003 eingereichte
Projekt wurde im Juni 2004 innerhalb der Frist von neun Monaten
genehmigt, jedoch im Dezember vom Umweltsenat abgewiesen. Wer die
fast 40 Seiten des Bescheids liest, muss zum Schluss kommen, dass
nach Meinung des Umweltsenats für Mateschitz gar keine Chance
bestand, eine Bewilligung zu erhalten.

So wurde der Versuch verurteilt, das Verfahren in erster Instanz zu
beschleunigen, indem etwa der Bau eines Hotels samt Hallenbad vorweg
durch Einzelgenehmigung ohne Grundsatzbeurteilung des Gesamtprojekts
bewilligt wurde. Beanstandet wurde ferner, dass für die Bauphase kein
umweltmedizinisches Gutachten vorgelegt wurde, "unter welchen
Voraussetzungen welcher Teil des Aushubmaterials als Lärmschutzwall
verwendet wird und in welchen Mengen". Schließlich wurde neben vielen
anderen Details bekrittelt, dass keine Interessensabwägung erfolgte,
ob und wie viele Bäume gefällt werden dürfen, was zum Befund führte,
dass zum Schutz der Rehe zwar ein Wildzaun erforderlich wäre, dieser
aber nach dem Forstgesetz nicht errichtet werden dürfe.

Die Konsequenz: Entweder man kauft vorher alle Anrainer auf, weil
dann der Umweltsenat nicht angerufen werden kann oder man lässt
überhaupt die Finger von dem Projekt. ****

OTS0024    2004-12-11/18:51

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