- 09.12.2004, 17:00:00
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"Vorarlberger Nachrichten" Kommentar: "Teure Schlampereien" (Von Kurt Horwitz)
Ausgabe vbom 10.12.2004
Wien (OTS) - Die Konjunktur ankurbeln wollte Finanzminister
Karl-Heinz Grasser mit der Investitionszuwachsprämie. Einkalkuliert
waren Kosten von rund hundert Millionen Euro. Inzwischen muss Grasser
mit Ausfällen von 600 und 700 Millionen rechnen, und ob die
Investitionen wirklich der Wirtschaft auf die Sprünge helfen, ist
mehr als zweifelhaft.
Viele Unternehmen wollen nämlich die Prämie in Anspruch nehmen,
obwohl sie in Wirklichkeit gar nicht mehr investieren als im
Durchschnitt der letzten drei Jahre. Denen hetzt der Finanzminister
nun hunderte zusätzliche Steuerprüfer auf den Hals - mit
beträchtlichem Aufwand und zweifelhaftem Erfolg.
Die Absicht war ganz einfach: Wer mehr investiert als im Durchschnitt
der letzten drei Jahre, kann die zehnprozentige Prämie in Anspruch
nehmen. Das gilt auch für neu gegründete Unternehmen, die in den
Vorjahren logischerweise überhaupt nichts investiert haben, und es
gilt auch für Investitionen von Leasinggesellschaften.
Findige Steuerberater empfehlen nun wärmstens die Zwischenschaltung
von neu gegründeten Leasinggesellschaften. Diese investieren,
kassieren die Prämie und verrechnen dem eigentlichen Investor
entsprechend günstige Leasingraten. Ein weiterer heißer Tipp war die
Anschaffung von Maschinen oder Lkw, die dann aber sogleich als
"ungeeignet" eingestuft und binnen weniger Wochen wieder verkauft
wurden - selbstverständlich nach Geltendmachung der zehnprozentigen
Investitionsprämie. Im Extremfall hat auch der Zweitkäufer die
Investitionszuwachsprämie in Anspruch genommen.
Die Wirtschaftstreuhänder haben gewarnt, und auch Peter Quantschnigg,
steuerpolitischer Vordenker im Finanzministerium und soeben per 1.
Jänner nächsten Jahres zum Generalsekretär des Hauses gestellt, soll
skeptisch gewesen sein. Eine "Behalteregel" nach dem Muster des
früheren Investitionsfreibetrags hätte solche Missbräuche weitgehend
verhindert. Der Finanzminister wollte das aber offenbar nicht.
Möglichen Auswüchsen sollte nur durch entsprechende Erlässe ein
Riegel vorgeschoben werden.
Jetzt ist wieder einmal, wie so oft bei Gesetzen dieser Regierung,
das Höchstgericht am Zug. Endgültige Klarheit, was zulässig und was
Missbrauch ist, wird es erst in drei bis vier Jahren durch
Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs geben. Das könnte uns
"normale" Steuerzahler teuer zu stehen kommen; immerhin geht es um
eine halbe Milliarde Euro auf oder ab.
Schlimmer noch ist aber, dass es wieder einmal keine Rechtssicherheit
gibt. Schon fragen sich manche Unternehmen, wie lange es die eben
erst eingeführte Gruppenbesteuerung geben wird und was der
Finanzminister mit dem Stiftungsrecht vorhaben könnte. Diese Skepsis
könnte einen Gutteil der positiven Effekte der Steuerreform wieder
wettmachen - und dann haben wir die Einnahmenausfälle, aber nur
minimale Konjunktureffekte.
OTS0263 2004-12-09/17:00
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