• 10.12.2004, 11:10:14
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ÖAMTC: KFG-Novelle bringt Lichtpflicht in allen Tunnels

Neuerungen für Pkw- und Lkw-Fahrer beschlossen

Wien (ÖAMTC-Presse) - Heute, Freitag, wird im Plenum des
Nationalrates die 25. Novelle zum Kraftfahrgesetz beschlossen. Sie
schreibt unter anderem das Fahren mit Licht im Tunnel vor. "Das
Abblendlicht muss eingeschaltet werden, unabhängig davon, wie hell
der Tunnel beleuchtet ist", berichtet ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Fernlicht darf verwendet werden, wenn eine höhere Geschwindigkeit als
50 km/h erlaubt ist und die Tunnelbeleuchtung nicht ausreicht, um den
Anhalteweg auszuleuchten und dabei niemand geblendet wird.
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Rauch, Staub
oder Nebel und ausnahmsweise auch in engen Tunnels benützt werden,
wie zum Beispiel in der Wendel einer Tiefgarage.

Die weiteren Inhalte der KFG-Novelle:

* Die Organmandat-Strafe für nicht angeschnalltes Fahren wird von
21 auf 35 Euro erhöht, für das Telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung von 21 auf 25 Euro.

* Der elektronische Fahrtenschreiber soll besser als die
bisherigen mechanischen Fahrtenschreiber Übertretungen der Lenk- und
Ruhezeit-Vorschriften verhindern.

* Durch dieses Chipkartensystem wird auch sicher gestellt, dass
Lenker über eine ausreichende Sozialversicherung verfügen, um
Schwarzarbeit zu verhindern. Die Regelung tritt mit August 2005 in
Kraft.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger

OTS0108    2004-12-10/11:10

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